Autogas und H-Kennzeichen
Autogas und H-Kennzeichen
Servus Freunde, hab grad beim TÜV mein "göttlich schwebendes" Waterloo erlebt...
Frage: Ich habe eben aus Holland eine 1969er Citroën DS Break gekauft (darf sie am nächsten montag endlich abholen), die eine 1995 nachgerüstete LPG-Autogas-Anlage hat. Bezüglich Zulassung in Deutschland habe ich vom ersten Moment der Planung an immer alle wichtigen Fragen vorab mit dem zuständigen TÜV abgeklärt. Eben war ich beim TÜV, um für nächste Woche konkret einen Termin zu planen zur Abwicklung des ganzen Prozedere.
Und falle aus allen Wolken, als man mir erklärt "ätsch, ätsch, ausgeschmiert, Gesetzänderung, gültig ab jetzt, März 2008, Oldtimer dürfen keine Autogasanlagen haben, es sei denn, sie sind auch 30 Jahre alt, was sich aber nicht mit dem Gesetz verträgt, das sagt, bestimmte sicherheitsrelevante Teile wie Tank usw. müssen nach 10 Jahren erneuert werden. H-Kennzeichen werden deswegen nicht erteilt bzw. falls schon bestehend, wieder aberkannt. Basta!"
Finde ich einen Skandal! Seit Monaten (seit 11-07) plane ich jeden Schritt mit der Zulassungsstelle und dem TÜV und mache auch meine Autokauf-Entscheidung u.a. von deren Auskünften abhängig, und jetzt, als ich gekauft habe und die Zulassung machen möchte, erfahre ich, dass es nicht mehr möglich ist. Weiss jemand von Euch etwas über eine derartige neue Gesetzeslage?
Habe im Internet gesucht und konnte nichts finden. Kann mich auch nicht erinnern, je in einer Zeitschrift o.ä. irgendwas dazu gelesen zu haben.
Frustrierte Grüße
Stefan
Frage: Ich habe eben aus Holland eine 1969er Citroën DS Break gekauft (darf sie am nächsten montag endlich abholen), die eine 1995 nachgerüstete LPG-Autogas-Anlage hat. Bezüglich Zulassung in Deutschland habe ich vom ersten Moment der Planung an immer alle wichtigen Fragen vorab mit dem zuständigen TÜV abgeklärt. Eben war ich beim TÜV, um für nächste Woche konkret einen Termin zu planen zur Abwicklung des ganzen Prozedere.
Und falle aus allen Wolken, als man mir erklärt "ätsch, ätsch, ausgeschmiert, Gesetzänderung, gültig ab jetzt, März 2008, Oldtimer dürfen keine Autogasanlagen haben, es sei denn, sie sind auch 30 Jahre alt, was sich aber nicht mit dem Gesetz verträgt, das sagt, bestimmte sicherheitsrelevante Teile wie Tank usw. müssen nach 10 Jahren erneuert werden. H-Kennzeichen werden deswegen nicht erteilt bzw. falls schon bestehend, wieder aberkannt. Basta!"
Finde ich einen Skandal! Seit Monaten (seit 11-07) plane ich jeden Schritt mit der Zulassungsstelle und dem TÜV und mache auch meine Autokauf-Entscheidung u.a. von deren Auskünften abhängig, und jetzt, als ich gekauft habe und die Zulassung machen möchte, erfahre ich, dass es nicht mehr möglich ist. Weiss jemand von Euch etwas über eine derartige neue Gesetzeslage?
Habe im Internet gesucht und konnte nichts finden. Kann mich auch nicht erinnern, je in einer Zeitschrift o.ä. irgendwas dazu gelesen zu haben.
Frustrierte Grüße
Stefan
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Thorsten Graf Verified
- Beiträge: 588
- Registriert: Di 31. Okt 2006, 21:43
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Hallo Stefan,
ich würde es mal bei einem anderen TÜV versuchen.
Unabhängig davon interessiert mich die Frage auch. Bislang war das in § 21 c StVZO geregelt, der aber jetzt weggefallen ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__21c.html
Erstaunt grüßt
Thorsten
ich würde es mal bei einem anderen TÜV versuchen.
Unabhängig davon interessiert mich die Frage auch. Bislang war das in § 21 c StVZO geregelt, der aber jetzt weggefallen ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__21c.html
Erstaunt grüßt
Thorsten
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Bernhard(Süd) Verified
- Beiträge: 1294
- Registriert: Mo 16. Okt 2006, 17:00
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Hallo Stefan,
...issja irre.
