Moin moin,
Da ich mich wegen meines anderen Franzosen gerade ein wenig damit beschäftige, möchte ich schnell eine Ergänzung hinsichtlich Warnblinkanlage und Diebstahlsicherung einflechten.
Wie schon erwähnt ist die Nachrüstung einer Warnblinkanlage rückwirkend Pflicht.
Wenn es nicht verlangt wird, hat der Prüfer seinen Job nicht richtig gemacht.
Für die blaue Fernlichtleuchte kann übrigens ausnahmsweise eine andere Farbe genehmigt werden.
(Wurde bei frühen VW Golf und Polo so gemacht, weil LEDs verbaut waren und blaue technisch noch nicht realisierbar, bzw irrsinnig teuer, waren. Deshalb gelb!)
In meinem Renault R2067 ist auch eine Diebstahlsicherung als loses Zubehör mitzuführen. Ob das Teil funktionieren muß, steht da nicht und in der Tat ist das Teil, das ich mit verkauft bekam, völlig sinnlos.
Das Ergebnis mag nicht jeden befriedigen, aber ich denke Klarheit geht vor Spekulation.
Schöne Grüße
Til
Die Form ist auch nicht vorgeschrieben. Kann auch eine Parkkralle sein, oder eine Kette mit Schloß, um den Wagen an einer Laterne anzubinden
Das erwähnte Merkblatt des TÜV Süd ist hier zusammengefaßt:
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... richtlinie
Die erwähnte Verordnung aus dem Verkehrsblatt schreibt das Vorgehen übrigens bundesweit allen Prüfern vor, also eigentlich kein "Föderalismus-Problem".
Wenn es jemand genau wissen will, kann man es im Verkehrsblatt Heft 23 aus dem Jahr 1998, Seiten 1314 bis 1320, Verordnung Nr. 276 nachlesen.
ich habe mich damit berschäftigt, weil ich am Renault wieder die originalen Leuchten reaktivieren und nachgerüstete Plastikleuchten wieder loswerden will.