Gurt in ausländische Oldtimer bei Fahrt in D?
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Jint Nijman Verified
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Gurt in ausländische Oldtimer bei Fahrt in D?
Kollegen DS-Fahrer,
Ein britischer DS Fahrer möchte mit seinem '72 D-Modell eine Tour durch Deutschland machen.
Sein D-Modell ist nicht mit Sicherheitsgurte ausgestattet.
Kann/darf er damit ohne Probleme in Deutschland fahren?
Weiss jemand hier vielleicht etwas dazu?
Schon vielen Dank im voraus!
gruss
Jint
Ein britischer DS Fahrer möchte mit seinem '72 D-Modell eine Tour durch Deutschland machen.
Sein D-Modell ist nicht mit Sicherheitsgurte ausgestattet.
Kann/darf er damit ohne Probleme in Deutschland fahren?
Weiss jemand hier vielleicht etwas dazu?
Schon vielen Dank im voraus!
gruss
Jint
Jint
www.citroen-ds-id.com
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Re: Gurt in ausländische Oldtimer bei Fahrt in D?
Dürfte eigentlich nix dagegen sprechen. Für Deutschland gilt:
1. Pflicht zur Ausrüstung von Neufahrzeugen mit Gurten 01.04.1974
2. Gurtpflicht vorne seit 1976
3. Gurtpflicht hinten seit 1979
4. Bußgeld für Nichtanschnallen seit 1984
5. Die Pflicht zur Nachrüstung besteht für alle Fahrzeuge, die ab dem 01.04.1970 erstzugelassen wurden und über entsprechende Verankerungen verfügen. Sollte das Fahrzeug älter sein, besteht keine Nachrüstpflicht, im Falle eines Unfalls gibt es aber auf jeden Fall Mitschuld.
Wenn Punkt 5 aber in GB nicht vorgeschrieben war, dürfte es hier keine Priobleme geben.
1. Pflicht zur Ausrüstung von Neufahrzeugen mit Gurten 01.04.1974
2. Gurtpflicht vorne seit 1976
3. Gurtpflicht hinten seit 1979
4. Bußgeld für Nichtanschnallen seit 1984
5. Die Pflicht zur Nachrüstung besteht für alle Fahrzeuge, die ab dem 01.04.1970 erstzugelassen wurden und über entsprechende Verankerungen verfügen. Sollte das Fahrzeug älter sein, besteht keine Nachrüstpflicht, im Falle eines Unfalls gibt es aber auf jeden Fall Mitschuld.
Wenn Punkt 5 aber in GB nicht vorgeschrieben war, dürfte es hier keine Priobleme geben.
Re: Gurt in ausländische Oldtimer bei Fahrt in D?
Jint Nijman schrieb:
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> Kollegen DS-Fahrer,
>
> Ein britischer DS Fahrer möchte mit seinem '72
> D-Modell eine Tour durch Deutschland machen.
[...]
Britischer Staatsbuerger? Dann unterliegt er prinzipiell nur britischem Recht.
D.h. ALLES was in UK zugelassen ist, muss hier anerkannt werden.
Nix Gurte, er muss nur so eben verkehrssicher sein, das genuegt.
Wie sollte es gehen, wenn ich in jedem Land, das ich besuche, erst einmal die lokale TUeV Pruefung benoetigen wuerde? Vielleicht in CH noch den Auspuff umbauen und in UK andere Scheinwerfer kaufen, Schwimmfluegel bei den Niederlaendern oder kostenpflichtige Bongabonga-Spoiler in Berlusconien? Gott sei dank gibt das das Recht nicht her, fuer keinen von uns, so lange wir Gaeste sind. Residents ist was anderes.
Auch wenn Downingstreet 10 die Europaeische Flagge ostentativ nicht mehr hissen will und Probleme mit Arroganz ueberspielen will:
Fuer den Buerger gilt das Recht seiner Heimat. Dass er nicht zu schnell fahren und bei rot ueber die Ampel fahren darf ist klar - aber selbst das ist nur begrenzt justiziabel fuer nicht-eigene Staatsbuerger.
Erinnert sich noch jemand an die absurden 4x4 AK Umbauten Mitte 80er mit der UK-Zulassung? Waere ja hier mit sofortiger Wiedereinfuehrung von Straflager und Todesstrafe geahndet worden.
