Autogas und H-Kennzeichen
- Stephan J.
- Beiträge: 922
- Registriert: Di 7. Jun 2005, 18:34
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Das ist ein hervorragender Ansatz, genauso mache ich das auch seit ein paar Jahren.
Vorher hatte ich harmlose, lustige Erlebnisse wie das folgende - glaubt mir, das ist wirklich so passiert:
Prüfer: "Die hinteren Blinker funktionieren nicht!"
Ich: "Doch, selbstverständlich funktionieren die!"
Prüfer: "Nein!"
Ich: "Aber ich sehe doch den Lichtschein hinten in der Heckscheibe!"
Prüfer: "Wo soll das sein?"
Ich: "Die Blinker sind oben an der Dachkante!"
Prüfer: "Ach so..."
Aber auch Dinge wie:
"Sie kriegen keine Plakette, die Lenkung hat viel zu viel Spiel und entwickelt auch keine spürbaren Rückstellkräfte!"
Ich habe erst zehn Minuten lang mit dem Mann diskutiert, dann ein DS-Buch geholt und ihm die Sache dort im Text gezeigt, bis der mir geglaubt hat, dass diese Effekte konstruktionsbedingt sind und die Plakatte erteilt hat.
Den Prüfern fehlt einfach meist jede Fachkenntnis zum Thema, entsprechend unsicher sind sie und um so wichtiger werden die Aspekte, die Robert oben angesprochen hat.
Daher diskutiere ich jetzt nicht mehr mit den Prüfern, sondern lasse das erledigen. Ein altgedienter Citroën-Meister hat da eh mehr Kenntnisse und tritt sicherer auf als ich.
Und das Verhältnis zwischen einem Privatmann, der (meist ja mit gewissen Befürchtungen und einer entsprechenden Unsicherheit) bei einer TÜV-Prüfstelle vorfährt und einem dort arbeitenden Prüfer, dem die Kenntnisse zum Thema fehlen und der sich daher möglicherweise auf die "Autoritätsschiene" verlegt, ist ein völlig anderes, als das zwischen einem Sachverständigen einer anderen, dienstleistungsorientierteren Prüforganisation, der in eine Werkstatt fährt und dort mit einem erfahrenen und sachkundigen KFZ-Meister zu tun bekommt.
Selbst wenn sich also möglicherweise die rechtlichen Rahmenbedingungenn geändert haben, würde ich die Eintragung der Gasanlage unbedingt über eine kompetente Werkstatt oder bei einer anderen Prüforganisation noch einmal versuchen.
Gruß,
Vorher hatte ich harmlose, lustige Erlebnisse wie das folgende - glaubt mir, das ist wirklich so passiert:
Prüfer: "Die hinteren Blinker funktionieren nicht!"
Ich: "Doch, selbstverständlich funktionieren die!"
Prüfer: "Nein!"
Ich: "Aber ich sehe doch den Lichtschein hinten in der Heckscheibe!"
Prüfer: "Wo soll das sein?"
Ich: "Die Blinker sind oben an der Dachkante!"
Prüfer: "Ach so..."
Aber auch Dinge wie:
"Sie kriegen keine Plakette, die Lenkung hat viel zu viel Spiel und entwickelt auch keine spürbaren Rückstellkräfte!"
Ich habe erst zehn Minuten lang mit dem Mann diskutiert, dann ein DS-Buch geholt und ihm die Sache dort im Text gezeigt, bis der mir geglaubt hat, dass diese Effekte konstruktionsbedingt sind und die Plakatte erteilt hat.
Den Prüfern fehlt einfach meist jede Fachkenntnis zum Thema, entsprechend unsicher sind sie und um so wichtiger werden die Aspekte, die Robert oben angesprochen hat.
Daher diskutiere ich jetzt nicht mehr mit den Prüfern, sondern lasse das erledigen. Ein altgedienter Citroën-Meister hat da eh mehr Kenntnisse und tritt sicherer auf als ich.
Und das Verhältnis zwischen einem Privatmann, der (meist ja mit gewissen Befürchtungen und einer entsprechenden Unsicherheit) bei einer TÜV-Prüfstelle vorfährt und einem dort arbeitenden Prüfer, dem die Kenntnisse zum Thema fehlen und der sich daher möglicherweise auf die "Autoritätsschiene" verlegt, ist ein völlig anderes, als das zwischen einem Sachverständigen einer anderen, dienstleistungsorientierteren Prüforganisation, der in eine Werkstatt fährt und dort mit einem erfahrenen und sachkundigen KFZ-Meister zu tun bekommt.
