Winterreifenpflicht ab 01.10.24
Verfasst: Mo 23. Sep 2024, 14:19
Hallo,
anlässlich einer Reifenkontrolle bin ich auf einen ADAC-Artikel gestoßen, wonach für PKW ab 01.10.24 während der Wintermonate
nur noch bestimmte Reifen zulässig sind.
Zitat ADAC:
"Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative (§ 2 (3a) StVO).
Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen
fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz.
Situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind.
Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zusätzlich sind bis zum 30. September 2024 Reifen
mit M+S-Kennzeichnung erlaubt, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Ab 1. Oktober 2024 gelten strengere Regeln für Reifen,
die bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sind: Zulässig sind dann nur noch Modelle mit Alpine-Symbol.
Ganzjahresreifen im Winter ausreichend?
Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinn Winterreifen, wenn sie das "Alpine"-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung (in der oben genannten
Übergangsfrist) haben. Ist keine der beiden Kennzeichnungen vorhanden, handelt es sich nicht um einen Ganzjahres-, sondern um einen Sommerreifen"
Zitat Ende
Ansonsten droht Bußgeld, Punkte, etc.
Die Vorschrift "situative Winterreifenpflicht" bezieht sich nach meiner Auslegung auf die tatsächliche Beschaffenheit von "winterlichen" Straßen.
Fahren auf trockener, geräumter Straße mit meinen Michelin wäre demnach zulässig.??
Da ich die DS ganzjährig bei guter Witterung und salzfreien Straßen fahre, interessiert mich die rechtliche Lage zu "situativ".
Weiß da jemand mehr?
Gr. Norbert
anlässlich einer Reifenkontrolle bin ich auf einen ADAC-Artikel gestoßen, wonach für PKW ab 01.10.24 während der Wintermonate
nur noch bestimmte Reifen zulässig sind.
Zitat ADAC:
"Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative (§ 2 (3a) StVO).
Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen
fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz.
Situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind.
Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zusätzlich sind bis zum 30. September 2024 Reifen
mit M+S-Kennzeichnung erlaubt, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Ab 1. Oktober 2024 gelten strengere Regeln für Reifen,
die bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sind: Zulässig sind dann nur noch Modelle mit Alpine-Symbol.
Ganzjahresreifen im Winter ausreichend?
Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinn Winterreifen, wenn sie das "Alpine"-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung (in der oben genannten
Übergangsfrist) haben. Ist keine der beiden Kennzeichnungen vorhanden, handelt es sich nicht um einen Ganzjahres-, sondern um einen Sommerreifen"
Zitat Ende
Ansonsten droht Bußgeld, Punkte, etc.
Die Vorschrift "situative Winterreifenpflicht" bezieht sich nach meiner Auslegung auf die tatsächliche Beschaffenheit von "winterlichen" Straßen.
Fahren auf trockener, geräumter Straße mit meinen Michelin wäre demnach zulässig.??
Da ich die DS ganzjährig bei guter Witterung und salzfreien Straßen fahre, interessiert mich die rechtliche Lage zu "situativ".
Weiß da jemand mehr?
Gr. Norbert