Umweltzonen in Frankreich und Ausnahmeregelungen?

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ssiegert Verified
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Re: Umweltzonen in Frankreich und Ausnahmeregelungen?

Beitrag von ssiegert Verified »

Hallo Uwe,
bislang dachte ich noch, daß man Abends nach 20:00 und morgens bis 8:00 fahren durfte, aber das kann sich geändert haben. Der nächste Schritt ist Kontakt aufzunehmen mit den Clubs rund um Paris und rauszufinden, ob es für Franzosen Ausnahmen gibt. Vielleicht weiß auch der Deuvet was?

Wär doch eine schöne Aufgabe für den Vorstand (Hallo Gerrit :-) mal den Deuvet zu beschäftigen.
Vielleicht steht auch bei denen was auf der Website, was ich noch nicht geprüft habe.
Viele Grüße
Sebastian
1973 DS 23 Break in Bleue Delta; 1975 Dyane 6 Orange; 1990 BX 16 TGI Break, Vert Triton; 1990 BX 19 4WD Break, Gris Meteore; 1991 BX 19 GTI 4x4 Silber; 1991 BX 16 Image; 2016 C5 Tourer Selection 150 S&S Dunkelgrau
Frank Plate Verified
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Re: Umweltzonen in Frankreich und Ausnahmeregelungen?

Beitrag von Frank Plate Verified »

Ich stelle hier mal eine Reihe von Links zusammen, die ich zu diesem Thema mit einigermaßen aktuellem Stand gefunden habe:

- [de.france.fr] Umweltzonen in Frankreich
- [crit-air] Ausnahmen von der Umweltzonen Regelung in Frankreich
- [ZDF] Umweltzonen in Frankreich
- [Der Womoknipser] Umweltzonen in Frankreich, wie geht das?
- [Oldtimer Mark] Umweltzonen in Frankreich werden ausgeweitet
- [umweltplakette.org] Die französische Umweltplakette
- [ADAC] Umweltzonen in Frankreich
- [franreichwebazine] Brauche ich eine Umweltplakette für Paris?

Gruß Frank
uwe.v11
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Re: Umweltzonen in Frankreich und Ausnahmeregelungen?

Beitrag von uwe.v11 »

Vielen Dank für die Links!
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ssiegert Verified
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Re: Umweltzonen in Frankreich und Ausnahmeregelungen?

Beitrag von ssiegert Verified »

Hallo Frank,
Klasse und Danke.

Hier der Stand vom 10.6.2016 vom Deuvet:
http://deuvet.de/?function=downloadDoc&doc_id=506
Nur um die Verwirrung zu steigern, denn H-Kennzeichen sind "OK", was auch immer das heißt.

Die Seiten des ADAC:
https://www.adac.de/infotestrat/umwelt- ... geId=49922

Und hier:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/ADAC_Oldti ... _43112.pdf

Viele Grüße
Sebastian
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sandro@graugruenblau
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Re: Umweltzonen in Frankreich und Ausnahmeregelungen?

Beitrag von sandro@graugruenblau »

Die Informationen auf Crit'Air wurden mittlerweile nochmal ausgebaut, hier in Summe zu finden: Crit'Air Ausnahmen

Grundsätzlich zu beachten bei den Umweltzonen sind zwei Unterschiede: "ZPA"/"ZPAd" - das sind je nach Verschmutzungslage temporäre Verbote für ein gewisses Gebiet (ZPA) oder ein ganzes Departement (ZPAd). Dagegen unbegrenzt geltende Einschränkungen werden mit "ZCR" gekennzeichnet. Rechts auf der verlinkten Seite kann man das schön sehen und jetzt wird es spannend:

Mit einem Oldtimer bekommt man keine Plakette, no way. Allerdings gibt es je nach ZPA/ZCR-Verfügung der dort lokal zuständigen Behörden (derzeit in 99% der Fälle) eine pauschale Ausnahmegenehmigung für Oldtimer (Und damit meine ich nicht "alte Autos", sondern nur die mit tatsächlichem "H-Kennzeichen" - wer also aus welchen Gründen auch immer, keines hat und es aber haben könnte, sollte sich m.E. eines holen!). D.h. praktisch, daß man sich darauf vorbereiten muß, jederzeit in jeder ZPA/ZCR angehalten zu werden, da man ja keine sichtbare Plakette hat, ABER dann ungeschoren davonkommt, da im Fahrzeugschein unter Ziffer 14 "OLDTIMER" vermerkt ist.

