Auto-Import aus F
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Bernhard(Süd) Verified
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Auto-Import aus F
Hallo Kollegen,
...das Thema Selbst-Einfuhr eines Oldtimers aus Frankreich ist hier schon mehrfach behandelt worden, ich habe u.a. bei der Suche hier im Forum gefunden (Beiträge sind von 2003):
[sub][sub][size=medium][size=small]Hallo!
Innerhalb der EU (und ich denke, nur das kommt in Frage) kaufst Du ein Auto wie in Deutschland auch. Zölle und dergleichen gibt es nicht mehr.
Mit den französischen Papieren und dem Kaufvertrag beantragst Du bei der Zulassungsstelle einen neuen Brief und lässt beim TÜV eine Vollabnahme nach §21 StVZO (bzw §21c für historsiches Kennzeichen bei Fahrzeugalter über 30 Jahre) durchführen. Manchmal muss man bei französischen Autos noch die gleben Scheinwerferlampen gegen weiße austauschen, so diese noch drin sein sollten. Sie sind aber auch in Frankreich inzwischen nicht mehr zulässig.
Wenn deine DS technisch in Ordnung ist, bekommst Du vom TÜV das Gutachten und daraufhin stellt Dir die Zulassungsstelle den Brief aus. zu Zulassung brauchst du noch eine Deckungsbescheinigung deiner Versicherung und deinen Ausweis.
An die 200 Euro musst Du für alles einkalkulieren.
Wenn Du konkret ein Auto gekauft haben solltest, frag noch mal nach, dann kann man über eventuell bei manchen Baujahren notwendige Nach- oder Umrüstungen sprechen.
Viel Erfolg!Martin Kraut
UND:
wenn Du das Auto "privat" in einem anderen EU-Land kaufst, brauchst Du nur den letzten Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief (z.Bsp. in Frankreich die so genannte Carte gris) im Original und einen als privat gekennzeichneten Kaufvertrag. Wenn ein Händler im Vertrag steht, wirst Du evtl. in D noch die Mwst. auf den Kaufbetrag draufzahlen müssen, das weiß ich aber nicht genau.
Ideal ist es, wenn sich das Auto auf eigener Achse nach D überführen lässt und dabei noch im Ausland auf den Verkäufer zugelassen ist. Dann kannst Du es mit den ausländischen Kennzeichen überführen (Grenzkontrollen gibt´s ja nicht mehr) und dem Vorbesitzer die Nummernschilder zuschicken, sobald Du in D angekommen bist, damit er das Auto in seinem Land abmelden kann. Du musst ihm dafür sicher auch die Carte Gris (o.ähnl.) zurückschicken, damit die Abmeldung darauf eingetragen wird, und er muss sie Dir dann wiederum mit der Abmeldebestätigung im Original zurückschicken. In Frankreich steht dann meistens nur per Handschrift und Stempel drauf "verkauft am xxxxxx", das war´s.
Ansonsten musst Du Dir für ein paar Tage ein rotes Überführungskennzeichen beschaffen oder - wenn das Auto nicht zugelassen ist - das Auto mit dem Hänger holen (lassen). Beim roten Kennzeichen bzw. Übeführungskennzeichen bist Du übrigens nur für die ausgewiesenen Tage vorläufig haftpflichtversichert, hast also keinen Vollkaskoschutz.
In Deutschland stellst Du das Auto dem TÜV oder der Dekra zwecks einer TÜV-Vollabnahme und Ausstellung eines deutschen KFZ-Briefs vor. Bei der Gelegenheit kannst Du auch gleich die ASU (falls erforderlich) und das H-Gutachten (falls schon möglich) erledigen. Das solltest Du natürlich machen, bevor Du die ausländischen Kennzeichen bzw. das Überführungskennzeichen abgibst, ohne Kennzeichen und Zulassung bleibt Dir nämlich nur der Hängertransport, oder Du kennst einen Händler vor Ort, bei dem Du das Auto gleich nach der Überführung einstellen kannst und der die TÜV-Abnahme usw. für Dich erledigt.
