Moin,
in einem Thread weiter unten (den ich nicht mehr finde) diskutierten wir, dass der TÜV keine zusätzliche Gebühr für die bei einer Untersuchung nach § 21c (Oltimer-Gutachten) sowieso durchzuführende HU nach § 29 erheben darf. Dank Martins Argumente gelang es mir schließlich vergangenen Freitag, bei der hiesigen Dependance des TÜV Südwest meine im vergangenen Oktober zuviel gelöhnten 38 Euronen wieder zu bekommen. Der TÜV Südwest hat anscheinend eine interne Arbeitsanweisung, nach der die HU-Gebühr stets zu erheben ist. Jetzt soll sie dahin gehend geändert werden, dass die HU dann gebührenfrei sein soll, wenn eine gültige Betriebserlaubnis und damit auch eine gültige TÜV-Plakette vorliegt.
Beste Grüße
Uwe
H-Gutachten und HU
H-Gutachten und HU
Beste Grüße, Uwe