Die Informationen auf Crit'Air wurden mittlerweile nochmal ausgebaut, hier in Summe zu finden:
Crit'Air Ausnahmen
Grundsätzlich zu beachten bei den Umweltzonen sind zwei Unterschiede: "ZPA"/"ZPAd" - das sind je nach Verschmutzungslage temporäre Verbote für ein gewisses Gebiet (ZPA) oder ein ganzes Departement (ZPAd). Dagegen unbegrenzt geltende Einschränkungen werden mit "ZCR" gekennzeichnet. Rechts auf der verlinkten Seite kann man das schön sehen und jetzt wird es spannend:
Mit einem Oldtimer bekommt man keine Plakette, no way. Allerdings gibt es je nach ZPA/ZCR-Verfügung der dort lokal zuständigen Behörden (derzeit in 99% der Fälle) eine pauschale Ausnahmegenehmigung für Oldtimer (Und damit meine ich nicht "alte Autos", sondern nur die mit tatsächlichem "H-Kennzeichen" - wer also aus welchen Gründen auch immer, keines hat und es aber haben könnte, sollte sich m.E. eines holen!). D.h. praktisch, daß man sich darauf vorbereiten muß, jederzeit in jeder ZPA/ZCR angehalten zu werden, da man ja keine sichtbare Plakette hat, ABER dann ungeschoren davonkommt, da im Fahrzeugschein unter Ziffer 14 "OLDTIMER" vermerkt ist.
Der lokalen Behörde wie Präfektur obliegt es, ob sie diese Oldtimer-Ausnahme streichen. Dies ist in der ZPA Grenoble (also bei besonderen Verschmutzungslagen) leider genau so passiert und gilt (im Gegensatz zu Lyon) AUCH für die durchlaufenden Autobahnen - sprich: vermutlich in sommerlicher Smoglage am besten in bar das Strafgeld von max 375 EUR dabeihaben, oder einen anderen Weg nach Nizza nehmen!
Hier nach meiner Lesart die Auswertung an 4 Beispielen (siehe oben, einfach rechts die ZPA/ZCRs mal durchklicken):
- ZPA Grenoble: nur nach Verschmutzungslage, aber leider INKLUSIVE der durchführenden Autobahnen
- ZCR Grenoble: zwar ständig in einem Teil des Stadtgebietes (ohne Autobahn) gültig, aber betrifft derzeit nur Nutzfahrzeuge - keine PKW
- ZPA Lyon: nur nach Verschmutzungslage & OHNE Oldtimer-Ausnahme, jedoch NICHT gültig für durchführende Autobahnen für die Südfrankreich-Reise
- ZCR Paris: ständig gültig und mit starken Einschränkungen, aber ständige Ausnahme für Oldtimer.
Zusammenfassend: a) unbedingt H-Kennzeichen besorgen b) Grenoble in den Smog-gefährdeten Jahreszeiten meiden c) Immer mal wieder die Aktualisierung von Crit'Air prüfen und/oder die passende Smartphone-App wie "Green-Zones" nutzen.
Hier nochmal der für Oldtimer relevante Textteil aus obiger Webseite:
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Regelungen zu Oldtimern
Bei den Oldtimern sind die Ausnahmeregelungen aber nicht national sondern lokal geregelt, daher in jeder Zone anders.
Französische Fahrer eines alten Autos weisen die Eigenschaft eines Oldtimers im Fahrzeugschein mit einem entsprechenden Eintrag in der Zeile „Z“ nach.
In den meisten europäischen Fahrzeugscheinen ist ein Eintrag zum Oldtimer unter „Sonstiges“ zu finden. Dort werden „Bemerkungen und Ausnahmen“ eingetragen.
In jedem Falle soll bei einer Fahrzeugkontrolle die Einstufung als Oldtimer im Fahrzeugschein bewiesen werden können. Inwieweit die jeweilige Bezeichnung wie z. B. „Oldtimer“ in anderen Sprachen als Französisch von der Polizei anerkennt wird, bleibt aber offen und unbeantwortet.
Oldtimer in Paris
Auf Grund eine Ausnahmereglung dürfen „Oldtimer“ in der Pariser ZCR Zone fahren. Somit erhalten sie auch bei Zuwiderhandlung der geltenden Fahrverbote keine Strafe, sofern sie nachweisen können ein „Oldtimer“ zu sein. Für Transport- oder Geschäftsfahrzeuge über 30 Jahren, kann eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt Paris beantragt werden. Diese ist dann aber zeitlich begrenzt.
Für weitere Informationen zu Oldtimern in der Umweltzone Paris können Anfragen an die der folgenden E-Mail-Adresse gerichtet werden:
dvd-zcr-derogation@paris.fr
Schriftliche Anfragen an:
Mairie de Paris
Direction de la Voirie et des Déplacements,
« Dérogation zone à circulation restreinte »
121 av. de France
75639 Paris Cedex 13
Oldtimer in der Metropole Grenoble und Lyon
In Grenoble und Lyon sind derzeit laut Aussage in den lokalen Präfekturen keinerlei Ausnahmen für Oldtimer vorgesehen. Es wird sogar betont, dass Oldtimer auch bestraft werden, falls sie bei einer Luftverschmutzungsspitze in die Zone des jeweiligen Großraums Grenoble und Lyon einfahren. Dies ist besonders bitter, da dies im Falle Grenoble auch die hauptsächliche Autobahn nach Süden betrifft.
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Gruß, Sandro.