Nach bestandenem TÜV usw. schickst Du den ganzen Papierkram mit dem zu Deinem DS-Typ passenden Homologationsdatenblatt (gibt´s hier beim Club) an das Kraftfahrzeugbundesamt (Homologationsstelle). Die prüfen dann in einem formalen Akt, ob das Fahrzeug irgendwo in Europa bzw. im Kaufland als gestohlen gemeldet ist und erteilen Dir, wenn alles sauber ist, für ca. 16 EUR per Nachnahme eine entsprechende Freigabebestätigung für eine Zulassung in D. Nun musst Du das Auto innerhalb eines sehr kurz bemessenen Zeitraums (ich glaube das waren nur 1 - 2 Wochen) in D zulassen, sonst verfällt die Freigabebestätigung vom Bundesamt, und Du musst den Zirkus mit denen nochmal durchziehen.
... Steffen[/size][/size][/sub][/sub]
Nun bin ich insofern unsicher, als meine Haftpflichtversicherungsdame meinte, man müsse trotz allem beim Zoll melden und dessen Importstempel auf die carte grise drücken lassen.
-???-
Dankbar für Tips:
Bernhard
...das Thema Selbst-Einfuhr eines Oldtimers aus Frankreich ist hier schon mehrfach behandelt worden, ich habe u.a. bei der Suche hier im Forum gefunden (Beiträge sind von 2003):
[sub][sub][size=medium][size=small]Hallo!
Innerhalb der EU (und ich denke, nur das kommt in Frage) kaufst Du ein Auto wie in Deutschland auch. Zölle und dergleichen gibt es nicht mehr.
Mit den französischen Papieren und dem Kaufvertrag beantragst Du bei der Zulassungsstelle einen neuen Brief und lässt beim TÜV eine Vollabnahme nach §21 StVZO (bzw §21c für historsiches Kennzeichen bei Fahrzeugalter über 30 Jahre) durchführen. Manchmal muss man bei französischen Autos noch die gleben Scheinwerferlampen gegen weiße austauschen, so diese noch drin sein sollten. Sie sind aber auch in Frankreich inzwischen nicht mehr zulässig.
Wenn deine DS technisch in Ordnung ist, bekommst Du vom TÜV das Gutachten und daraufhin stellt Dir die Zulassungsstelle den Brief aus. zu Zulassung brauchst du noch eine Deckungsbescheinigung deiner Versicherung und deinen Ausweis.
An die 200 Euro musst Du für alles einkalkulieren.
Wenn Du konkret ein Auto gekauft haben solltest, frag noch mal nach, dann kann man über eventuell bei manchen Baujahren notwendige Nach- oder Umrüstungen sprechen.
Viel Erfolg!Martin Kraut
UND:
wenn Du das Auto "privat" in einem anderen EU-Land kaufst, brauchst Du nur den letzten Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief (z.Bsp. in Frankreich die so genannte Carte gris) im Original und einen als privat gekennzeichneten Kaufvertrag. Wenn ein Händler im Vertrag steht, wirst Du evtl. in D noch die Mwst. auf den Kaufbetrag draufzahlen müssen, das weiß ich aber nicht genau.
Ideal ist es, wenn sich das Auto auf eigener Achse nach D überführen lässt und dabei noch im Ausland auf den Verkäufer zugelassen ist. Dann kannst Du es mit den ausländischen Kennzeichen überführen (Grenzkontrollen gibt´s ja nicht mehr) und dem Vorbesitzer die Nummernschilder zuschicken, sobald Du in D angekommen bist, damit er das Auto in seinem Land abmelden kann. Du musst ihm dafür sicher auch die Carte Gris (o.ähnl.) zurückschicken, damit die Abmeldung darauf eingetragen wird, und er muss sie Dir dann wiederum mit der Abmeldebestätigung im Original zurückschicken. In Frankreich steht dann meistens nur per Handschrift und Stempel drauf "verkauft am xxxxxx", das war´s.