So fördert nun also der Staat durch das Verbot (bestimmter, historischer)
Autos mit Gasantrieb doch wieder den vermehrten Einsatz "alter Stinker-
Benzinmotoren", was ja bisher unter Erfindung der unmöglichsten "Argumente" zum Pseudo-Umweltschutz verhindert werden sollte, um stattdessen das Steuereinkommen weiter aufzusummieren.
Kafka? Schilda? Bananenrepublik?
iiiiiiiiii-iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiih (irres Kichern):
Be
...issja irre.
So fördert nun also der Staat durch das Verbot (bestimmter, historischer)
Autos mit Gasantrieb doch wieder den vermehrten Einsatz "alter Stinker-
Benzinmotoren", was ja bisher unter Erfindung der unmöglichsten "Argumente" zum Pseudo-Umweltschutz verhindert werden sollte, um stattdessen das Steuereinkommen weiter aufzusummieren.
Kafka? Schilda? Bananenrepublik?
iiiiiiiiii-iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiih (irres Kichern):
Be
(Citroenfahrer seit 1980, wie schön :-) )
Re: Autogas und H-Kennzeichen
hallo alle,
mal ein anderer (hier bestimmt nicht gern gelesener) standpunkt:
hier stopft der staat gesetzeslücken, die es einigen zeitgenossen erlaubten mit wenig kfz-steuer und hubraumstarken autos billig mit gas viele km zu fahren. -und das auch noch in der umweltzone- .
beispiel aus früheren tagen:
das 07er kennzeichen: unbürokratisch, auf sammler zielend -ne feine sache-
was draus wurde: auf VOX / RTL2 langhaarige, tätowierte turboflexer, die binnen 24h einen ollen amischlitten abseits von tüv und stvzo mit kettenlenkrad flammenlackierung und bollerauspuff "gepimpt" haben und dann mit dem 07er kennzeichen fröhlich grinsend durchs bild gefahren sind.
da wunderte sich der otto normalbürger mit teurem golf diesel und die politik reagierte.
aktuelles beispiel:
da hat eine rührige oldtimerszene sich vehement gegen ein umweltzonen-fahrverbot gewehrt und kaum 8 wochen später die erste privatsender-show in der für eine mittellose "rockband" ein tour-bus gesucht wird.
vorraussetzung: billig, optik egal, aber H-kennzeichen, damit in die städte gefahren werden kann. resultat-> ein völlig verräbelter DB509D der rostig und rauchend mit rockband durch die feinstaubzone fährt.
otto normalbürger muss mit dem golf draussen bleiben.
genau in diese beispielreihe passt das verbot für gasanlagen in H-fahrzeugen.
grüße
thomas
mal ein anderer (hier bestimmt nicht gern gelesener) standpunkt:
hier stopft der staat gesetzeslücken, die es einigen zeitgenossen erlaubten mit wenig kfz-steuer und hubraumstarken autos billig mit gas viele km zu fahren. -und das auch noch in der umweltzone- .
beispiel aus früheren tagen:
das 07er kennzeichen: unbürokratisch, auf sammler zielend -ne feine sache-
was draus wurde: auf VOX / RTL2 langhaarige, tätowierte turboflexer, die binnen 24h einen ollen amischlitten abseits von tüv und stvzo mit kettenlenkrad flammenlackierung und bollerauspuff "gepimpt" haben und dann mit dem 07er kennzeichen fröhlich grinsend durchs bild gefahren sind.
da wunderte sich der otto normalbürger mit teurem golf diesel und die politik reagierte.
aktuelles beispiel:
da hat eine rührige oldtimerszene sich vehement gegen ein umweltzonen-fahrverbot gewehrt und kaum 8 wochen später die erste privatsender-show in der für eine mittellose "rockband" ein tour-bus gesucht wird.
vorraussetzung: billig, optik egal, aber H-kennzeichen, damit in die städte gefahren werden kann. resultat-> ein völlig verräbelter DB509D der rostig und rauchend mit rockband durch die feinstaubzone fährt.
otto normalbürger muss mit dem golf draussen bleiben.
genau in diese beispielreihe passt das verbot für gasanlagen in H-fahrzeugen.
grüße
thomas
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Re: Autogas und H-Kennzeichen
Hallo Stefan,
Du könntest mal bei Sassen nachfragen. Der kooperiert mit einem Gasumrüster und über ihn habe ich auch in ´05 meine Anlage einbauen und abnehmen lassen. Auch letzten Sommer hat der Tüv nix zu meckern gehabt.
