Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

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Robert Verified
Beiträge: 3586
Registriert: Mo 31. Jan 2005, 00:41

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von Robert Verified »

Liebe Gemeinde,

ich würde mir wegen solcher Kleinigkeiten überhaupt keine Gedanken machen. Im allerschlimmsten Fall ist das ein "geringer Mangel", mit dem man das Auto nicht wieder vorführen muss. Wenn die Kiste ansonsten gut in Schuss ist, werden Kleinigkeiten auch schon mal übersehen. Ich habe zum Beispiel weder in der ID noch in der 21er eine Extra-Kontrollleuchte für den Warnblinker (es blinkt dann die Blinkerkontrolle), und auch für die Blinker des Anhängers habe ich auf die vorgeschriebene Kontrolleuchte verzichtet, weil ich kein zusätzliches Loch ins Armaturenbrett bohren mochte. Damit ist die ID bei der GTÜ immer durchgekommen und die DS hat beim TÜV die Vollabnahme und zwei Jahre später die Hauptuntersuchung ohne Mängel bekommen. Im Moment bin ich übrigens dabei, in den Getriebedeckel meiner DS 19 eine Betätigung für einen Rückfahrschalter einzubauen, weil so ein Rückfahrscheinwerfer beim Einparken ja sehr sinnvoll ist.

Viele Grüsse
Robert
'59 DS 19/'66 ID 19/'68 DS 21 Pallas/'71 SM /'71 SM in Arbeit/'84 Renault R4F6 in Arbeit/'96 Saab 900 CV/'98 BMW 1100 GS
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Thomas Held Verified
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Registriert: Do 22. Jul 2004, 12:11

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von Thomas Held Verified »

Hallo,

abgesehen davon, dass ich niemals Rueckfahrscheinwerfer an eine DS schrauben wuerde weil das unter die Stossstange geschraubt einfach grausig aussieht und man vor allem bitte keine ungebohrten Stossstangen noch mit Loechern versehen sollte (sucht mal eine ohne!), lese ich hier innerhalb kuerzester Zeit schon zum zweiten mal vom Erstaunen ueber maengelfreie Tuev-Pruefung bzw. des Daraufankommenlassens einer mit geringen Maengeln bestandenen Pruefung. Meines Wissens gibt es ein Bestehen nur noch maengelfrei.
Gruss

Tom
Gruß

Tom
DerPaster
Beiträge: 393
Registriert: Fr 2. Nov 2012, 22:35

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von DerPaster »

Moin, Ihr Lieben!

Als Initiator dieses Threads von vor fast sechs Jahren meine praktischen Erfahrungen:
Die TÜVer sehen tatsächlich auch mal über was hinweg, e.g. daß ich als guter Friese latürnich auf dem Kennzeichen kein "D", sondern "FRL" stehen habe (, weswegen ich beim Alltagsauto auch schon mal 'ne kostenpflichtige Verwarnung krieg'...), auch daß es keinerlei Lenkradschloß o.Ä. gibt und die Kralle (tief im Kofferraumchaos vergraben) beim HA fast nie sicher zu befestigen ist, interessiert keinen.
Die gelben Rückfahrtleuchten - bei der 3.Nase ja stimmig - habe ich sicherheitshalber vor jedem TÜV schnell durch weiße Gläser ersetzt. Hätten die vll. auch drüber weg geguckt, wollte mir aber keinen unnötigen Streß machen. Im Alltagsbetrieb haben die in sechs Jahren jedenfalls kein Schwein interessiert - sie sehen auf jeden Fall sehr stimmig und chiq aus und geben kräftiges und sehr spezielles Licht beim Rückwärtsfahren ;-)
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Robert Verified
Beiträge: 3586
Registriert: Mo 31. Jan 2005, 00:41

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von Robert Verified »

Hallo Thomas,

woher hast Du das mit der "Nulltoleranz" beim TÜV? Zumindest der mir überreichte Bericht enthielt die entsprechende Option. Löcher werde ich in meine Originalstossstange keinesfalls bohren, die Halterung der Rückfahrleuchte ist der nächste Schritt.

