Hallo,
das heißt also, auf den Punkt gebracht, ich kann mit meiner ID 19B Baujahr 1970 ohne Gurt fahren, obwohl Gurte verbaut sind. Lediglich würde mir eine Einbuße bei der Versicherungsregulierung im Falle eines Schadens entstehen. Ein Verwarn- bzw Bußgeld könnte mich nicht treffen. Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Gruß
Udo
Lalülala
Re: Lalülala
Hallo Udo,
das kommt darauf an, wann Dein Auto erstzugelassen wurde. Stichtag für die Gurtpflicht ist der 1.4.1970. In allen Autos, die nach diesem Tag zugelassen wurden, sind Gurte vorgeschrieben und müssen daher auch angelegt werden.
Gruss
Robert
das kommt darauf an, wann Dein Auto erstzugelassen wurde. Stichtag für die Gurtpflicht ist der 1.4.1970. In allen Autos, die nach diesem Tag zugelassen wurden, sind Gurte vorgeschrieben und müssen daher auch angelegt werden.
Gruss
Robert
'59 DS 19/'66 ID 19/'68 DS 21 Pallas/'71 SM /'71 SM in Arbeit/'84 Renault R4F6 in Arbeit/'96 Saab 900 CV/'98 BMW 1100 GS
Re: Lalülala
Hallo Robert,
vielen Dank für Deine Rückantwort. Dann werde ich mich wohl weiterhin besser angurten, meine ID ist von 09.1970.
Gruss
Udo
vielen Dank für Deine Rückantwort. Dann werde ich mich wohl weiterhin besser angurten, meine ID ist von 09.1970.
Gruss
Udo