ID 19 P von 1964 importieren

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klaus_id19 Verified
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Registriert: Mi 18. Feb 2009, 20:25

Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von klaus_id19 Verified »

Hallo Michael,

fahre gleiches Auto, gleiches Baujahr, 1988 von Frankreich importiert und ich denke, mein Vorbesitzer hatte ähnliche Probleme wie du.
Ich habe mal ein paar Aufnahmen gemacht von den Änderungen, die wohl damals gemacht wurden, mag ja sein, dass unter den "Experten" jetzt wieder Sturm der Entrüstungen losbrechen ( ich wars aber nicht :-) ), nichtsdestotrotz haben diese Umbauten bei den Tüv-Prüfungen noch nie zu irgendwelchen Beanstandungen geführt und waren wohl notwendig, der Vorbesitzer hat so wie ich es sehe auch sehr auf Originalität geachtet.

1. Lenkradschloss:

Ist bei mir eines vorhanden, sieht nachgerüstet aus, ob es bereits in Frankreich oder in Deutschland nachgerüstet wurde entzieht sich meiner KEnntnis, Hersteller scheint die Firma Simplex zu sein und es ist unterhalb der Lenksäule angebracht. DAs originale Zündschloss wurde ausser Funktion gesetzt.

Hier sind ein paar Bilder:

Bild

Bild

Hier das Schloss von unten:

https://lh5.googleusercontent.com/-q05Q ... .jpg?gl=DE


Dies wäre etwas, wo ich versuchen würde auf jeden Fall zu vermeiden, weil mir die Lösung optisch eigentlich nicht gefällt. Wenn wie von Hardy vorgeschlagen eine manuelle Wegfahrsicherung reicht würde ich die auf jeden Fall an deiner Stelle vorziehen. Bitte berichte auch mal von deinen Ergebnissen, wäre für mich sogar ein Grund rückzurüsten..

2. Warnblinkanlage:
wurde bei meinem Wagen vom Vorbesitzer oberhalb der Handbremse mit einer kleinen Kunststoffblende angepasst, denke diese Art Warnblinkanlage zum Nachrüsten sollte heute auch kein Problem zum Erwerb darstellen, habe vergleichbares öfter mal in Prospekten die Oldtimerzeitschriften beilagen gesehen. Was vielleicht noch interessant ist. In die gleiche Kunststoffblende ist ein blaues Lämpchen eingelassen als Fernlichtkontrolle, kann mir nicht vorstellen, dass dies aus Jux und Tollerei gemacht wurde, vielleicht weiss einer im Forum mehr...

Bild

Zeitgenössische Lösung für den Verbau eines Radios:

Ich nehme an bei dir sieht es aus wie bei mir, nämlich so:

Bild

Eine zeitgenössische Lösung habe ich in einem DS-Buch gefunden, sie sieht so aus:

Bild

Das heisst diese mittlere Blende wird komplett durch eine Blende mit Radioausschnitt ersetzt, das Radio schaut dann wie im Bild waagerecht in den Innenraum. In meinen Augen die einzige gangbare Lösung. Habe vor Jahren mal eine Auktion in EBAY verfolgt, da wurde so eine Blende fast in Gold aufgewogen, vielleicht findet sich so was ja aber auch mal auf einem Teilemarkt, dann weisst du ja jetzt, wonach du suchen musst...

Viel Erfolg beim Import, hoffe, ich konnte dir etwas helfen...

Gruesse

Klaus
Jint Nijman Verified
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von Jint Nijman Verified »

[quote=ideesse]
wo bekomme ich sowas her und wo finde ich dazu Installationshinweise?
[/quote]

Ich hatte zwischen DS und ID unterschieden. Für die DS ist der Einbau eines Lenkradschlosses beschrieben, für die ID nicht (d.h. ich habe nichts dazu gefunden).

Es sieht aber so aus, siehe den Beitrag hieroben, das es doch möglich ist ein Lenkradschloss in eine ID einzubauen.

Jint
Jint
www.citroen-ds-id.com
ideesse
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von ideesse »

Hallo Klaus

Perfekt!!! Super Infos. Genau so sieht meine (baldige) ID auch aus.

Die Lösung des Lenkradschlosses ist wirklich nicht so ästhetisch, daher würde ich mir auch lieber eine Kralle zulegen, wenn das anerkannt wird.

Zu knacken sind vermutlich beide Variantenrelativ einfach, wenn es einer drauf anlegt...

Die Radiovariante sieht interessant aus - werde ich mir mal näher anschauen.

Der Hinweis mit der blauen Fernlichtkontrollleuchtenerscheint mir aber nicht unwesentlich.

Da habe ich noch gar nicht drüber nachgedacht.

Irgendwo habe ich mal etwas gelesen (ich glaube das war ein Info-PDF vom TÜV-Süd), dass mit Ausnahme einer Warnblinkanlage sowie Blinkern ein Fahrzeug original bleiben darf Weines seinerzeit ausgeliefert wurde. Das ist jetzt nur sinngemäß aus der Erinnerung und kein Zitat!

Demnach müsste ja nur die Warnblinkanlage nachgerüstet werden, alles andere nicht unbedingt.

Kann das jemand AUS DER EIGENEN PRAXIS bestätigen, ohne jetzt theoretische Fallbeispiele durchzugehen?

Michael
ID 19 P, AC 106 (gris d'été), 1964
ideesse
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von ideesse »

By the way...

Gibt es zu diesem Modell von Anfang 64 eigentlich irgendwo eine deutschsprachige Bedienungsanleitung?

Bisher habe ich nur welche ab August (oder September?) 1964 als Nachdruck finden können, die dann aber nicht mehr meinem Modell entsprechen.

