Abmahnung: Gericht fordert Urheber-Vermerk in Fotos
Im Internet müsste direkt in Fotos selbst der Name des Urhebers zu lesen sein, findet ein Fotograf. Er hat abgemahnt - und Recht bekommen. www.sueddeutsche.de
Zum Thema Urheberrecht
Re: Zum Thema Urheberrecht
Andreas, kannst du das vielleicht genauer verlinken? Ich habe es auf der Seite der Süddeutschen nicht gefunden.
Re: Zum Thema Urheberrecht
Hier mal ein Link zu heise.de.
Dabei bezieht sich die Entscheidung auf den Bilderdienst Pixelio und die Auslegung der AGBs.
Inhaltlich ging es im Prinzip um die Kennzeichnung der Bildquelle mittels Bildunterschrift, die aber logischerweise bei direktem Aufrufen der Bild-URL (!) nicht mit erscheint, da die einbettende Seite ja fehlt.
Logische Schlußfolgerung des OLG: der Quellenhinweis muß direkt ins Bild. Das darf ein Nutzer aber gar nicht, da er das Bild nicht verändern darf, der (klagende) Urheber hat es allerdings auch unterlassen.
Die Entscheidung wird in der Fachpresse als unsinnig gewertet.
http://heise.de/-2105550
Gruß Michael.
Dabei bezieht sich die Entscheidung auf den Bilderdienst Pixelio und die Auslegung der AGBs.
Inhaltlich ging es im Prinzip um die Kennzeichnung der Bildquelle mittels Bildunterschrift, die aber logischerweise bei direktem Aufrufen der Bild-URL (!) nicht mit erscheint, da die einbettende Seite ja fehlt.
Logische Schlußfolgerung des OLG: der Quellenhinweis muß direkt ins Bild. Das darf ein Nutzer aber gar nicht, da er das Bild nicht verändern darf, der (klagende) Urheber hat es allerdings auch unterlassen.
Die Entscheidung wird in der Fachpresse als unsinnig gewertet.
http://heise.de/-2105550
Gruß Michael.
Re: Zum Thema Urheberrecht
Martin K. hat geschrieben: Andreas, kannst du das vielleicht genauer verlinken? Ich habe es auf der Seite der Süddeutschen nicht gefunden.
http://www.sueddeutsche.de/digital/abma ... -1.1879262
Hallo hier ist der link