Ansonsten musst Du Dir für ein paar Tage ein rotes Überführungskennzeichen beschaffen oder - wenn das Auto nicht zugelassen ist - das Auto mit dem Hänger holen (lassen). Beim roten Kennzeichen bzw. Übeführungskennzeichen bist Du übrigens nur für die ausgewiesenen Tage vorläufig haftpflichtversichert, hast also keinen Vollkaskoschutz.
In Deutschland stellst Du das Auto dem TÜV oder der Dekra zwecks einer TÜV-Vollabnahme und Ausstellung eines deutschen KFZ-Briefs vor. Bei der Gelegenheit kannst Du auch gleich die ASU (falls erforderlich) und das H-Gutachten (falls schon möglich) erledigen. Das solltest Du natürlich machen, bevor Du die ausländischen Kennzeichen bzw. das Überführungskennzeichen abgibst, ohne Kennzeichen und Zulassung bleibt Dir nämlich nur der Hängertransport, oder Du kennst einen Händler vor Ort, bei dem Du das Auto gleich nach der Überführung einstellen kannst und der die TÜV-Abnahme usw. für Dich erledigt.
Nach bestandenem TÜV usw. schickst Du den ganzen Papierkram mit dem zu Deinem DS-Typ passenden Homologationsdatenblatt (gibt´s hier beim Club) an das Kraftfahrzeugbundesamt (Homologationsstelle). Die prüfen dann in einem formalen Akt, ob das Fahrzeug irgendwo in Europa bzw. im Kaufland als gestohlen gemeldet ist und erteilen Dir, wenn alles sauber ist, für ca. 16 EUR per Nachnahme eine entsprechende Freigabebestätigung für eine Zulassung in D. Nun musst Du das Auto innerhalb eines sehr kurz bemessenen Zeitraums (ich glaube das waren nur 1 - 2 Wochen) in D zulassen, sonst verfällt die Freigabebestätigung vom Bundesamt, und Du musst den Zirkus mit denen nochmal durchziehen.
... Steffen[/size][/size][/sub][/sub]
Nun bin ich insofern unsicher, als meine Haftpflichtversicherungsdame meinte, man müsse trotz allem beim Zoll melden und dessen Importstempel auf die carte grise drücken lassen.
-???-
Dankbar für Tips:
Bernhard
(Citroenfahrer seit 1980, wie schön :-) )
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DS20_break Verified
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- Registriert: Mo 30. Aug 2010, 23:10
Re: Auto-Import aus F
tät ich glatt beim Zoll nachfragen, was die dazu sagen - und was wäre dann daran so kompliziert das zu machen?
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
erdgebundene Grüße,
Hardy
Re: Auto-Import aus F
Hallo Bernhard,
um welchen Teil geht es dir denn. Die Überführung oder die Zulassung?
Hab mich da kürzlich etwas im Web umgesehen, da ich auch was ggf. interessantes gefunden hatte. Als ich fast so weit war, informiert der "Kollege" aus F per SMS er hätte jetzt schon verkauft. Ich liebe Frankreich....
Bei der Überführung ist wohl wichtig ob die Karre noch angemeldet ist oder nicht. Wenn nicht gilt:
a) Überführung bis zur deutschen Grenze
Für den Transport des Fahrzeugs vom Händler bis zur deutschen Grenze müssen Sie in Frankreich ein Export-Kennzeichen, ein sog. „ww“-Kennzeichen verwenden.
Achtung:
Wenn Sie mit einem französischen „ww“-Kennzeichen in Deutschland fahren machen Sie sich strafbar und fahren auch ohne Versicherungsschutz!
b) Weitere Überführung ab der deutschen Grenze
Für den Weitertransport ab der deutschen Grenze müssen Sie ein deutsches Kurzzeitkennzeichen verwenden.
Das Kurzzeitkennzeichen gilt bis zu max. 5 Tagen und wird in Frankreich nicht anerkannt.
Quelle:http://www.ortenaukreis.de/baf.phtml...suche&sfwort=1
Wenn noch angemeldet, kannst du wohl mit den Schildern aus F bis nach D fahren. Der Verkäufer "entwertet" die CG vor ort.