Michael
ID 19 P, AC 106 (gris d'été), 1964
Fritz-J Verified
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von Fritz-J Verified »

Moin Michael,

mir hat man beim RDW gesagt, das Ding ist der EU gültig. Es wird ein temporärer Ausfuhrkraftfahrzeugschein erstellt (steht auch auf Deutsch/Französisch drauf). Es sieht allerdings seltsam aus, mit so einem handgemalten Plastikschild rumzufahren . . .Tesakrepp zum Ankleben nicht vergessen.
Wenn Du ganz sicher sein willst, ggf zur Sicherheit beim StVerkA nachfragen.
Meine (deutsche) Versicherung hat mir eine grüne Versicherungskarte zugestellt, in der zunächst nur die Fahrgestellnummer (und der Gültigkeitszeitraum) eingetragen war. Das mache ich seit Jahren so, wenn ich ein Auto im Ausland zulassen will.

Gruß

Fritz-Jörg
Langhuber Verified
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von Langhuber Verified »

Hallo Ideesse,

in der Bedienungsanleitung für meine DS19 (die ich beim Franzosen gekauft habe), ist ein Lenkradschloss abgebildet und erwähnt. Wenn ich sowas mal finden würde, würde ich es eventuell nachrüsten.
Ich meine auch, irgendwo gelesen zu haben, dass das als Nachrüst-Feature zu haben war.

Bis es soweit ist, habe ich mir eine andere Diebstahlsicherung ausgedacht, die ich bei mir einbauen werde. Es wurde hier glaube ich, auch schon mal diskutiert, dass auch elektrisch wirkende Diebstahlsicherungen akzeptiert werden. Gegen das Aufladen auf einen Hänger nützt auch ein Lenkradschloss nichts.

Was die Warnblinkanlage betrifft, habe ich mir eine Schaltung überlegt, die ich mit dem Parklichtschalter realisieren werde, ohne dafür einen zusätzlichen Schalter im oder unter dem Armaturenbrett anbringen zu müssen. Für die Kontrolle werde ich eine LED unter der Blende am Armaturenbrett anbringen, unter dem Fenster für die Hydraulikwarnlampe. Das Blinken der LED wird deutlich vom Dauerlicht der Hydrauliklampe zu unterscheiden sein.

Meine DS19 ist durch den TÜV gekommen ohne Warnblinkanlage, ohne Lenkradschloss. Ne blaue Fernlichtkontrolle hat sie. Ich weiss aber, dass ich einst bei der Ente auch eine blaue Lampe nachgerüstet habe.


Klemens
[i]"Wer in meinen Beiträgen Schreibfehler findet, darf sie gerne behalten"[/i]

(DS 19M, Ez 7/1963 in Stuttgart)
DS20_break Verified
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von DS20_break Verified »

ab 01.01.1962 § 38a StVZO Diebstahlsicherung rückwirkend für alle erforderlich
vor 01.01.1962 § 38a StVZO Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör (nur mit Ausnahmegenehmigung)

Eine praktische Erfahrung hierzu ist Zulassungsstellen abhängig. Aber man kann sich immer auf die StVZO berufen. Also doch etwas Theorie erforderlich.
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
Jint Nijman Verified
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Registriert: Fr 14. Feb 2003, 23:11

Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von Jint Nijman Verified »

[quote=DS20_break]
ab 01.01.1962 § 38a StVZO Diebstahlsicherung rückwirkend für alle erforderlich
[/quote]
Das ist deutlich genug. Dann wird es das für die ID19 wohl auch gegeben haben (ein Lenkradschloss meine ich), komisch dass es darüber keine technische Mitteilung gibt, aber für die DS19 schon...

Jint
Jint
www.citroen-ds-id.com
DS20_break Verified
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von DS20_break Verified »

Hallo Klemens,
>>Gegen das Aufladen auf einen Hänger nützt auch ein Lenkradschloss nichts.<<
das interessiert den TüV nicht. Deswegen meine Frage, ob der Diebstahlschutz für den TüV (also Kralle, immer mitzuführen, gerne auch im Kofferraum) sein soll oder ein elektronischer Schutz gegen Diebstahl, auch abschleppen auf Hänger oder Hubschrauber oder bei Zündung an, oder oder ggf. auch mit Unterbrechung Zündung oder Spritzufuhr.

Und nicht zu vergessen, Michael wollte sein Fahrzeug (möglichst) original lassen. LEDs gabs damals noch nicht.
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
Fritz-J Verified
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von Fritz-J Verified »

Scheint mir doch viel Spielraum für den jeweiligen Prüfer zu sein. Hatte 2011 eine Ami 6 ohne Warnblinker und Lenkradschloß gekauft, ganz normal mit H-Kennz zugelassen. Der Verkäufer hatte eine Lenkradkralle unter dem Sitz und sagte, das habe der TÜV verlangt . . (mußte damit aber nicht selbst zum TÜV, weil ich das Auto vorher verkauft habe).
Auf der Infoseite des TÜV Süd steht, daß generell alle Autos 30 Jahre und älter regulär zugelassen werden können in dem Zustand, der zum Zeitpunkt der Erstzulassung Verpflichtung war - Ausnahme: Warnblinkanlage ist nachzurüsten. Dieser Hinweis fehlt bei der Erläuterung zum H-Kennzeichen - also nicht verpflichtend?
Von der Sinnhaftigkeit der Nachrüstungen mal abgesehen, gibt es also offensichtlich immer eine Möglichkeit, auch ein absolut originales Auto zuzulassen.

Gruß

Fritz-Jörg (der auch gespannt ist, was sich für Probleme ergeben, sollte ich meine Madame mal wieder in D zulassen müssen)
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