Ob bei abgenommenen Anlagen in einem H-Fahrzeug der Oldtimerstatus wieder aberkannt werden kann möchte ich noch bezweifeln...
Viel Glück.
Du könntest mal bei Sassen nachfragen. Der kooperiert mit einem Gasumrüster und über ihn habe ich auch in ´05 meine Anlage einbauen und abnehmen lassen. Auch letzten Sommer hat der Tüv nix zu meckern gehabt.
Ob bei abgenommenen Anlagen in einem H-Fahrzeug der Oldtimerstatus wieder aberkannt werden kann möchte ich noch bezweifeln...
Viel Glück.
Martin
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Liebe Gemeinde,
irgendwie verstehe ich das jetzt nicht: § 21c STVZO wird gestrichen, und daraus folgt, dass Veteranenfahrzeuge künftig keine Gasanlage mehr haben dürfen?! Erstmal wäre doch die Frage, wenn diese recht genau formulierten 21c-Bestimmungen wegfallen, was sind denn anstelle dessen jetzt die Kriterien für das H-Kennzeichen? Und dann wäre die zweite Frage, wo das explizit steht mit der Gasanlage, welches Gesetz das nun sein soll. Oder heisst das, in Ermangelung genauer Vorschriften gilt nun jede Veränderung als verboten und ich muss wegen nachgerüsteter Warnblinkanlage um das H-Kennzeichen fürchten? Wenn das ganze sich jedoch als Auslegungssache erweisen sollte, dann scheint mir, der TÜV hat in diesem Fall so eine Art vorauseilenden Gehorsam dem Gesetzgeber gegenüber leisten wollen. Ich würde daher das gleiche raten wie Thorsten.
Grüsse
Robert
irgendwie verstehe ich das jetzt nicht: § 21c STVZO wird gestrichen, und daraus folgt, dass Veteranenfahrzeuge künftig keine Gasanlage mehr haben dürfen?! Erstmal wäre doch die Frage, wenn diese recht genau formulierten 21c-Bestimmungen wegfallen, was sind denn anstelle dessen jetzt die Kriterien für das H-Kennzeichen? Und dann wäre die zweite Frage, wo das explizit steht mit der Gasanlage, welches Gesetz das nun sein soll. Oder heisst das, in Ermangelung genauer Vorschriften gilt nun jede Veränderung als verboten und ich muss wegen nachgerüsteter Warnblinkanlage um das H-Kennzeichen fürchten? Wenn das ganze sich jedoch als Auslegungssache erweisen sollte, dann scheint mir, der TÜV hat in diesem Fall so eine Art vorauseilenden Gehorsam dem Gesetzgeber gegenüber leisten wollen. Ich würde daher das gleiche raten wie Thorsten.
Grüsse
Robert
'59 DS 19/'66 ID 19/'68 DS 21 Pallas/'71 SM /'71 SM in Arbeit/'84 Renault R4F6 in Arbeit/'96 Saab 900 CV/'98 BMW 1100 GS
-
symphatique
- Beiträge: 1656
- Registriert: Do 15. Feb 2007, 23:51
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Es muß der Nachweis erbracht werden, daß die Anlage bereits vor 20 Jahren installiert war( wie auch alles andere zeitgenössische Um/Anbauzeugs((Holzlenkräder,Spoiler etc.))).Dann isses H-fähig.
"Das is´nich´kaputt! Das kann man reparieren!"
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Hallo Sympathique,
Wo steht das? Welches Gesetz, welcher §?
Grüsse
Robert
Wo steht das? Welches Gesetz, welcher §?
Grüsse
Robert
'59 DS 19/'66 ID 19/'68 DS 21 Pallas/'71 SM /'71 SM in Arbeit/'84 Renault R4F6 in Arbeit/'96 Saab 900 CV/'98 BMW 1100 GS
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Darf man dann auch keinen Kat mehr nachrüsten?
pit
pit
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Robert Kruse schrieb:
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> Hallo Sympathique,
>
> Wo steht das? Welches Gesetz, welcher §?
>
> Grüsse
> Robert
hier abschnitt 2, kapitel3:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... v_Sued.pdf
grüße
thomas
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> Hallo Sympathique,
>
> Wo steht das? Welches Gesetz, welcher §?
>
> Grüsse
> Robert
hier abschnitt 2, kapitel3:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... v_Sued.pdf
grüße
thomas
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