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Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 14:22
von Michael Klette
Ich habe gar nicht nur böse Erfahrungen beim TÜV gemacht, nur leider weiß man ja beim TÜV nie so genau, an welchen Prüfer man gerät. Das ist eben nicht sooo schön. So gehe ich seit Jahren zu meinem Dekra-Mann, im kompetent und freundlich. Und wenn ich beim TÜV die Wahl hätte, würde ich sofort einen Mann vom wuppertaler TÜV empfehlen. Aber auf andere dort beschäftigte, bestimmte Prüfer habe ich überhaupt keine Lust!

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 14:31
von webmaster
Begegnung mit einem "Monster" - eine wahre Begebenheit:

Vorfahrt mit einer Kastenente zwecks Eintragung der Standheizung beim TÜV Frankfurt - nachdem das Fahrzeug direkt vorher in Bad Homburg die TÜV-Hauptuntersuchung erfolgreich bestanden hatte.

TÜV: „Was haben wir denn da?“
Ich: „Eintragung der Standheizung.“
TÜV: „Da machen wir erst mal TÜV.“
Ich: „Nein, ich bin wegen der Standheizung hier.“
TÜV. „Wir machen jetzt trotzdem erst mal TÜV.“
Ich: „ Der TÜV ist neu.“
TÜV: „Wie alt ist der denn schon?“
Ich: „20 Minuten“
TÜV-Prüfer geht nach hinten und schaut sich die Plakette an.
TÜV: „ Na gut, aber bei mir hätten Sie mit dem Wagen keinen TÜV bekommen.“
Ich: „Wollen Sie jetzt die Standheizung sehen?“
TÜV: „Sind die Stoßstangen überhaupt eingetragen?“
Ich: „Ja.“
TÜV: „Wer hat die Ihnen denn eingetragen?“
Ich: „TÜV Aschaffenburg. Die Standheizung ist unter dem Fahrersitz.“
TÜV: „Ha, die Kollegen aus Aschaffenburg. Zeigen Sie mir mal den Fahrzeugschein und den TÜV-Bericht.“
Ich gebe ihm beides.
TÜV: „Bei uns hätten Sie die niemals eingetragen bekommen. Wo ist denn jetzt die Standheizung?“

Gruß Frank

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 14:50
von tomsail
Bernhard(Süd) schrieb:
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> Hallo,
>
> "...die gasanlage war -wenn sie jünger als 20
> jahre ist- noch nie H-kennzeichenfähig..."
>
> Wuiiiiiiiii, das halt ich jetzt für den Weg in
> eine böse Zirkelschluß-Falle.
>

das ist weder ein weg, noch eine falle, sondern inhalt des anforderungskatakogs für das H-gutachten. und den gibts seit es H-kennzeichen gibt.
(text siehe oben)
"ansaugtrakt muss original sein"....."zeitgenössiche umbaten erlaubt, wenn älter als 20 jahre!"

der ansaugtrakt beginnt am luftfiltereintritt und endet am einlassventil. die gasmischdüse ist eine erhebliche veränderung des ansaugtraktes und somit als aktuelle veränderung nicht erlaubt.

das hab ich jetzt glaub ich zum dritten mal geschrieben, wenns immernochnicht verstanden wurde, ich schreibs kein viertes mal mehr

grüße
thomas


Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 15:13
von tomsail
vielleicht noch ein beispiel:
in meinem spitfire habe ich ein moto-lita lenkrad. das ist im anforderungskatalog ausdrücklich als nicht zulässig erwähnt. H-gutachten hab ich trotzdem problemlos bekommen und der prüfer freut sich jedesmal über das schöne lenkrad. ein spitfire freund aus hannover bekam das nirgendwo durch.
-> nur weil hier einige problemlos h-kennzeichen mit einer gas-DS bekommen haben, heisst das noch lange nicht, dass es erlaubt ist und überall geht

grüße
thomas

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 16:23
von Felix
Hallo,
da ich auch gerade eine Gasanlage einbaue verfolge ich die Diskussion hier interessiert.
Was ich nicht verstehe ist: Warum wird eine Richtlinie eines Süddeutschen Vereins (TÜV Süd) hier zum Gesetz erklärt? Das ist doch lediglich eine Handlungsanweisung für Prüfer des TÜV Süd. Andere Prüforganisationen haben hoffentlich andere Richtlinien und andere Bundesländer sowieso.

Immernoch optimistische Grüße
Felix

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 19:31
von Joe
Hallo Thomas!
Auch wenn ich schon öfters bemerkt habe, dass du dich nicht gerne von einer anderen Meinung überzeugen lässt, werde ich dir jetzt trotzdem widersprechen.

Ich würde sagen, das es total egal ist wie alt der Umbau ist. Es geht lediglich darum, dass es den Umbau vor 20Jahren schonmal so gab. Dies kann man z.b. durch Berichte aus alten Zeitschriften oder durch alte Fotos nachweisen. Dies wurde mir schon des öfteren von unterschiedlichen TÜVlern bestätigt.
Die Venturi-Gasanlagen bzw. diese Technik ist viel älter als 20Jahre und sollte somit beim TÜV kein Problem sein. Natürlich gibt es auch die TÜV-Prüfer, die es versuchen so auszulegen wie du. In einem deiner letzten Beiträge erinnerst du mich daher sehr an TÜV-Prüfer, irgendwann wird nur noch darauf verwiesen, dass man Ingenieur ist und es daher besser wisse.
Du meintest du äusserst dich sachlich und unter technischer Sicht. Ich finde du interpretierst undlegst es in eine bestimmte Richtung aus.