Der lokalen Behörde wie Präfektur obliegt es, ob sie diese Oldtimer-Ausnahme streichen. Dies ist in der ZPA Grenoble (also bei besonderen Verschmutzungslagen) leider genau so passiert und gilt (im Gegensatz zu Lyon) AUCH für die durchlaufenden Autobahnen - sprich: vermutlich in sommerlicher Smoglage am besten in bar das Strafgeld von max 375 EUR dabeihaben, oder einen anderen Weg nach Nizza nehmen!

Hier nach meiner Lesart die Auswertung an 4 Beispielen (siehe oben, einfach rechts die ZPA/ZCRs mal durchklicken):
- ZPA Grenoble: nur nach Verschmutzungslage, aber leider INKLUSIVE der durchführenden Autobahnen
- ZCR Grenoble: zwar ständig in einem Teil des Stadtgebietes (ohne Autobahn) gültig, aber betrifft derzeit nur Nutzfahrzeuge - keine PKW
- ZPA Lyon: nur nach Verschmutzungslage & OHNE Oldtimer-Ausnahme, jedoch NICHT gültig für durchführende Autobahnen für die Südfrankreich-Reise
- ZCR Paris: ständig gültig und mit starken Einschränkungen, aber ständige Ausnahme für Oldtimer.

Zusammenfassend: a) unbedingt H-Kennzeichen besorgen b) Grenoble in den Smog-gefährdeten Jahreszeiten meiden c) Immer mal wieder die Aktualisierung von Crit'Air prüfen und/oder die passende Smartphone-App wie "Green-Zones" nutzen.

Hier nochmal der für Oldtimer relevante Textteil aus obiger Webseite:
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Regelungen zu Oldtimern

Bei den Oldtimern sind die Ausnahmeregelungen aber nicht national sondern lokal geregelt, daher in jeder Zone anders.
Französische Fahrer eines alten Autos weisen die Eigenschaft eines Oldtimers im Fahrzeugschein mit einem entsprechenden Eintrag in der Zeile „Z“ nach.
In den meisten europäischen Fahrzeugscheinen ist ein Eintrag zum Oldtimer unter „Sonstiges“ zu finden. Dort werden „Bemerkungen und Ausnahmen“ eingetragen.
In jedem Falle soll bei einer Fahrzeugkontrolle die Einstufung als Oldtimer im Fahrzeugschein bewiesen werden können. Inwieweit die jeweilige Bezeichnung wie z. B. „Oldtimer“ in anderen Sprachen als Französisch von der Polizei anerkennt wird, bleibt aber offen und unbeantwortet.

Oldtimer in Paris
Auf Grund eine Ausnahmereglung dürfen „Oldtimer“ in der Pariser ZCR Zone fahren. Somit erhalten sie auch bei Zuwiderhandlung der geltenden Fahrverbote keine Strafe, sofern sie nachweisen können ein „Oldtimer“ zu sein. Für Transport- oder Geschäftsfahrzeuge über 30 Jahren, kann eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt Paris beantragt werden. Diese ist dann aber zeitlich begrenzt.
Für weitere Informationen zu Oldtimern in der Umweltzone Paris können Anfragen an die der folgenden E-Mail-Adresse gerichtet werden: dvd-zcr-derogation@paris.fr
Schriftliche Anfragen an:
Mairie de Paris
Direction de la Voirie et des Déplacements,
« Dérogation zone à circulation restreinte »
121 av. de France
75639 Paris Cedex 13

Oldtimer in der Metropole Grenoble und Lyon
In Grenoble und Lyon sind derzeit laut Aussage in den lokalen Präfekturen keinerlei Ausnahmen für Oldtimer vorgesehen. Es wird sogar betont, dass Oldtimer auch bestraft werden, falls sie bei einer Luftverschmutzungsspitze in die Zone des jeweiligen Großraums Grenoble und Lyon einfahren. Dies ist besonders bitter, da dies im Falle Grenoble auch die hauptsächliche Autobahn nach Süden betrifft.
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Gruß, Sandro.
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Gerhard Trosien
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Re: Umweltzonen in Frankreich und Ausnahmeregelungen?