Selbst wenn sich also möglicherweise die rechtlichen Rahmenbedingungenn geändert haben, würde ich die Eintragung der Gasanlage unbedingt über eine kompetente Werkstatt oder bei einer anderen Prüforganisation noch einmal versuchen.
Gruß,
Stephan J.
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Citroën ID 19 B, EZ 19.05.1969 ("Der Frosch")
Citroën C5 Break 2.0i 16V, EZ 16.05.2006
Opel Olympia Rekord P1, EZ 18.02.1959
http://www.buch-jaenicke.de
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Andreas S. Verified
- Beiträge: 113
- Registriert: So 14. Aug 2005, 10:18
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Hallo,
... und es geht doch noch (1972er DSuper mit H-Kennz.). Letze Woche Abnahme (in Fachwerkstatt), seit heute morgen eingetragen im Schein.
Gruss
Andreas
... und es geht doch noch (1972er DSuper mit H-Kennz.). Letze Woche Abnahme (in Fachwerkstatt), seit heute morgen eingetragen im Schein.
Gruss
Andreas
mfg
Andreas
Andreas
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fantaweather
- Beiträge: 43
- Registriert: Mo 18. Sep 2006, 09:01
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Hallo Andreas,
wo hast Du das machen lassen???
GHuß
Holger
wo hast Du das machen lassen???
GHuß
Holger
-
Andreas S. Verified
- Beiträge: 113
- Registriert: So 14. Aug 2005, 10:18
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Hallo, liebe Leute,
ich muss das Thema nocheinmal wachrütteln, da wir bis jetzt in Ostwestfalen und Umgebung keine Eintragungsmöglichkeiten gefunden haben.
Ich möchte alle bitten mir Ihre Informationen zu "positiven" Prüfergebnissen und gegebenenfalls Adressen an mein Postfach zu senden.
Wir werden auch gerne weitere Wege auf uns nehmen, denn die Strafsteuer ohne "H" ist schon recht hoch.
Also alles anbieten.
Vielen, vielen Dank von Christian
ich muss das Thema nocheinmal wachrütteln, da wir bis jetzt in Ostwestfalen und Umgebung keine Eintragungsmöglichkeiten gefunden haben.
Ich möchte alle bitten mir Ihre Informationen zu "positiven" Prüfergebnissen und gegebenenfalls Adressen an mein Postfach zu senden.
Wir werden auch gerne weitere Wege auf uns nehmen, denn die Strafsteuer ohne "H" ist schon recht hoch.
Also alles anbieten.
Vielen, vielen Dank von Christian
[URL=http://www.la-ds.de]www.la-ds.de[/URL]
-
Ningelratz
- Beiträge: 1
- Registriert: Mi 26. Mär 2008, 12:18
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Hallo Christian,
falls Du noch keine Lösung gefunden hast: Ich habe von Raimund Henke letzten Oktober eine 71er D Special gekauft, die schon eine Gasanlage eingebaut hatte. Für den TÜV musste ich allerdings einen neuen Tank einbauen lassen, da der in Holland seinerzeit verbaute nicht mehr den deutschen Bestimmungen entsprach. Raimund lässt die HU immer in Wuppertal und Remscheid durchführen. Raimunds HP: http://www.auto-collection-henke.de/index.htm
Beste Grüße
Mark
falls Du noch keine Lösung gefunden hast: Ich habe von Raimund Henke letzten Oktober eine 71er D Special gekauft, die schon eine Gasanlage eingebaut hatte. Für den TÜV musste ich allerdings einen neuen Tank einbauen lassen, da der in Holland seinerzeit verbaute nicht mehr den deutschen Bestimmungen entsprach. Raimund lässt die HU immer in Wuppertal und Remscheid durchführen. Raimunds HP: http://www.auto-collection-henke.de/index.htm
Beste Grüße
Mark
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Hallo,
könntest Du mir verrraten wo die Abnahme Deiner Gasanlage geklappt hat?
Gruss Alex
könntest Du mir verrraten wo die Abnahme Deiner Gasanlage geklappt hat?
Gruss Alex
-
Gerhard Trosien
- Beiträge: 1055
- Registriert: Mi 5. Dez 2007, 07:04
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Stephan J. schrieb:
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...
> "Sie kriegen keine Plakette, die Lenkung ... entwickelt auch keine spürbaren
> Rückstellkräfte!"
...
