Auto-Import aus F
Verfasst: Mi 23. Okt 2013, 13:05
Hallo Kollegen,
...das Thema Selbst-Einfuhr eines Oldtimers aus Frankreich ist hier schon mehrfach behandelt worden, ich habe u.a. bei der Suche hier im Forum gefunden (Beiträge sind von 2003):
[sub][sub][size=medium][size=small]Hallo!
Innerhalb der EU (und ich denke, nur das kommt in Frage) kaufst Du ein Auto wie in Deutschland auch. Zölle und dergleichen gibt es nicht mehr.
Mit den französischen Papieren und dem Kaufvertrag beantragst Du bei der Zulassungsstelle einen neuen Brief und lässt beim TÜV eine Vollabnahme nach §21 StVZO (bzw §21c für historsiches Kennzeichen bei Fahrzeugalter über 30 Jahre) durchführen. Manchmal muss man bei französischen Autos noch die gleben Scheinwerferlampen gegen weiße austauschen, so diese noch drin sein sollten. Sie sind aber auch in Frankreich inzwischen nicht mehr zulässig.
Wenn deine DS technisch in Ordnung ist, bekommst Du vom TÜV das Gutachten und daraufhin stellt Dir die Zulassungsstelle den Brief aus. zu Zulassung brauchst du noch eine Deckungsbescheinigung deiner Versicherung und deinen Ausweis.
An die 200 Euro musst Du für alles einkalkulieren.
Wenn Du konkret ein Auto gekauft haben solltest, frag noch mal nach, dann kann man über eventuell bei manchen Baujahren notwendige Nach- oder Umrüstungen sprechen.
Viel Erfolg!Martin Kraut
UND:
wenn Du das Auto "privat" in einem anderen EU-Land kaufst, brauchst Du nur den letzten Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief (z.Bsp. in Frankreich die so genannte Carte gris) im Original und einen als privat gekennzeichneten Kaufvertrag. Wenn ein Händler im Vertrag steht, wirst Du evtl. in D noch die Mwst. auf den Kaufbetrag draufzahlen müssen, das weiß ich aber nicht genau.
Ideal ist es, wenn sich das Auto auf eigener Achse nach D überführen lässt und dabei noch im Ausland auf den Verkäufer zugelassen ist. Dann kannst Du es mit den ausländischen Kennzeichen überführen (Grenzkontrollen gibt´s ja nicht mehr) und dem Vorbesitzer die Nummernschilder zuschicken, sobald Du in D angekommen bist, damit er das Auto in seinem Land abmelden kann. Du musst ihm dafür sicher auch die Carte Gris (o.ähnl.) zurückschicken, damit die Abmeldung darauf eingetragen wird, und er muss sie Dir dann wiederum mit der Abmeldebestätigung im Original zurückschicken. In Frankreich steht dann meistens nur per Handschrift und Stempel drauf "verkauft am xxxxxx", das war´s.
Ansonsten musst Du Dir für ein paar Tage ein rotes Überführungskennzeichen beschaffen oder - wenn das Auto nicht zugelassen ist - das Auto mit dem Hänger holen (lassen). Beim roten Kennzeichen bzw. Übeführungskennzeichen bist Du übrigens nur für die ausgewiesenen Tage vorläufig haftpflichtversichert, hast also keinen Vollkaskoschutz.
In Deutschland stellst Du das Auto dem TÜV oder der Dekra zwecks einer TÜV-Vollabnahme und Ausstellung eines deutschen KFZ-Briefs vor. Bei der Gelegenheit kannst Du auch gleich die ASU (falls erforderlich) und das H-Gutachten (falls schon möglich) erledigen. Das solltest Du natürlich machen, bevor Du die ausländischen Kennzeichen bzw. das Überführungskennzeichen abgibst, ohne Kennzeichen und Zulassung bleibt Dir nämlich nur der Hängertransport, oder Du kennst einen Händler vor Ort, bei dem Du das Auto gleich nach der Überführung einstellen kannst und der die TÜV-Abnahme usw. für Dich erledigt.
Nach bestandenem TÜV usw. schickst Du den ganzen Papierkram mit dem zu Deinem DS-Typ passenden Homologationsdatenblatt (gibt´s hier beim Club) an das Kraftfahrzeugbundesamt (Homologationsstelle). Die prüfen dann in einem formalen Akt, ob das Fahrzeug irgendwo in Europa bzw. im Kaufland als gestohlen gemeldet ist und erteilen Dir, wenn alles sauber ist, für ca. 16 EUR per Nachnahme eine entsprechende Freigabebestätigung für eine Zulassung in D. Nun musst Du das Auto innerhalb eines sehr kurz bemessenen Zeitraums (ich glaube das waren nur 1 - 2 Wochen) in D zulassen, sonst verfällt die Freigabebestätigung vom Bundesamt, und Du musst den Zirkus mit denen nochmal durchziehen.
... Steffen[/size][/size][/sub][/sub]
Nun bin ich insofern unsicher, als meine Haftpflichtversicherungsdame meinte, man müsse trotz allem beim Zoll melden und dessen Importstempel auf die carte grise drücken lassen.