Problem dann ist die Versicherung. Entweder der Verkäufer ist cool und trägt das Risiko, dass du auf seiner Versicherung was anstellst, oder du musst eine Kurzzeitversicherung besorgen. Da gilt wiederum keine deutsche in F bzw. bekommst du sie nur mit den deutschen Kurzzeitkennzeichen die in F gegen EU Regelung nicht anerkannt werden. Wenn Pech, dann teuer....500 € oder so.
Also musst du eine F Versicherung finden, die eine Kurzzeitversicherung nach D verkauft. An der Stelle war ich dann raus wegen s.o. ist aber wohl nicht einfach. Am besten du findest einen in F der das für dich macht.
Zoll ist wenn es kein Neuwagen ist wohl kein Thema mehr.
(dazu eine sehr schöne Literatur ist wie ich finde: Meyers Reisen Autoabenteuer in Frankreich vor 30 Ja
hren
von Hans Otto von Meyer und zu Spelbrink, Selbstver
lag.
Der bekannte Autor und Motorjournalist (mit Benzin
im Blut)
beschreibt in süffisanter und launiger Art und mit
seinem
unvergleichlichen Humor die ihm in den 70er Jahren
widerfahrenen Reise-/ Autoerlebnisse,)
Soweit meine Recherche zu Überführung ohne Anspruch auf Vollständigkeit und finale Richtigkeit.
Was die Zulassung angeht steht denke ich schon alles oben.
Gruß
Andreas
um welchen Teil geht es dir denn. Die Überführung oder die Zulassung?
Hab mich da kürzlich etwas im Web umgesehen, da ich auch was ggf. interessantes gefunden hatte. Als ich fast so weit war, informiert der "Kollege" aus F per SMS er hätte jetzt schon verkauft. Ich liebe Frankreich....
Bei der Überführung ist wohl wichtig ob die Karre noch angemeldet ist oder nicht. Wenn nicht gilt:
a) Überführung bis zur deutschen Grenze
Für den Transport des Fahrzeugs vom Händler bis zur deutschen Grenze müssen Sie in Frankreich ein Export-Kennzeichen, ein sog. „ww“-Kennzeichen verwenden.
Achtung:
Wenn Sie mit einem französischen „ww“-Kennzeichen in Deutschland fahren machen Sie sich strafbar und fahren auch ohne Versicherungsschutz!
b) Weitere Überführung ab der deutschen Grenze
Für den Weitertransport ab der deutschen Grenze müssen Sie ein deutsches Kurzzeitkennzeichen verwenden.
Das Kurzzeitkennzeichen gilt bis zu max. 5 Tagen und wird in Frankreich nicht anerkannt.
Quelle:http://www.ortenaukreis.de/baf.phtml...suche&sfwort=1
Wenn noch angemeldet, kannst du wohl mit den Schildern aus F bis nach D fahren. Der Verkäufer "entwertet" die CG vor ort.
Problem dann ist die Versicherung. Entweder der Verkäufer ist cool und trägt das Risiko, dass du auf seiner Versicherung was anstellst, oder du musst eine Kurzzeitversicherung besorgen. Da gilt wiederum keine deutsche in F bzw. bekommst du sie nur mit den deutschen Kurzzeitkennzeichen die in F gegen EU Regelung nicht anerkannt werden. Wenn Pech, dann teuer....500 € oder so.
Also musst du eine F Versicherung finden, die eine Kurzzeitversicherung nach D verkauft. An der Stelle war ich dann raus wegen s.o. ist aber wohl nicht einfach. Am besten du findest einen in F der das für dich macht.
Zoll ist wenn es kein Neuwagen ist wohl kein Thema mehr.
(dazu eine sehr schöne Literatur ist wie ich finde: Meyers Reisen Autoabenteuer in Frankreich vor 30 Ja
hren
von Hans Otto von Meyer und zu Spelbrink, Selbstver
lag.
