Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?
Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?
Liebe Gemeinde,
ich würde mir wegen solcher Kleinigkeiten überhaupt keine Gedanken machen. Im allerschlimmsten Fall ist das ein "geringer Mangel", mit dem man das Auto nicht wieder vorführen muss. Wenn die Kiste ansonsten gut in Schuss ist, werden Kleinigkeiten auch schon mal übersehen. Ich habe zum Beispiel weder in der ID noch in der 21er eine Extra-Kontrollleuchte für den Warnblinker (es blinkt dann die Blinkerkontrolle), und auch für die Blinker des Anhängers habe ich auf die vorgeschriebene Kontrolleuchte verzichtet, weil ich kein zusätzliches Loch ins Armaturenbrett bohren mochte. Damit ist die ID bei der GTÜ immer durchgekommen und die DS hat beim TÜV die Vollabnahme und zwei Jahre später die Hauptuntersuchung ohne Mängel bekommen. Im Moment bin ich übrigens dabei, in den Getriebedeckel meiner DS 19 eine Betätigung für einen Rückfahrschalter einzubauen, weil so ein Rückfahrscheinwerfer beim Einparken ja sehr sinnvoll ist.
Viele Grüsse
Robert
ich würde mir wegen solcher Kleinigkeiten überhaupt keine Gedanken machen. Im allerschlimmsten Fall ist das ein "geringer Mangel", mit dem man das Auto nicht wieder vorführen muss. Wenn die Kiste ansonsten gut in Schuss ist, werden Kleinigkeiten auch schon mal übersehen. Ich habe zum Beispiel weder in der ID noch in der 21er eine Extra-Kontrollleuchte für den Warnblinker (es blinkt dann die Blinkerkontrolle), und auch für die Blinker des Anhängers habe ich auf die vorgeschriebene Kontrolleuchte verzichtet, weil ich kein zusätzliches Loch ins Armaturenbrett bohren mochte. Damit ist die ID bei der GTÜ immer durchgekommen und die DS hat beim TÜV die Vollabnahme und zwei Jahre später die Hauptuntersuchung ohne Mängel bekommen. Im Moment bin ich übrigens dabei, in den Getriebedeckel meiner DS 19 eine Betätigung für einen Rückfahrschalter einzubauen, weil so ein Rückfahrscheinwerfer beim Einparken ja sehr sinnvoll ist.
Viele Grüsse
Robert
'59 DS 19/'66 ID 19/'68 DS 21 Pallas/'71 SM /'71 SM in Arbeit/'84 Renault R4F6 in Arbeit/'96 Saab 900 CV/'98 BMW 1100 GS
- Thomas Held Verified
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- Registriert: Do 22. Jul 2004, 12:11
Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?
Hallo,
abgesehen davon, dass ich niemals Rueckfahrscheinwerfer an eine DS schrauben wuerde weil das unter die Stossstange geschraubt einfach grausig aussieht und man vor allem bitte keine ungebohrten Stossstangen noch mit Loechern versehen sollte (sucht mal eine ohne!), lese ich hier innerhalb kuerzester Zeit schon zum zweiten mal vom Erstaunen ueber maengelfreie Tuev-Pruefung bzw. des Daraufankommenlassens einer mit geringen Maengeln bestandenen Pruefung. Meines Wissens gibt es ein Bestehen nur noch maengelfrei.
Gruss
Tom
abgesehen davon, dass ich niemals Rueckfahrscheinwerfer an eine DS schrauben wuerde weil das unter die Stossstange geschraubt einfach grausig aussieht und man vor allem bitte keine ungebohrten Stossstangen noch mit Loechern versehen sollte (sucht mal eine ohne!), lese ich hier innerhalb kuerzester Zeit schon zum zweiten mal vom Erstaunen ueber maengelfreie Tuev-Pruefung bzw. des Daraufankommenlassens einer mit geringen Maengeln bestandenen Pruefung. Meines Wissens gibt es ein Bestehen nur noch maengelfrei.
Gruss
Tom
Gruß
Tom
Tom
Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?
Moin, Ihr Lieben!
Als Initiator dieses Threads von vor fast sechs Jahren meine praktischen Erfahrungen:
Die TÜVer sehen tatsächlich auch mal über was hinweg, e.g. daß ich als guter Friese latürnich auf dem Kennzeichen kein "D", sondern "FRL" stehen habe (, weswegen ich beim Alltagsauto auch schon mal 'ne kostenpflichtige Verwarnung krieg'...), auch daß es keinerlei Lenkradschloß o.Ä. gibt und die Kralle (tief im Kofferraumchaos vergraben) beim HA fast nie sicher zu befestigen ist, interessiert keinen.