Beitrag von Gerhard Trosien »

uwe.v11 hat geschrieben: Straßburg gehört auch dazu....
und das einschließlich der Autobahn!!!

Ein Grund, nicht mehr nach Frankreich zu fahren...
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sandro@graugruenblau
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Re: Umweltzonen in Frankreich und Ausnahmeregelungen?

Beitrag von sandro@graugruenblau »

Gerhard Trosien hat geschrieben:
uwe.v11 hat geschrieben: Straßburg gehört auch dazu....
und das einschließlich der Autobahn!!!

Ein Grund, nicht mehr nach Frankreich zu fahren...
... liest sich für die ZPA Straßburg selbst ohne Oldtimer-Ausnahme doch anders, oder?
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Die Grenzen der Umweltzone Eurometropole Straßburg

Im hier vorliegenden Falle der ZPA Umweltzone Eurometropole Straßburg können alle 33 Gemeinde, die zur Eurometropole gehören, von Verkehrseinschränkungen und Fahrverboten betroffen sein.
Im Fall eines Luftverschmutzungsalarms sind die Hauptachsen A4 (aus und nach Paris, durch Reims und Metz), A35 (die der deutschen Grenze von Basel im Süden, Richtung Mannheim im Norden folgt), N83 (aus und nach Colmar), N353 (aus und nach Offenburg in Deutschland) und D1083 (aus und nach Sélestat) selbst jedoch nicht betroffen und können befahren werden.
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Gruß, Sandro.
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Boßhammer Verified
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Re: Umweltzonen in Frankreich und Ausnahmeregelungen?

Beitrag von Boßhammer Verified »

Danke für deine Mühe
ssiegert Verified
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Re: Umweltzonen in Frankreich und Ausnahmeregelungen?

Beitrag von ssiegert Verified »

Hallo Sandro,
vielen Dank für das Update.
Schade, weil ich meinen vorr. am Mi zugelassenen Citroën BX GTI 4x4 ohne Kat von 1991 dann sehr selten in Frankreich fahren kann. Dauert ja noch 3 Jahre bis zum H-Kennzeichen.
Aber wenigstens die DS darf.
Der BX ist aus der Region Grenoble und ich habe bis ich eben Deinen Beitrag gelesen habe, den Gedanken gehabt, zu der Werkstatt hinzufahren. Wird wohl nix.
Nochmal Danke für die Zusammenfassung. Hilft sehr.
Viele Grüße
Sebastian
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xplan2 Verified
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Re: Umweltzonen in Frankreich und Ausnahmeregelungen?

Beitrag von xplan2 Verified »

Hallo,

nicht nur für Frankreichfahrer gibt es eine inzwischen eine recht praktikable App, die tages- und stundenaktuell über den Status der Umweltzonen informiert (auch für eine Reihe anderer europäischer Länder):

https://itunes.apple.com/de/app/green-z ... 1279719525

Ist ein kommerzieller Anbieter, aber man muss ja keine der In-App-Käufe für Vignetten etc. nutzen. Der Rest der Infos ist aber ok und hat bisher zuverlässig funktioniert. Weil: viele der Zonen in F sind nicht durchgehend aktiv - sprich: es gibt Wege für H-Kennzeichen durch das Land ;-)

Berlingo, C3 Picasso und Pluriel haben jetzt schon die - farblich potthässliche, ziemlich große und bescheuert zu klebende - Crit'Air-Plakette. Teils natürlich leider mit unerfreulichen Klassifizierungen ...

Wer Plaketten bestellen will: immer über die offizielle Gouv-Seite - nie über die kommerziellen Drittanbieter. Plakette kostet nur 4,xx Euro und kommt vergleichsweise schnell (vielleicht nicht erst direkt vor der Urlaubssaison bestellen ...).

Nicht schön, aber so sind die Spielregeln. Und davon werden leider europaweit noch mehr kommen. Und wenn dann noch der ASC mit seinen Nadelstichen auf H-Kennzeichen durchkommt ...

Gruß
Christian
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