Der bekannte Autor und Motorjournalist (mit Benzin
im Blut)
beschreibt in süffisanter und launiger Art und mit
seinem
unvergleichlichen Humor die ihm in den 70er Jahren
widerfahrenen Reise-/ Autoerlebnisse,)
Soweit meine Recherche zu Überführung ohne Anspruch auf Vollständigkeit und finale Richtigkeit.
Was die Zulassung angeht steht denke ich schon alles oben.
Gruß
Andreas
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Bernhard(Süd) Verified
- Beiträge: 1294
- Registriert: Mo 16. Okt 2006, 17:00
Re: Auto-Import aus F
Hallo,
ja, das ist (Andreas) wohl genau das Dilemma:
1) Mit F-Kennzeichen fahren (wenn in F noch zugelassen) bietet sich ja an,
aber birgt bei einem Unfall wohl eine Kostenfalle, denn selbst wenn die Versicherung des Franzosen erstmal zahlt, kann er (der Franzose) mich für seine evtl. Folgekosten in die Pflicht nehmen.
- Und dann guten Tag, O bilaterale Juristerei!!!
2) Alternative dazu: das deutsche Überführungskennzeichen.
Gute und noch bezahlbare Lösung, auch betreffend Versicherungsschutz.
ABER in F verboten und eine sehr teure Ordnungswidrigkeit...
3) Sehe ich den zwiespalt richtig??
Literaturhinweis:
KAFKA, F.: Der Prozess.-
Weitgehend ratlos:
be
ja, das ist (Andreas) wohl genau das Dilemma:
1) Mit F-Kennzeichen fahren (wenn in F noch zugelassen) bietet sich ja an,
aber birgt bei einem Unfall wohl eine Kostenfalle, denn selbst wenn die Versicherung des Franzosen erstmal zahlt, kann er (der Franzose) mich für seine evtl. Folgekosten in die Pflicht nehmen.
- Und dann guten Tag, O bilaterale Juristerei!!!
2) Alternative dazu: das deutsche Überführungskennzeichen.
Gute und noch bezahlbare Lösung, auch betreffend Versicherungsschutz.
ABER in F verboten und eine sehr teure Ordnungswidrigkeit...
3) Sehe ich den zwiespalt richtig??
Literaturhinweis:
KAFKA, F.: Der Prozess.-
Weitgehend ratlos:
be
(Citroenfahrer seit 1980, wie schön :-) )
Re: Auto-Import aus F
[quote=Bernhard(Süd)]
Hallo,
ja, das ist (Andreas) wohl genau das Dilemma:
1) Mit F-Kennzeichen fahren (wenn in F noch zugelassen) bietet sich ja an,
aber birgt bei einem Unfall wohl eine Kostenfalle, denn selbst wenn die Versicherung des Franzosen erstmal zahlt, kann er (der Franzose) mich für seine evtl. Folgekosten in die Pflicht nehmen.
- Und dann guten Tag, O bilaterale Juristerei!!!
2) Alternative dazu: das deutsche Überführungskennzeichen.
Gute und noch bezahlbare Lösung, auch betreffend Versicherungsschutz.
ABER in F verboten und eine sehr teure Ordnungswidrigkeit...
3) Sehe ich den zwiespalt richtig??
Literaturhinweis:
KAFKA, F.: Der Prozess.-
Weitgehend ratlos:
be[/quote]
jepp,
so scheint es zu sein.
Wie gesagt. Einziger Ausweg französische Kurzzeitversicherung abschließen.
das hatte ich gefunden aber nicht mehr verfolgt
http://www.4assur.fr/assurance-auto-tem ... ape-1.aspx
ggf einfach acuh mal beim Verkäufer nachfragen, ob er was äquivalentes bei seiner Versicherung bekommt.
Andreas
Hallo,
ja, das ist (Andreas) wohl genau das Dilemma:
1) Mit F-Kennzeichen fahren (wenn in F noch zugelassen) bietet sich ja an,
aber birgt bei einem Unfall wohl eine Kostenfalle, denn selbst wenn die Versicherung des Franzosen erstmal zahlt, kann er (der Franzose) mich für seine evtl. Folgekosten in die Pflicht nehmen.
