Re: Autogas und H-Kennzeichen
Verfasst: So 9. Mär 2008, 15:36
Das ist ein hervorragender Ansatz, genauso mache ich das auch seit ein paar Jahren.
Vorher hatte ich harmlose, lustige Erlebnisse wie das folgende - glaubt mir, das ist wirklich so passiert:
Prüfer: "Die hinteren Blinker funktionieren nicht!"
Ich: "Doch, selbstverständlich funktionieren die!"
Prüfer: "Nein!"
Ich: "Aber ich sehe doch den Lichtschein hinten in der Heckscheibe!"
Prüfer: "Wo soll das sein?"
Ich: "Die Blinker sind oben an der Dachkante!"
Prüfer: "Ach so..."
Aber auch Dinge wie:
"Sie kriegen keine Plakette, die Lenkung hat viel zu viel Spiel und entwickelt auch keine spürbaren Rückstellkräfte!"
Ich habe erst zehn Minuten lang mit dem Mann diskutiert, dann ein DS-Buch geholt und ihm die Sache dort im Text gezeigt, bis der mir geglaubt hat, dass diese Effekte konstruktionsbedingt sind und die Plakatte erteilt hat.
Den Prüfern fehlt einfach meist jede Fachkenntnis zum Thema, entsprechend unsicher sind sie und um so wichtiger werden die Aspekte, die Robert oben angesprochen hat.
Daher diskutiere ich jetzt nicht mehr mit den Prüfern, sondern lasse das erledigen. Ein altgedienter Citroën-Meister hat da eh mehr Kenntnisse und tritt sicherer auf als ich.
Und das Verhältnis zwischen einem Privatmann, der (meist ja mit gewissen Befürchtungen und einer entsprechenden Unsicherheit) bei einer TÜV-Prüfstelle vorfährt und einem dort arbeitenden Prüfer, dem die Kenntnisse zum Thema fehlen und der sich daher möglicherweise auf die "Autoritätsschiene" verlegt, ist ein völlig anderes, als das zwischen einem Sachverständigen einer anderen, dienstleistungsorientierteren Prüforganisation, der in eine Werkstatt fährt und dort mit einem erfahrenen und sachkundigen KFZ-Meister zu tun bekommt.
Selbst wenn sich also möglicherweise die rechtlichen Rahmenbedingungenn geändert haben, würde ich die Eintragung der Gasanlage unbedingt über eine kompetente Werkstatt oder bei einer anderen Prüforganisation noch einmal versuchen.
Gruß,
Vorher hatte ich harmlose, lustige Erlebnisse wie das folgende - glaubt mir, das ist wirklich so passiert:
Prüfer: "Die hinteren Blinker funktionieren nicht!"
Ich: "Doch, selbstverständlich funktionieren die!"
Prüfer: "Nein!"
Ich: "Aber ich sehe doch den Lichtschein hinten in der Heckscheibe!"
Prüfer: "Wo soll das sein?"
Ich: "Die Blinker sind oben an der Dachkante!"
Prüfer: "Ach so..."
Aber auch Dinge wie:
"Sie kriegen keine Plakette, die Lenkung hat viel zu viel Spiel und entwickelt auch keine spürbaren Rückstellkräfte!"
Ich habe erst zehn Minuten lang mit dem Mann diskutiert, dann ein DS-Buch geholt und ihm die Sache dort im Text gezeigt, bis der mir geglaubt hat, dass diese Effekte konstruktionsbedingt sind und die Plakatte erteilt hat.
Den Prüfern fehlt einfach meist jede Fachkenntnis zum Thema, entsprechend unsicher sind sie und um so wichtiger werden die Aspekte, die Robert oben angesprochen hat.
Daher diskutiere ich jetzt nicht mehr mit den Prüfern, sondern lasse das erledigen. Ein altgedienter Citroën-Meister hat da eh mehr Kenntnisse und tritt sicherer auf als ich.
Und das Verhältnis zwischen einem Privatmann, der (meist ja mit gewissen Befürchtungen und einer entsprechenden Unsicherheit) bei einer TÜV-Prüfstelle vorfährt und einem dort arbeitenden Prüfer, dem die Kenntnisse zum Thema fehlen und der sich daher möglicherweise auf die "Autoritätsschiene" verlegt, ist ein völlig anderes, als das zwischen einem Sachverständigen einer anderen, dienstleistungsorientierteren Prüforganisation, der in eine Werkstatt fährt und dort mit einem erfahrenen und sachkundigen KFZ-Meister zu tun bekommt.
Selbst wenn sich also möglicherweise die rechtlichen Rahmenbedingungenn geändert haben, würde ich die Eintragung der Gasanlage unbedingt über eine kompetente Werkstatt oder bei einer anderen Prüforganisation noch einmal versuchen.
Gruß,