-???-
Dankbar für Tips:
Bernhard
...das Thema Selbst-Einfuhr eines Oldtimers aus Frankreich ist hier schon mehrfach behandelt worden, ich habe u.a. bei der Suche hier im Forum gefunden (Beiträge sind von 2003):
[sub][sub][size=medium][size=small]Hallo!
Innerhalb der EU (und ich denke, nur das kommt in Frage) kaufst Du ein Auto wie in Deutschland auch. Zölle und dergleichen gibt es nicht mehr.
Mit den französischen Papieren und dem Kaufvertrag beantragst Du bei der Zulassungsstelle einen neuen Brief und lässt beim TÜV eine Vollabnahme nach §21 StVZO (bzw §21c für historsiches Kennzeichen bei Fahrzeugalter über 30 Jahre) durchführen. Manchmal muss man bei französischen Autos noch die gleben Scheinwerferlampen gegen weiße austauschen, so diese noch drin sein sollten. Sie sind aber auch in Frankreich inzwischen nicht mehr zulässig.
Wenn deine DS technisch in Ordnung ist, bekommst Du vom TÜV das Gutachten und daraufhin stellt Dir die Zulassungsstelle den Brief aus. zu Zulassung brauchst du noch eine Deckungsbescheinigung deiner Versicherung und deinen Ausweis.
An die 200 Euro musst Du für alles einkalkulieren.
Wenn Du konkret ein Auto gekauft haben solltest, frag noch mal nach, dann kann man über eventuell bei manchen Baujahren notwendige Nach- oder Umrüstungen sprechen.
Viel Erfolg!Martin Kraut
UND:
wenn Du das Auto "privat" in einem anderen EU-Land kaufst, brauchst Du nur den letzten Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief (z.Bsp. in Frankreich die so genannte Carte gris) im Original und einen als privat gekennzeichneten Kaufvertrag. Wenn ein Händler im Vertrag steht, wirst Du evtl. in D noch die Mwst. auf den Kaufbetrag draufzahlen müssen, das weiß ich aber nicht genau.
Ideal ist es, wenn sich das Auto auf eigener Achse nach D überführen lässt und dabei noch im Ausland auf den Verkäufer zugelassen ist. Dann kannst Du es mit den ausländischen Kennzeichen überführen (Grenzkontrollen gibt´s ja nicht mehr) und dem Vorbesitzer die Nummernschilder zuschicken, sobald Du in D angekommen bist, damit er das Auto in seinem Land abmelden kann. Du musst ihm dafür sicher auch die Carte Gris (o.ähnl.) zurückschicken, damit die Abmeldung darauf eingetragen wird, und er muss sie Dir dann wiederum mit der Abmeldebestätigung im Original zurückschicken. In Frankreich steht dann meistens nur per Handschrift und Stempel drauf "verkauft am xxxxxx", das war´s.
Ansonsten musst Du Dir für ein paar Tage ein rotes Überführungskennzeichen beschaffen oder - wenn das Auto nicht zugelassen ist - das Auto mit dem Hänger holen (lassen). Beim roten Kennzeichen bzw. Übeführungskennzeichen bist Du übrigens nur für die ausgewiesenen Tage vorläufig haftpflichtversichert, hast also keinen Vollkaskoschutz.
In Deutschland stellst Du das Auto dem TÜV oder der Dekra zwecks einer TÜV-Vollabnahme und Ausstellung eines deutschen KFZ-Briefs vor. Bei der Gelegenheit kannst Du auch gleich die ASU (falls erforderlich) und das H-Gutachten (falls schon möglich) erledigen. Das solltest Du natürlich machen, bevor Du die ausländischen Kennzeichen bzw. das Überführungskennzeichen abgibst, ohne Kennzeichen und Zulassung bleibt Dir nämlich nur der Hängertransport, oder Du kennst einen Händler vor Ort, bei dem Du das Auto gleich nach der Überführung einstellen kannst und der die TÜV-Abnahme usw. für Dich erledigt.
Nach bestandenem TÜV usw. schickst Du den ganzen Papierkram mit dem zu Deinem DS-Typ passenden Homologationsdatenblatt (gibt´s hier beim Club) an das Kraftfahrzeugbundesamt (Homologationsstelle). Die prüfen dann in einem formalen Akt, ob das Fahrzeug irgendwo in Europa bzw. im Kaufland als gestohlen gemeldet ist und erteilen Dir, wenn alles sauber ist, für ca. 16 EUR per Nachnahme eine entsprechende Freigabebestätigung für eine Zulassung in D. Nun musst Du das Auto innerhalb eines sehr kurz bemessenen Zeitraums (ich glaube das waren nur 1 - 2 Wochen) in D zulassen, sonst verfällt die Freigabebestätigung vom Bundesamt, und Du musst den Zirkus mit denen nochmal durchziehen.
... Steffen[/size][/size][/sub][/sub]
Nun bin ich insofern unsicher, als meine Haftpflichtversicherungsdame meinte, man müsse trotz allem beim Zoll melden und dessen Importstempel auf die carte grise drücken lassen.
-???-
Dankbar für Tips:
Bernhard