- Und dann guten Tag, O bilaterale Juristerei!!!
2) Alternative dazu: das deutsche Überführungskennzeichen.
Gute und noch bezahlbare Lösung, auch betreffend Versicherungsschutz.
ABER in F verboten und eine sehr teure Ordnungswidrigkeit...
3) Sehe ich den zwiespalt richtig??
Literaturhinweis:
KAFKA, F.: Der Prozess.-
Weitgehend ratlos:
be[/quote]
jepp,
so scheint es zu sein.
Wie gesagt. Einziger Ausweg französische Kurzzeitversicherung abschließen.
das hatte ich gefunden aber nicht mehr verfolgt
http://www.4assur.fr/assurance-auto-tem ... ape-1.aspx
ggf einfach acuh mal beim Verkäufer nachfragen, ob er was äquivalentes bei seiner Versicherung bekommt.
Andreas
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DS20_break Verified
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- Registriert: Mo 30. Aug 2010, 23:10
Re: Auto-Import aus F
kommt ja auch drauf an von wo in F das Fahrzeug kommt.
Eine Alternative wäre: der Verkäufer fährt das Auto bis zur Grenze, bekommt eine Fahrkarte für den TGV für seine Mühen geschenkt und du fährst mit dem D Kurzzeitkennzeichen in D das Auto heim. Muss man mal durchrechnen, ist juristisch aber astrein.
Wenn natürlich der F das Auto zu Schrott fährt, darf er es behalten.
Eine Alternative wäre: der Verkäufer fährt das Auto bis zur Grenze, bekommt eine Fahrkarte für den TGV für seine Mühen geschenkt und du fährst mit dem D Kurzzeitkennzeichen in D das Auto heim. Muss man mal durchrechnen, ist juristisch aber astrein.
Wenn natürlich der F das Auto zu Schrott fährt, darf er es behalten.
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
erdgebundene Grüße,
Hardy
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Bernhard(Süd) Verified
- Beiträge: 1294
- Registriert: Mo 16. Okt 2006, 17:00
Re: Auto-Import aus F
Hallo,
ja, Danke, Hardy, das wäre möglich.
Nur..., ob der wackere Handwerksmeister 1-3 Tage Zeit opfern kann bei seiner Arbeitsbelastung, um die 850 km (einfach) zu fahren...??
Ja, wie haben es denn die praktizierenden Selbst-Importierer hier im Forum nun WIRKLICH gemacht-???-???
Grüsse, Be
ja, Danke, Hardy, das wäre möglich.
Nur..., ob der wackere Handwerksmeister 1-3 Tage Zeit opfern kann bei seiner Arbeitsbelastung, um die 850 km (einfach) zu fahren...??
Ja, wie haben es denn die praktizierenden Selbst-Importierer hier im Forum nun WIRKLICH gemacht-???-???
Grüsse, Be
(Citroenfahrer seit 1980, wie schön :-) )
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Die Veteranenscheune
- Beiträge: 697
- Registriert: Do 7. Aug 2008, 19:18
Re: Auto-Import aus F
Moin Bernhard,
die Autos aus F. habe ich immer per Trailer geholt !
Ansonsten ist Hardy`s Vorschlag schon OK.
Genau so gut ist die ID von Andreas.
F. Kurzzeitkennzeichen, und gut ist.
Was hast Du vor ???
( gerne per Mail )
Liebe Grüße, und bis bald !
die Autos aus F. habe ich immer per Trailer geholt !
Ansonsten ist Hardy`s Vorschlag schon OK.
Genau so gut ist die ID von Andreas.
F. Kurzzeitkennzeichen, und gut ist.
Was hast Du vor ???
( gerne per Mail )
Liebe Grüße, und bis bald !
