ID 19 P von 1964 importieren

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DS20_break Verified
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von DS20_break Verified »

[quote=Fritz-J]
Von der Sinnhaftigkeit der Nachrüstungen mal abgesehen, gibt es also offensichtlich immer eine Möglichkeit, auch ein absolut originales Auto zuzulassen.
[/quote]
Wenns nach StVzO sein soll, eindeutig nein.

Selbst unsere Tin Lizzy brauchte eine Warnblinkanlage und den Van den Plas Prinzess haben wir nicht zugelassen bekommen, weil der Schalter für die Warnblinkanlage zu dicht am Handbremshebel montiert ist. Es ist wohl überflüssig zu erwähnen, dass der Abnahmebeamte den Prinzess nicht wieder zu sehen bekommt :-)
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
oliverf
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von oliverf »

Hallo Michael,

zulassungsrechtlich kannst du mit dem holländischen Pappschild in Deutschland fahren.
Steuerrechtlich ist das allerdings nicht erlaubt, du machst dich damit faktisch der Steuerhinterziehung schuldig. Mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen darfst du mit einem in Holland gekauften Auto nicht in Holland fahren, ein Auto das wiederum aus Deutschland nach Holland importiert wird, darf mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen in Holland fahren, hierfür sollte man aber eine grüne Deckungskarte mitführen.

Warnblinker ist in jedem Fall verpflichtend. Bei Sassen gibt es noch alte französische Nachrüstsätze die sich sehr dezent von unten neben die Stelle bauen lassen, wo dein Lenkradschloß theoretisch hinkäme.
Je nach Tüv musst du auch noch eine Kontrollleuchte fürs Fernlicht und den Blinker nachrüsten. Läßt sich am besten durch den Einbau eines belgischen Tachos lösen, der diese schon hat, da musst du dann nur noch die Kabelzuleitungen herstellen. Sowas solltest du bei Huub In ´t Zandt kriegen. Der hätte auch die passende Blende für die Mitte oben im A-Brett, um ein Radio einzubauen.

Was du alles nachrüsten musst hängt ganz klar von der prüfenden Stelle und dem Prüfer ab, dank des Föderalismus wendet jedes Bundesland/jedder Zulassungsbezirk andere Maßstäbe an.

Falls du ein zeitgenössisches altes Blaupunkt einbauen willst, das geht auch ohne Blende es gibt von Blaupunkt eine Einbauanleitung mit Bohrschablone für die genaue Einbaulage in der werkseitigen Mittelblende. Bekomme ich beim Kauf eines Radios bei Autoradio Königs immer mit dazu. In seinem Onlineshop kannst du das Radio auch sehen.

Viele Grüße

oliverf[quote=ideesse]
Hallo Klaus

Perfekt!!! Super Infos. Genau so sieht meine (baldige) ID auch aus.

Die Lösung des Lenkradschlosses ist wirklich nicht so ästhetisch, daher würde ich mir auch lieber eine Kralle zulegen, wenn das anerkannt wird.

Zu knacken sind vermutlich beide Variantenrelativ einfach, wenn es einer drauf anlegt...

Die Radiovariante sieht interessant aus - werde ich mir mal näher anschauen.

Der Hinweis mit der blauen Fernlichtkontrollleuchtenerscheint mir aber nicht unwesentlich.

Da habe ich noch gar nicht drüber nachgedacht.

Irgendwo habe ich mal etwas gelesen (ich glaube das war ein Info-PDF vom TÜV-Süd), dass mit Ausnahme einer Warnblinkanlage sowie Blinkern ein Fahrzeug original bleiben darf Weines seinerzeit ausgeliefert wurde. Das ist jetzt nur sinngemäß aus der Erinnerung und kein Zitat!

Demnach müsste ja nur die Warnblinkanlage nachgerüstet werden, alles andere nicht unbedingt.

Kann das jemand AUS DER EIGENEN PRAXIS bestätigen, ohne jetzt theoretische Fallbeispiele durchzugehen?

Michael[/quote]
Christian T
Beiträge: 872
Registriert: Fr 7. Jan 2005, 13:14

Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von Christian T »

Lenkradschloss interessiert beim TÜV niemanden (aus eigener Erfahrung),
Selbst Zusatzkontrollleuchte für AHK muss nicht sein.