Daran, das das so g'hört, habe ich auch über 20 Jahre lang geglaubt. Jetzt habe ich in meinem derzeitigen DS (1992 gekauft) die 3. Lenkung, und das allererste Mal muss ich die Lenkung nicht aktiv in Geradeausstellung drehen, sondern kann den Lenkradkranz durch die Hand gleiten lassen (von rechts kommend allerdings nicht ganz perfekt bis "geradeaus"), wie ich es von unseren Wagen ohne Servolenkung (2CV, HY, C25) gewohnt bin (im 2CV muss das Lenkrad i.d.R. sogar gebremst werden)! Ein ganz neues Fahrgefühl, gerade im Stadtverkehr fährt sich's viel entspannter (die Einstelllehre gehört selbstverständlcih zur Werkstattausstattung).
Es stimmt allerdings, dass man, wenn man ein D-Modell zur HU fährt, selber sehr viel Sachkenntnis benötigt, um einem evtl. Citroën-feindlichen Prüfer "nachhelfen" zu können. Den Sinn des Stahlrohrs unterm Boden oder die erlaubte Abnutzung der Bremsscheibe sollte man mindestens kennen. Man sollte sich aber hüten, dem Prüfer was vom toten Pferd zu erzählen - das schadet allen. 14mm dünne Bremsscheiben sind nun mal zu dünn: dem Prüfer erklären zu wollen, das sei bei Cit. erlaubt, ist kontraproduktiv.
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> "Sie kriegen keine Plakette, die Lenkung ... entwickelt auch keine spürbaren
> Rückstellkräfte!"
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Daran, das das so g'hört, habe ich auch über 20 Jahre lang geglaubt. Jetzt habe ich in meinem derzeitigen DS (1992 gekauft) die 3. Lenkung, und das allererste Mal muss ich die Lenkung nicht aktiv in Geradeausstellung drehen, sondern kann den Lenkradkranz durch die Hand gleiten lassen (von rechts kommend allerdings nicht ganz perfekt bis "geradeaus"), wie ich es von unseren Wagen ohne Servolenkung (2CV, HY, C25) gewohnt bin (im 2CV muss das Lenkrad i.d.R. sogar gebremst werden)! Ein ganz neues Fahrgefühl, gerade im Stadtverkehr fährt sich's viel entspannter (die Einstelllehre gehört selbstverständlcih zur Werkstattausstattung).
Es stimmt allerdings, dass man, wenn man ein D-Modell zur HU fährt, selber sehr viel Sachkenntnis benötigt, um einem evtl. Citroën-feindlichen Prüfer "nachhelfen" zu können. Den Sinn des Stahlrohrs unterm Boden oder die erlaubte Abnutzung der Bremsscheibe sollte man mindestens kennen. Man sollte sich aber hüten, dem Prüfer was vom toten Pferd zu erzählen - das schadet allen. 14mm dünne Bremsscheiben sind nun mal zu dünn: dem Prüfer erklären zu wollen, das sei bei Cit. erlaubt, ist kontraproduktiv.
- Thomas Held Verified
- Beiträge: 5066
- Registriert: Do 22. Jul 2004, 12:11
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Hallo Gerhard,
> Den Sinn des Stahlrohrs unterm Boden oder die
> erlaubte Abnutzung der Bremsscheibe sollte man
> mindestens kennen.
Kennst Du sie? Ich habe bis heute keine Angaben zur Mindestdicke der DS-Scheiben finden koennen...
> Man sollte sich aber hüten, dem
> Prüfer was vom toten Pferd zu erzählen - das
> schadet allen. 14mm dünne Bremsscheiben sind nun
> mal zu dünn: dem Prüfer erklären zu wollen, das
> sei bei Cit. erlaubt, ist kontraproduktiv.
14 mm-Bremsscheiben sind beim DS zu dick! Die Staerke der neuen Scheiben betraegt lediglich 12 mm!
Gruss,
Tom
> Den Sinn des Stahlrohrs unterm Boden oder die
> erlaubte Abnutzung der Bremsscheibe sollte man
> mindestens kennen.
Kennst Du sie? Ich habe bis heute keine Angaben zur Mindestdicke der DS-Scheiben finden koennen...
> Man sollte sich aber hüten, dem
> Prüfer was vom toten Pferd zu erzählen - das
> schadet allen. 14mm dünne Bremsscheiben sind nun
> mal zu dünn: dem Prüfer erklären zu wollen, das
> sei bei Cit. erlaubt, ist kontraproduktiv.
14 mm-Bremsscheiben sind beim DS zu dick! Die Staerke der neuen Scheiben betraegt lediglich 12 mm!
Gruss,
Tom
Gruß
Tom
Tom
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Quelle: Bremsscheiben - Jürgen Peters 17. November 2003die DS-Bremsscheiben haben neu 12mm, minimal sind 10mm zulässig.
Gruß
patric
patric