Grüße von
Torsten
http://www.veteranenscheune.de
Torsten
http://www.veteranenscheune.de
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Bernhard(Süd) Verified
- Beiträge: 1294
- Registriert: Mo 16. Okt 2006, 17:00
Re: Auto-Import aus F
Hallo Torsten,
ja, der Trailer-Transport ist natürlich die Alternative.
Zwar laaaangweilig (achtzig fah`n mitn ollen Volvo, -och nöööööööööö!!!), langwierig, und falls man zusätzlich zu den Leihkosten für den Hänger noch Autobahngebühren zahlen muss, so richtig teuer!!!
Schön wäre halt schon der geruhsame trip im Oldi durch die Weiten des Westens !!!,
und das "riecht" nach risikobereiter Fahrt mit franz. Originalkennzeichen...
(undABER: Franz. Kurzzeitkennzeichen ist ja nett, aber dann muss ich die Karre an der Grenze stehen lassen oder???
"Anmerkung: Ein mir bekannter Händler holt(e) seine Frankreichfunde einfach mit seiner roten 06er Händlernummer. Ich vermute stark, die ist in F so "illegal" wie unser dt. "gelbes" Überführungskennzeichen???
Ist ja eigentlich ungeheuerlich: Das "Gelbe" ist ein in D offiziell zugelassenes und mit Versicherungsschutz gedecktes Kennzeichen. Und das soll in F ECHT rechtlich nicht gelten?? Oder ist das "Nichtgelten" dort nur so eine Art Handlungsanweisung an die Gendarmerie,,,???).
Grüsse: Be
ja, der Trailer-Transport ist natürlich die Alternative.
Zwar laaaangweilig (achtzig fah`n mitn ollen Volvo, -och nöööööööööö!!!), langwierig, und falls man zusätzlich zu den Leihkosten für den Hänger noch Autobahngebühren zahlen muss, so richtig teuer!!!
Schön wäre halt schon der geruhsame trip im Oldi durch die Weiten des Westens !!!,
und das "riecht" nach risikobereiter Fahrt mit franz. Originalkennzeichen...
(undABER: Franz. Kurzzeitkennzeichen ist ja nett, aber dann muss ich die Karre an der Grenze stehen lassen oder???
"Anmerkung: Ein mir bekannter Händler holt(e) seine Frankreichfunde einfach mit seiner roten 06er Händlernummer. Ich vermute stark, die ist in F so "illegal" wie unser dt. "gelbes" Überführungskennzeichen???
Ist ja eigentlich ungeheuerlich: Das "Gelbe" ist ein in D offiziell zugelassenes und mit Versicherungsschutz gedecktes Kennzeichen. Und das soll in F ECHT rechtlich nicht gelten?? Oder ist das "Nichtgelten" dort nur so eine Art Handlungsanweisung an die Gendarmerie,,,???).
Grüsse: Be
(Citroenfahrer seit 1980, wie schön :-) )
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Frederic1972
- Beiträge: 134
- Registriert: Fr 25. Jul 2008, 16:15
Re: Auto-Import aus F
Ich hole nächstes Wochenende ein Auto aus Süditalien. Ursprünglich wollte ich auch hinfliegen und selber heimfahren, aber das scheint in I ähnlich kompliziert zu sein wie in F. Deutsche Kurzzeitkennzeichen führen in I manchmal zur Konfiszierung des Wagens bei zusätzlicher Zahlung von einem vierstelligem Betrag. Italienische Kurzzeitkennzeichen zu besorgen würde ein Behördenmarathon + 300 € für die Kurzzeitversicherung nach sich ziehen. Mit italienischen Kennzeichen darf man als Deutscher offensichtlich in I nicht fahren (Ausnahme Mietwagen). Soviel zum Thema "Abschaffung der Bürokratie in der EU". Mir bleibt also auch nur der Hänger. Hat das Gespann dann aber mehr als drei Achsen, dann zahlt man Maut wie ein großer Sattelschlepper... Speditionen sind außerdem indiskutabel. Der Autoreisezug fährt seit einigen Jahren auch nicht mehr ab Neapel. Alternative (auf der DB-Seite im Netz): Autozug ab Verona...