Autogas und H-Kennzeichen
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Liebe Gemeinde,
ich habe das Dokument gerade mal durchgelesen. Da steht, wenn ich es richtig sehe, explizit nichts von Gasanlage, sondern nur vom originalen Vergaser und Ansaugtrakt. Ob das nun nach Einbau einer Gasanlage noch oder nicht mehr gegeben ist, ist doch zumindest Auslegungssache. Schliesslich bleiben Krümmer und Vergaser an Ort und Stelle. Ich sehe hier eine Tendenz, die Dinge von der Verbotsseite her zu interpretieren. Was Stefans Fall angeht, habe ich das Gefühl, dass er vielleicht dem TÜV ein wenig zuviel Mitspracherecht eingeräumt hat. Wenn man immer fragt, darf ich das, ist die Gefahr gross, dass irgendwann irgendwer nein sagt. Ich meine jetzt nicht, dass man kackfrech nach dem Motto "Hoppla jetzt komm ich" beim TÜV auflaufen muss, aber eine adäquate Identifikation mit den eigenen Interessen ist imho hilfreich.
Viele Grüsse
Robert
ich habe das Dokument gerade mal durchgelesen. Da steht, wenn ich es richtig sehe, explizit nichts von Gasanlage, sondern nur vom originalen Vergaser und Ansaugtrakt. Ob das nun nach Einbau einer Gasanlage noch oder nicht mehr gegeben ist, ist doch zumindest Auslegungssache. Schliesslich bleiben Krümmer und Vergaser an Ort und Stelle. Ich sehe hier eine Tendenz, die Dinge von der Verbotsseite her zu interpretieren. Was Stefans Fall angeht, habe ich das Gefühl, dass er vielleicht dem TÜV ein wenig zuviel Mitspracherecht eingeräumt hat. Wenn man immer fragt, darf ich das, ist die Gefahr gross, dass irgendwann irgendwer nein sagt. Ich meine jetzt nicht, dass man kackfrech nach dem Motto "Hoppla jetzt komm ich" beim TÜV auflaufen muss, aber eine adäquate Identifikation mit den eigenen Interessen ist imho hilfreich.
Viele Grüsse
Robert
'59 DS 19/'66 ID 19/'68 DS 21 Pallas/'71 SM /'71 SM in Arbeit/'84 Renault R4F6 in Arbeit/'96 Saab 900 CV/'98 BMW 1100 GS
Re: Autogas und H-Kennzeichen
hallo alle,
ja, da ist wohl was wahres dran.
da hast du nichts von gas gelesen, aber bedenke:
der ansaugtrakt beginnt am luftfiltereinlass.
und die gasmischdüse ist ein "nichtoriginaler vergaser"!!
und der wird nur bei zeitgenössichem umbau anerkannt.
das auftreten beim tüv ist ganzklar mitentscheidend.
mehr jedoch der gesamtzustand des fahrzeugs. wenn ich mit einem sehr guten fahrzeug vorfahre, wird der gute gesamteindruck von manchen details ablenken, bzw. der prüfer drückt augen und hühneraugen zu. (das würd ich als prüfer auch tun)
wenn jedoch jemand mit einer gammligen zustand 4 möhre und ner gasanlage daherkommt, dann wird genau hingesehen. (was aus sicht des prüfers mehr als verständlich ist) hier werden die anfangs genannten beispiele des missbrauchs wieder aktuell...
grüße
thomas
ja, da ist wohl was wahres dran.
da hast du nichts von gas gelesen, aber bedenke:
der ansaugtrakt beginnt am luftfiltereinlass.
und die gasmischdüse ist ein "nichtoriginaler vergaser"!!
und der wird nur bei zeitgenössichem umbau anerkannt.
das auftreten beim tüv ist ganzklar mitentscheidend.
mehr jedoch der gesamtzustand des fahrzeugs. wenn ich mit einem sehr guten fahrzeug vorfahre, wird der gute gesamteindruck von manchen details ablenken, bzw. der prüfer drückt augen und hühneraugen zu. (das würd ich als prüfer auch tun)
wenn jedoch jemand mit einer gammligen zustand 4 möhre und ner gasanlage daherkommt, dann wird genau hingesehen. (was aus sicht des prüfers mehr als verständlich ist) hier werden die anfangs genannten beispiele des missbrauchs wieder aktuell...
grüße
thomas
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Re: Autogas und H-Kennzeichen
Hallo Thomas,
sachlich stimmt ja alles, was Du sagst, aber man kann es eben auch anders sehen. Die Perspektive, die Du einnimmst, ist die des kritischen und ablehnenden TÜV-Prüfers. In der Psychoanalyse nennt man das "Identifikation mit dem Aggressor". Klar sollte man mögliche Einwände des Gegenübers in Erwägung ziehen, aber wichtig ist die für den anderen spürbare Überzeugung, dass man recht hat. Gerade diese, mitunter naiv erscheinde Überzeugung ist es die, um Deine Signatur aufzugreifen, "normale Leute" auszeichnet. Eine kleine Scheibe sollten wir uns von der Chuzpe von Beck und Ypsilanti abschneiden, die sagen, ist halt der Wähler schuld, wenn wir unsere Wahlversprechen nicht einhalten können.