Die gelben Rückfahrtleuchten - bei der 3.Nase ja stimmig - habe ich sicherheitshalber vor jedem TÜV schnell durch weiße Gläser ersetzt. Hätten die vll. auch drüber weg geguckt, wollte mir aber keinen unnötigen Streß machen. Im Alltagsbetrieb haben die in sechs Jahren jedenfalls kein Schwein interessiert - sie sehen auf jeden Fall sehr stimmig und chiq aus und geben kräftiges und sehr spezielles Licht beim Rückwärtsfahren
Als Initiator dieses Threads von vor fast sechs Jahren meine praktischen Erfahrungen:
Die TÜVer sehen tatsächlich auch mal über was hinweg, e.g. daß ich als guter Friese latürnich auf dem Kennzeichen kein "D", sondern "FRL" stehen habe (, weswegen ich beim Alltagsauto auch schon mal 'ne kostenpflichtige Verwarnung krieg'...), auch daß es keinerlei Lenkradschloß o.Ä. gibt und die Kralle (tief im Kofferraumchaos vergraben) beim HA fast nie sicher zu befestigen ist, interessiert keinen.
Die gelben Rückfahrtleuchten - bei der 3.Nase ja stimmig - habe ich sicherheitshalber vor jedem TÜV schnell durch weiße Gläser ersetzt. Hätten die vll. auch drüber weg geguckt, wollte mir aber keinen unnötigen Streß machen. Im Alltagsbetrieb haben die in sechs Jahren jedenfalls kein Schwein interessiert - sie sehen auf jeden Fall sehr stimmig und chiq aus und geben kräftiges und sehr spezielles Licht beim Rückwärtsfahren
Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?
Hallo Thomas,
woher hast Du das mit der "Nulltoleranz" beim TÜV? Zumindest der mir überreichte Bericht enthielt die entsprechende Option. Löcher werde ich in meine Originalstossstange keinesfalls bohren, die Halterung der Rückfahrleuchte ist der nächste Schritt.
Viele Grüsse
Robert
woher hast Du das mit der "Nulltoleranz" beim TÜV? Zumindest der mir überreichte Bericht enthielt die entsprechende Option. Löcher werde ich in meine Originalstossstange keinesfalls bohren, die Halterung der Rückfahrleuchte ist der nächste Schritt.
Viele Grüsse
Robert
'59 DS 19/'66 ID 19/'68 DS 21 Pallas/'71 SM /'71 SM in Arbeit/'84 Renault R4F6 in Arbeit/'96 Saab 900 CV/'98 BMW 1100 GS
- Thomas Held Verified
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Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?
Hallo Robert,Robert hat geschrieben: Hallo Thomas,
woher hast Du das mit der "Nulltoleranz" beim TÜV? Zumindest der mir überreichte Bericht enthielt die entsprechende Option.
ich hätte schwören können, ich hätte das hier gehört. Googlen belehrte mich allerdings gerade eines besseren - den 'geringen Mangel' inklusive Plakette gibt es wohl nach wie vor.
Vielleicht habe ich das auch daraus (falsch) geschlossen, dass meine DS bei den letzten Malen jeweils mängelfrei durch den Tüv ging...?
Gruß
Tom
Gruß
Tom
Tom
-
Matthias Gebauer
- Beiträge: 494
- Registriert: Di 1. Feb 2005, 20:04
Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?
Ein typisches Beispiel fuer einen geringfuegigen Mangel mit Plakette ist der abgelaufene Verbandskasten.
Matthias
Matthias
-
symphatique
- Beiträge: 1656
- Registriert: Do 15. Feb 2007, 23:51
Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?
Die geringen Mängel bei Hauptuntersuchungen HU sind weniger geworden.
Komplette Mängelfreiheit ist bei Vollabnahmen( in Hamburch Baurat genannt) erforderlich.
MfG
Volker
Komplette Mängelfreiheit ist bei Vollabnahmen( in Hamburch Baurat genannt) erforderlich.
MfG
Volker
"Das is´nich´kaputt! Das kann man reparieren!"
Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?
Hallo!
[quote=Karlsson]
Ursprünglich waren für alle Scheinwerfer und auch die Rückfahrscheinwerfer weißes oder schwachgelbes Licht vorgeschrieben.
Schwachgelb ist leider nirgends definiert und wurde für alle Scheinwerfer in einer Änderung der StVZO 1973 gestrichen. Seitdem ist nur noch weißes Licht erlaubt.
Einzige Ausnahme: Nebelscheinwerfer. Da wurde aber stillschweigend das Wort schwachgelb gegen hellgelb ersetzt, ohne dass es irgendwelche Änderungen technischer Vorschriften gab.