Ich denke man kann sowas problemlos durch bekommen. Man muss nur einen TÜVler finden der eben nicht auslegt, sondern sachlich bewertet.

Mein DS-Kombi hat nen Dieselmotor drin. Wie alt der Umbau ist kann ich nicht beweisen. Jedoch kann ich beweisen, dass es sowas schon vor 20-30 Jahren gab. Dies reicht dem TÜV.

Noch ein guter Vergleich, Holzvergaser der 30-40er Jahre. Ich denke kein TÜVler käme da auf die Idee wegen Unzulässigkeit nicht einzutragen. Holzvergaser ist ähnlich zeitgenössisch wie alte Gasanlagen.

Grüße
Joe

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 19:38
von tomsail
Joe schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo Thomas!
> Auch wenn ich schon öfters bemerkt habe, dass du
> dich nicht gerne von einer anderen Meinung
> überzeugen lässt, werde ich dir jetzt trotzdem
> widersprechen.

hallo joe,

nur zu... es scheint nur so... wenn einer stichhaltige argumente hat, dann lass ich mich gerne überzeugen.

>
> Ich denke man kann sowas problemlos durch
> bekommen. Man muss nur einen TÜVler finden der
> eben nicht auslegt, sondern sachlich bewertet.
>
richtig, genauso gings mir ja mit dem lenkrad :-)
ich hab nie gesagt, dass das nicht durchgeht.

> Mein DS-Kombi hat nen Dieselmotor drin. Wie alt
> der Umbau ist kann ich nicht beweisen. Jedoch kann
> ich beweisen, dass es sowas schon vor 20-30 Jahren
> gab. Dies reicht dem TÜV.

genau an dem punkt muss man packen.
so bekommen die ganzen engl. roadster auch ihre doppeltopf-auspuffanlagen eingetragen. "zeitgenössisches" zubehör. belegt durch ein prospektbild.

grüße
thomas

p.s.: ich hab nie geschrieben dass ich ingenieur bin und es deshalb besser weiss!!!

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 19:45
von Thorsten Graf

> Was ich nicht verstehe ist: Warum wird eine
> Richtlinie eines Süddeutschen Vereins (TÜV Süd)
> hier zum Gesetz erklärt? Das ist doch lediglich
> eine Handlungsanweisung für Prüfer des TÜV Süd.
> Andere Prüforganisationen haben hoffentlich andere
> Richtlinien und andere Bundesländer sowieso.

Mein Reden - ist das nicht ein stichhaltiges Argument? Ok, ist juristischer, nicht technischer Natur, aber hier zählt nur der juristische Aspekt.

Der entscheidende Satz in § 23 StVZO lautet:

Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen.

Es geht also um eine behördliche Richtlinie, nicht um eine Richtlinie des TÜVs.

Allerdings konnte ich bislang noch nicht die verschiedenen Landesrichtlinien im Internet ausfindig machen. Hat jemand mehr Glück?

Gruß,
Thorsten



Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 22:26
von patric
6.Gasanlage
Bislang kann auch eine neuere Gasanlage positiv begutachtet werden, wenn sie
vorschriftsmäßig ist und den optisch, authentischen Eindruck des Fahrzeuges und Motorraums nicht erheblich beeinträchtigt.
Nach dem neuen Entwurf muss eine Gasanlage in dem jeweiligen Fahrzeug in den ersten 10 Jahren nach Zulassung des Fahrzeuges in eben diesem Fahrzeug eingebaut worden sein.
Jede andere Gasanlage führt zu einer negativen Begutachtung und ist damit nicht H-Kennzeichen fähig.
Quelle: Martin Kraut, 06. Februar 2007: Verschärfung der Bestimmungen zum H-Kennzeichen

Re: Autogas und H-Kennzeichen

Verfasst: Do 6. Mär 2008, 08:12
von l´ambulancier
Hallo zusammen,
habe letztes Jahr auch bei unserem TÜV versucht die AHK meiner Ente mit Auflastung von 400 auf 500kg einzutragen... Trotz Briefkopie einer Ente, bei der das schonmal gemacht wurde ging das hier nicht.
Also bin ich zum Citroën-Händler meines Vertrauens gefahren, mit diesem "starken Partner" an der Seite hat der dortige Prüfer, der ja den Betrieb und seine Arbeit kennt, das problemlos eingetragen!
Nächsten Monat fahre ich mit der DSuper hin, dann sollte es auch mit dem H-Kennzeichen klappen.
Was ich damit sagen will: Such dir eine Citroën-Vertretung in deiner Nähe, die sich mit Oldtimern auskennt und mit entsprechenden Prüfern zusammen arbeitet und es wird schon klappen.
Denn ein Prüfer kann und wird mit einem Citroën-Meister nicht so sprechen, wie mit einem Buchhalter, Elektriker, Fotografen, etc., das Fachwissen ist mindestens gleichwertig!
Gruß, Uli

@stefha: bleibt es bei Montag?