Grüsse
Robert
sachlich stimmt ja alles, was Du sagst, aber man kann es eben auch anders sehen. Die Perspektive, die Du einnimmst, ist die des kritischen und ablehnenden TÜV-Prüfers. In der Psychoanalyse nennt man das "Identifikation mit dem Aggressor". Klar sollte man mögliche Einwände des Gegenübers in Erwägung ziehen, aber wichtig ist die für den anderen spürbare Überzeugung, dass man recht hat. Gerade diese, mitunter naiv erscheinde Überzeugung ist es die, um Deine Signatur aufzugreifen, "normale Leute" auszeichnet. Eine kleine Scheibe sollten wir uns von der Chuzpe von Beck und Ypsilanti abschneiden, die sagen, ist halt der Wähler schuld, wenn wir unsere Wahlversprechen nicht einhalten können.
Grüsse
Robert
'59 DS 19/'66 ID 19/'68 DS 21 Pallas/'71 SM /'71 SM in Arbeit/'84 Renault R4F6 in Arbeit/'96 Saab 900 CV/'98 BMW 1100 GS
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Thorsten Graf Verified
- Beiträge: 588
- Registriert: Di 31. Okt 2006, 21:43
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Hallo Leute,
ich würde mit dem TÜV gar nicht mehr diskutieren, sondern mir die H-Zulassung bei einem freien Sachverständigen holen. Alles andere ist müßig und Zeitverschwendung. Das Monopol des TÜVs besteht halt nicht mehr, warum soll man da über so eine schwachsinnige Auslegung diskutieren?
Hier die Einschätzung von KÜS:
"Es muss original oder nachweislich zeitgenössisch sein."
Zeitgenössisch sind Gasanlagen für Autos ab Mitte der 60er Jahre. Punkt. Da steht nichts von: Originalanlage seit 1965 in diesem Auto verbaut.
Ok, ich wiederhole mich.
Gruß,
Thorsten
ich würde mit dem TÜV gar nicht mehr diskutieren, sondern mir die H-Zulassung bei einem freien Sachverständigen holen. Alles andere ist müßig und Zeitverschwendung. Das Monopol des TÜVs besteht halt nicht mehr, warum soll man da über so eine schwachsinnige Auslegung diskutieren?
Hier die Einschätzung von KÜS:
"Es muss original oder nachweislich zeitgenössisch sein."
Zeitgenössisch sind Gasanlagen für Autos ab Mitte der 60er Jahre. Punkt. Da steht nichts von: Originalanlage seit 1965 in diesem Auto verbaut.
Ok, ich wiederhole mich.
Gruß,
Thorsten
Re: Autogas und H-Kennzeichen
hallo robert,
ich glaub du verstehst mich ein wenig falsch.
ich will keine h-zulassung mit gasanlage. drum gibts da auch keinen agressor mit dem ich mich indentifizieren könnte.
der tüv prüfer hat keine ablehnende haltung, sondern einen anforderungskatalog, den es zu erfüllen gilt. eine moderne gasanlage erfüllt diesen definitiv nicht. geisteshaltung hin- oder her.
als ingenieur -und so einer bin ich nunmal- sieht man mache dinge rein technisch, sachlich und leidenschaftslos. das ist gut so. denn wenn z.b. technische prüfungen nach überzeugungen, neigungen und aus launen heraus gemacht würden, gäbe es manch einen unter uns schon nicht mehr.
grüße
thomas
ich glaub du verstehst mich ein wenig falsch.
ich will keine h-zulassung mit gasanlage. drum gibts da auch keinen agressor mit dem ich mich indentifizieren könnte.
der tüv prüfer hat keine ablehnende haltung, sondern einen anforderungskatalog, den es zu erfüllen gilt. eine moderne gasanlage erfüllt diesen definitiv nicht. geisteshaltung hin- oder her.
als ingenieur -und so einer bin ich nunmal- sieht man mache dinge rein technisch, sachlich und leidenschaftslos. das ist gut so. denn wenn z.b. technische prüfungen nach überzeugungen, neigungen und aus launen heraus gemacht würden, gäbe es manch einen unter uns schon nicht mehr.