So haben sie nur das Steuerrecht in der Hinterhand und die Gurken konnten mit Flacheisen als Bremssattelhalter umherfahren.
Ich traeumte ja immer von einer polnischen Zulassung, aber seit die in der EU sind, werden die Parktickets da sicher auch zugestellt .
/D
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> Kollegen DS-Fahrer,
>
> Ein britischer DS Fahrer möchte mit seinem '72
> D-Modell eine Tour durch Deutschland machen.
[...]
Britischer Staatsbuerger? Dann unterliegt er prinzipiell nur britischem Recht.
D.h. ALLES was in UK zugelassen ist, muss hier anerkannt werden.
Nix Gurte, er muss nur so eben verkehrssicher sein, das genuegt.
Wie sollte es gehen, wenn ich in jedem Land, das ich besuche, erst einmal die lokale TUeV Pruefung benoetigen wuerde? Vielleicht in CH noch den Auspuff umbauen und in UK andere Scheinwerfer kaufen, Schwimmfluegel bei den Niederlaendern oder kostenpflichtige Bongabonga-Spoiler in Berlusconien? Gott sei dank gibt das das Recht nicht her, fuer keinen von uns, so lange wir Gaeste sind. Residents ist was anderes.
Auch wenn Downingstreet 10 die Europaeische Flagge ostentativ nicht mehr hissen will und Probleme mit Arroganz ueberspielen will:
Fuer den Buerger gilt das Recht seiner Heimat. Dass er nicht zu schnell fahren und bei rot ueber die Ampel fahren darf ist klar - aber selbst das ist nur begrenzt justiziabel fuer nicht-eigene Staatsbuerger.
Erinnert sich noch jemand an die absurden 4x4 AK Umbauten Mitte 80er mit der UK-Zulassung? Waere ja hier mit sofortiger Wiedereinfuehrung von Straflager und Todesstrafe geahndet worden.
So haben sie nur das Steuerrecht in der Hinterhand und die Gurken konnten mit Flacheisen als Bremssattelhalter umherfahren.
Ich traeumte ja immer von einer polnischen Zulassung, aber seit die in der EU sind, werden die Parktickets da sicher auch zugestellt .
/D
;-)
-
Gerhard Trosien
- Beiträge: 1055
- Registriert: Mi 5. Dez 2007, 07:04
Re: Gurt in ausländische Oldtimer bei Fahrt in D?
In D gilt Gurteinbaupflicht für die vorderen Sitzplätze bei Neuzulassungen ab 1.07.1969!
Abweichende ausländische Zulassungsbestimmungen werden bei Fahrzeugen von Reisenden beinahe weltweit anerkannt - mit vielen Ausnahmen in außereuropäischen Ländern. Wenn also bei der in GB zugelassenen 1972-er DS keine Gurte drin sind, weil sie in GB nicht vorgeschrieben sind, müssen sie für eine Reise durch D nicht nachgerüstet werden.
Abweichende ausländische Zulassungsbestimmungen werden bei Fahrzeugen von Reisenden beinahe weltweit anerkannt - mit vielen Ausnahmen in außereuropäischen Ländern. Wenn also bei der in GB zugelassenen 1972-er DS keine Gurte drin sind, weil sie in GB nicht vorgeschrieben sind, müssen sie für eine Reise durch D nicht nachgerüstet werden.
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Jint Nijman Verified
- Beiträge: 2069
- Registriert: Fr 14. Feb 2003, 23:11
Re: Gurt in ausländische Oldtimer bei Fahrt in D?
Danke fuer alle Antworten!
Jint
www.citroen-ds-id.com
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Re: Gurt in ausländische Oldtimer bei Fahrt in D?
dietmar schrieb:
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> Britischer Staatsbuerger? Dann unterliegt er
> prinzipiell nur britischem Recht.
> D.h. ALLES was in UK zugelassen ist, muss hier
> anerkannt werden.
> Nix Gurte, er muss nur so eben verkehrssicher
> sein, das genuegt.
Stimmt ja alles was du schreibst...nur mit der Staatsbürgerschaft hat es wohl wenig zu tun. Es bedarf keiner englischen Einbürgerung sondern lediglich des ersten Wohnsitzes sowie der Zulassung des Fahrzeugs in Britain.