Also kann man folgern, dass diese beiden Farbtöne identisch sein dürften. Und das hellgelb der Nebelscheinwerfer ist genau das gelb französischer Scheinwerfer. Wird international auch "selective yellow" genannt.
Also: Bis Erstzulassung 20.7.1973 sind gelbe Scheinwerfer (auch Rückfahrscheinwerfer) erlaubt, da immer die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung gelten.
...[/quote]
Aus gegebenem Anlaß interessiert mich das sehr. Kann das jemand mit §§ und Absatz o.ä. konkret?
Würde mir sehr helfen.
Danke!
Viele Grüße,
Michael
[quote=Karlsson]
Ursprünglich waren für alle Scheinwerfer und auch die Rückfahrscheinwerfer weißes oder schwachgelbes Licht vorgeschrieben.
Schwachgelb ist leider nirgends definiert und wurde für alle Scheinwerfer in einer Änderung der StVZO 1973 gestrichen. Seitdem ist nur noch weißes Licht erlaubt.
Einzige Ausnahme: Nebelscheinwerfer. Da wurde aber stillschweigend das Wort schwachgelb gegen hellgelb ersetzt, ohne dass es irgendwelche Änderungen technischer Vorschriften gab.
Also kann man folgern, dass diese beiden Farbtöne identisch sein dürften. Und das hellgelb der Nebelscheinwerfer ist genau das gelb französischer Scheinwerfer. Wird international auch "selective yellow" genannt.
Also: Bis Erstzulassung 20.7.1973 sind gelbe Scheinwerfer (auch Rückfahrscheinwerfer) erlaubt, da immer die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung gelten.
...[/quote]
Aus gegebenem Anlaß interessiert mich das sehr. Kann das jemand mit §§ und Absatz o.ä. konkret?
Würde mir sehr helfen.
Danke!
Viele Grüße,
Michael
Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?
Hallo,
habe jetzt selbst recherchiert.
Die Änderung findet sich im Bundesanzeiger:
"...
Bundesgesetzblatt Nr.50 27.6.1973
STVZO in Fassung vom 6.12.60, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.Juil 1972 ... wird wie folgt geändert:
....
37. §50 wird wie folgt geändert:
a) in Absatz 1 werden die Worte "oder schwachgelbes" gestrichen."
....
Link dazu:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 8096696567
Tips:
Und hat jemand was konkretes zu den gelben Rückfahrleuchten ( -> R-Gang)? Die sind damit nicht abgedeckt.
Danke!
Gruß Michael
habe jetzt selbst recherchiert.
Die Änderung findet sich im Bundesanzeiger:
"...
Bundesgesetzblatt Nr.50 27.6.1973
STVZO in Fassung vom 6.12.60, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.Juil 1972 ... wird wie folgt geändert:
....
37. §50 wird wie folgt geändert:
a) in Absatz 1 werden die Worte "oder schwachgelbes" gestrichen."
....
Link dazu:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 8096696567
Tips:
- Die komplette Ausgabe laden. Will man nur die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung laden, erhält man ein fehlerhaftes pdf, in dem die relevante Seite weiß ist.
- Mit dem Acrobat Reader läßt sich das .pdf und somit die relevanten Seiten nicht ausdrucken, weil geschützt. Im pdf-Viewer des Firefox hingegen geht's.
Und hat jemand was konkretes zu den gelben Rückfahrleuchten ( -> R-Gang)? Die sind damit nicht abgedeckt.
Danke!
Gruß Michael
Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?
Vor der relevanten Änderung vom Juni 1973 gab es ein Neuausgabe der StVZO von 1960.
Danach gab es bis 1973 satte 11 Änderungsverordnungen und Ausahmeverordnungen, die den §50 nicht betreffen.
Hier der Link: StVZO 1960
Den Text kann man zwar speichern, aber leider nicht drucken.
Da könnte man ab er einen Screenshot im Vollbildmodus versuchen, wenn man das in Papier haben möchte.
Rückfahrscheinwerfer sind in §51, Abs. 2 geregelt. Auch da steht das mit dem schwachgelben Licht drin.
Danach gab es bis 1973 satte 11 Änderungsverordnungen und Ausahmeverordnungen, die den §50 nicht betreffen.
Hier der Link: StVZO 1960
Den Text kann man zwar speichern, aber leider nicht drucken.
Da könnte man ab er einen Screenshot im Vollbildmodus versuchen, wenn man das in Papier haben möchte.
Rückfahrscheinwerfer sind in §51, Abs. 2 geregelt. Auch da steht das mit dem schwachgelben Licht drin.
Viele Grüße von der OsDSee ;-)
Til
Til