grüße
thomas
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- Michael Klette
- Beiträge: 1394
- Registriert: Mo 21. Apr 2003, 10:58
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Hallo Thomas,
ich kann Dir nicht zustimmen. Es gibt auch bei Ingenieuren einen Ermessensspielraum, da ist es irrelevant wie rational man an die Sache ran geht. Nicht umsonst gibt es ja auch das Schimpfwort des Paragraphenreiters.Ich war vor ewigen Zeiten das letzte mal beim TÜV und ich habe mich da nie als "Kunde" gesehen. Ich habe schon Vollabnahmen erlebt, da wurde von TÜV-Ingenieuren akribisch jede E2- Nummer überprüft. Fehlte diese, konnte ich nicht selten eine gewisse Genugtuung bei den Prüfern feststellen.
Warum nun eine Gasanlage nicht mehr genehmigt werden soll kann ich nicht nachvollziehen.
Nur weil ein Haus unter Denkmalschutz steht, schreibt man ja auch keine Ofenheizung vor.
Gruß Michael
ich kann Dir nicht zustimmen. Es gibt auch bei Ingenieuren einen Ermessensspielraum, da ist es irrelevant wie rational man an die Sache ran geht. Nicht umsonst gibt es ja auch das Schimpfwort des Paragraphenreiters.Ich war vor ewigen Zeiten das letzte mal beim TÜV und ich habe mich da nie als "Kunde" gesehen. Ich habe schon Vollabnahmen erlebt, da wurde von TÜV-Ingenieuren akribisch jede E2- Nummer überprüft. Fehlte diese, konnte ich nicht selten eine gewisse Genugtuung bei den Prüfern feststellen.
Warum nun eine Gasanlage nicht mehr genehmigt werden soll kann ich nicht nachvollziehen.
Nur weil ein Haus unter Denkmalschutz steht, schreibt man ja auch keine Ofenheizung vor.
Gruß Michael
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Thorsten Graf Verified
- Beiträge: 588
- Registriert: Di 31. Okt 2006, 21:43
Re: Autogas und H-Kennzeichen
> Nur weil ein Haus unter Denkmalschutz steht,
> schreibt man ja auch keine Ofenheizung vor.
Schöner Vergleich!
-
symphatique
- Beiträge: 1656
- Registriert: Do 15. Feb 2007, 23:51
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Solche Diskussionen landen sehr oft an einem Punkt, an dem man mit dem gesunden technischen und menschlichen Sachverstand und den daraus folgenden Argumenten nicht weiterkommt. Denn die erstellten Regeln, Verordnungen, Gesetze etc. zu diesem Thema sind eben NICHT durch Sachkundige erstellt worden.
"Das is´nich´kaputt! Das kann man reparieren!"
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Michael Klette schrieb:
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> Warum nun eine Gasanlage nicht mehr genehmigt
> werden soll kann ich nicht nachvollziehen.
die gasanlage war -wenn sie jünger als 20 jahre ist- noch nie H-kennzeichenfähig. diesbezüglich hat sich seit einführung der H-kennzeichen nichts verändert. wer eine hat und H-kennzeichen: glück gehabt
ich selbst hatte noch nie probleme mit dem tüv....ich weiss nicht, was ihr alle immer für gar furchtbare monster dort vorfindet...
grüße
thomas
p.s.: gesetze und verordnungen werden von "gesetzesschreibern" erstellt, nicht von technikern
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> Warum nun eine Gasanlage nicht mehr genehmigt
> werden soll kann ich nicht nachvollziehen.
die gasanlage war -wenn sie jünger als 20 jahre ist- noch nie H-kennzeichenfähig. diesbezüglich hat sich seit einführung der H-kennzeichen nichts verändert. wer eine hat und H-kennzeichen: glück gehabt
ich selbst hatte noch nie probleme mit dem tüv....ich weiss nicht, was ihr alle immer für gar furchtbare monster dort vorfindet...
grüße
thomas
p.s.: gesetze und verordnungen werden von "gesetzesschreibern" erstellt, nicht von technikern
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Bernhard(Süd) Verified
- Beiträge: 1294
- Registriert: Mo 16. Okt 2006, 17:00
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Hallo,
"...die gasanlage war -wenn sie jünger als 20 jahre ist- noch nie H-kennzeichenfähig..."
Wuiiiiiiiii, das halt ich jetzt für den Weg in eine böse Zirkelschluß-Falle.
Salut, Salut
Be
"...die gasanlage war -wenn sie jünger als 20 jahre ist- noch nie H-kennzeichenfähig..."
Wuiiiiiiiii, das halt ich jetzt für den Weg in eine böse Zirkelschluß-Falle.
Salut, Salut
Be
(Citroenfahrer seit 1980, wie schön :-) )