Viele Grüsse
Robert
'59 DS 19/'66 ID 19/'68 DS 21 Pallas/'71 SM /'71 SM in Arbeit/'84 Renault R4F6 in Arbeit/'96 Saab 900 CV/'98 BMW 1100 GS
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Thomas Held Verified
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Registriert: Do 22. Jul 2004, 12:11

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von Thomas Held Verified »

Robert hat geschrieben: Hallo Thomas,

woher hast Du das mit der "Nulltoleranz" beim TÜV? Zumindest der mir überreichte Bericht enthielt die entsprechende Option.
Hallo Robert,

ich hätte schwören können, ich hätte das hier gehört. Googlen belehrte mich allerdings gerade eines besseren - den 'geringen Mangel' inklusive Plakette gibt es wohl nach wie vor.
Vielleicht habe ich das auch daraus (falsch) geschlossen, dass meine DS bei den letzten Malen jeweils mängelfrei durch den Tüv ging...?
Gruß

Tom
Gruß

Tom
Matthias Gebauer
Beiträge: 494
Registriert: Di 1. Feb 2005, 20:04

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von Matthias Gebauer »

Ein typisches Beispiel fuer einen geringfuegigen Mangel mit Plakette ist der abgelaufene Verbandskasten.

Matthias
symphatique
Beiträge: 1656
Registriert: Do 15. Feb 2007, 23:51

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von symphatique »

Die geringen Mängel bei Hauptuntersuchungen HU sind weniger geworden.
Komplette Mängelfreiheit ist bei Vollabnahmen( in Hamburch Baurat genannt) erforderlich.

MfG
Volker
"Das is´nich´kaputt! Das kann man reparieren!"
MichaIN Verified
Beiträge: 1507
Registriert: Do 24. Mär 2005, 11:19

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von MichaIN Verified »

Hallo!

[quote=Karlsson]
Ursprünglich waren für alle Scheinwerfer und auch die Rückfahrscheinwerfer weißes oder schwachgelbes Licht vorgeschrieben.
Schwachgelb ist leider nirgends definiert und wurde für alle Scheinwerfer in einer Änderung der StVZO 1973 gestrichen. Seitdem ist nur noch weißes Licht erlaubt.
Einzige Ausnahme: Nebelscheinwerfer. Da wurde aber stillschweigend das Wort schwachgelb gegen hellgelb ersetzt, ohne dass es irgendwelche Änderungen technischer Vorschriften gab.
Also kann man folgern, dass diese beiden Farbtöne identisch sein dürften. Und das hellgelb der Nebelscheinwerfer ist genau das gelb französischer Scheinwerfer. Wird international auch "selective yellow" genannt.

Also: Bis Erstzulassung 20.7.1973 sind gelbe Scheinwerfer (auch Rückfahrscheinwerfer) erlaubt, da immer die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung gelten.
...[/quote]

Aus gegebenem Anlaß interessiert mich das sehr. Kann das jemand mit §§ und Absatz o.ä. konkret?
Würde mir sehr helfen.

Danke!

Viele Grüße,
Michael
MichaIN Verified
Beiträge: 1507
Registriert: Do 24. Mär 2005, 11:19

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von MichaIN Verified »

Hallo,

habe jetzt selbst recherchiert.
Die Änderung findet sich im Bundesanzeiger:

"...
Bundesgesetzblatt Nr.50 27.6.1973

STVZO in Fassung vom 6.12.60, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.Juil 1972 ... wird wie folgt geändert:
....

37. §50 wird wie folgt geändert:
a) in Absatz 1 werden die Worte "oder schwachgelbes" gestrichen."
....


Link dazu:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 8096696567

Tips:
  • Die komplette Ausgabe laden. Will man nur die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung laden, erhält man ein fehlerhaftes pdf, in dem die relevante Seite weiß ist.
  • Mit dem Acrobat Reader läßt sich das .pdf und somit die relevanten Seiten nicht ausdrucken, weil geschützt. Im pdf-Viewer des Firefox hingegen geht's.
Schön wäre, wenn jemand einen Link zur StVZO vor der Änderung hätte, also Ausgabe 1972 ..1973. Konnte ich nämlich leider nicht finden.

Und hat jemand was konkretes zu den gelben Rückfahrleuchten ( -> R-Gang)? Die sind damit nicht abgedeckt.


Danke!

Gruß Michael
Karlsson
Beiträge: 90
Registriert: Mo 30. Jan 2012, 17:43

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von Karlsson »

Vor der relevanten Änderung vom Juni 1973 gab es ein Neuausgabe der StVZO von 1960.
Danach gab es bis 1973 satte 11 Änderungsverordnungen und Ausahmeverordnungen, die den §50 nicht betreffen.

Hier der Link: StVZO 1960
Den Text kann man zwar speichern, aber leider nicht drucken.
Da könnte man ab er einen Screenshot im Vollbildmodus versuchen, wenn man das in Papier haben möchte.

Rückfahrscheinwerfer sind in §51, Abs. 2 geregelt. Auch da steht das mit dem schwachgelben Licht drin.
Viele Grüße von der OsDSee ;-)

Til
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