Stefan
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> Britischer Staatsbuerger? Dann unterliegt er
> prinzipiell nur britischem Recht.
> D.h. ALLES was in UK zugelassen ist, muss hier
> anerkannt werden.
> Nix Gurte, er muss nur so eben verkehrssicher
> sein, das genuegt.
Stimmt ja alles was du schreibst...nur mit der Staatsbürgerschaft hat es wohl wenig zu tun. Es bedarf keiner englischen Einbürgerung sondern lediglich des ersten Wohnsitzes sowie der Zulassung des Fahrzeugs in Britain.
Stefan
Re: Gurt in ausländische Oldtimer bei Fahrt in D?
ja, stimmt.
Sorry for that!
Vorurteile und ein gefestigtes Halbwissen helfen auch schon weiter.
DIE Frage bleibt:
Konnte er sich und das rollende "bien culturel" denn nun erfolgreich von der Insel RETTEN?
Es ist wieder soweit: http://www.bbc.co.uk/news/uk-politics-13321460
And now we declare guerre nucléaire....
die Invasion auf dem Landweg ist 2012 geplant: http://www.icccr2012.org.uk
damit der Gegenangriff durch Minzsosse fertig wird....
/d
PS:
Verlangen die Briten, dass wir bei linksgesteuerten Autos die Scheinwerferglaeser mit kleinen Haemmerchen herausschlagen, bevor wir am Verkehr teilnehmen duerfen?
Sorry for that!
Vorurteile und ein gefestigtes Halbwissen helfen auch schon weiter.
DIE Frage bleibt:
Konnte er sich und das rollende "bien culturel" denn nun erfolgreich von der Insel RETTEN?
Es ist wieder soweit: http://www.bbc.co.uk/news/uk-politics-13321460
And now we declare guerre nucléaire....
die Invasion auf dem Landweg ist 2012 geplant: http://www.icccr2012.org.uk
damit der Gegenangriff durch Minzsosse fertig wird....
/d
PS:
Verlangen die Briten, dass wir bei linksgesteuerten Autos die Scheinwerferglaeser mit kleinen Haemmerchen herausschlagen, bevor wir am Verkehr teilnehmen duerfen?
;-)
Re: Gurt in ausländische Oldtimer bei Fahrt in D?
Herausschlagen ist wohl nicht nötig, aber wir haben immer eine Zone im Glas abgeklebt. Ob das vorgeschrieben war, weiß ich nicht mehr. Aber es hat nicht mehr den Gegenverkehr geblendet.
Viele Grüße
Jörg
Viele Grüße
Jörg
-
Gerhard Trosien
- Beiträge: 1055
- Registriert: Mi 5. Dez 2007, 07:04
Re: Gurt in ausländische Oldtimer bei Fahrt in D?
Das Abkleben des Dreiecks auf dem Scheinwerferglas, das für die Asymmetrie des Abblendlichts zuständig ist, ist nach wie vor vorgeschrieben. Für Briten und Iren auf dem Kontinent und für alle anderen auf den Inseln.
Es sei, denn, die Reflektoren sind so eingerichtet, dass es durch Einstellmaßnahmen erreicht werden kann (gabs bei D-Modellen vor '67).
Bei heutigen Autos ohne Streuscheibe ist das Abkleben schwierig bis unmöglich. Vielleicht wird es deshalb beim Grenzübertritt nicht mehr beachtet oder später sanktioniert.
Bei meinem letzten Urlaub in Irland konnte ich beobachten, dass außer mir niemand etwas abgeklebt hatte, dafür erntete ich mehrfach Zustimmung der anderen Verkehrsteilnehmer.
Es sei, denn, die Reflektoren sind so eingerichtet, dass es durch Einstellmaßnahmen erreicht werden kann (gabs bei D-Modellen vor '67).
Bei heutigen Autos ohne Streuscheibe ist das Abkleben schwierig bis unmöglich. Vielleicht wird es deshalb beim Grenzübertritt nicht mehr beachtet oder später sanktioniert.
Bei meinem letzten Urlaub in Irland konnte ich beobachten, dass außer mir niemand etwas abgeklebt hatte, dafür erntete ich mehrfach Zustimmung der anderen Verkehrsteilnehmer.