VG

Christian
ideesse
Beiträge: 141
Registriert: Mi 13. Feb 2013, 09:51

Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von ideesse »

Bezüglich der Überführung fasse ich jetzt mal zusammen:

Wenn es also absolut gesetzeskonform ablaufen soll,, bleibt nur folgende Vorgehensweise übrig:

Ich fahre zusammen mit dem Verkäufer zum RDW, dort werden die Papiere für den Export auf mich als neuen Eigentümer ausgestellt und dann beantrage ich diese "klebenden Pappschilder" für den Export.
Mit diesen darf ich dann (bis zu 14 Tage lang) das Fahrzeug bis zur deutschen Grenze bewegen.
Dort angekommen, tausche ich diese dann gegen deutsche Kurzzeitkennzeichen aus, die ich zuvor bei meiner Versicherung, wo das Fahrzeug anschließend versichert werden soll sowie beim Straßenverkehrsamt beantragt habe.
Mit denen kann ich dann innerhalb des gültigen Zeiraums hier in Deutschland zum TÜV und ggf. einer Werkstatt etc. fahren.

IST DAS KORREKT SO ???

Ich weiß um die vielen Beiträge, in denen davon geschrieben wird, dass man es einfach darauf ankommen lassen soll, mit den deutschen Kurzzeitkennzeichen bereits in Holland zu fahren, aber das kann ja jeder für,sich selbst entscheiden.

Mir geht es aber auch darum, einmal (vielleicht auch im Interesse vieler anderer hier) die eigentlich korrekte Vorgehensweise zusammen gefasst zu haben...
ID 19 P, AC 106 (gris d'été), 1964
Karlsson
Beiträge: 90
Registriert: Mo 30. Jan 2012, 17:43

Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von Karlsson »

Moin moin,

Da ich mich wegen meines anderen Franzosen gerade ein wenig damit beschäftige, möchte ich schnell eine Ergänzung hinsichtlich Warnblinkanlage und Diebstahlsicherung einflechten.

Wie schon erwähnt ist die Nachrüstung einer Warnblinkanlage rückwirkend Pflicht.
Wenn es nicht verlangt wird, hat der Prüfer seinen Job nicht richtig gemacht.

Für die blaue Fernlichtleuchte kann übrigens ausnahmsweise eine andere Farbe genehmigt werden.
(Wurde bei frühen VW Golf und Polo so gemacht, weil LEDs verbaut waren und blaue technisch noch nicht realisierbar, bzw irrsinnig teuer, waren. Deshalb gelb!)

In meinem Renault R2067 ist auch eine Diebstahlsicherung als loses Zubehör mitzuführen. Ob das Teil funktionieren muß, steht da nicht und in der Tat ist das Teil, das ich mit verkauft bekam, völlig sinnlos.

Das Ergebnis mag nicht jeden befriedigen, aber ich denke Klarheit geht vor Spekulation.

Schöne Grüße
Til

Die Form ist auch nicht vorgeschrieben. Kann auch eine Parkkralle sein, oder eine Kette mit Schloß, um den Wagen an einer Laterne anzubinden ;-)

Das erwähnte Merkblatt des TÜV Süd ist hier zusammengefaßt:
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... richtlinie
Die erwähnte Verordnung aus dem Verkehrsblatt schreibt das Vorgehen übrigens bundesweit allen Prüfern vor, also eigentlich kein "Föderalismus-Problem".
Wenn es jemand genau wissen will, kann man es im Verkehrsblatt Heft 23 aus dem Jahr 1998, Seiten 1314 bis 1320, Verordnung Nr. 276 nachlesen.

ich habe mich damit berschäftigt, weil ich am Renault wieder die originalen Leuchten reaktivieren und nachgerüstete Plastikleuchten wieder loswerden will.
Viele Grüße von der OsDSee ;-)

Til
VJ
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von VJ »

NOS, Original Citroën Lenkradschloss für ID gibts bei Vlado.
VJ
Beiträge: 639
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von VJ »

Hallo Klaus ,
dein lenkradschloss ist von eine DS baujahr 68-69, die speziel für eine ID sind insgesammt um die hälfte dünner in der höhe.

Gruß
Vlado
Langhuber Verified
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von Langhuber Verified »

Mich braucht niemand von der Sinnhaftigkeit der Warnblinkanlage zu überzeugen. Die werde ich innerhalb der nächsten drei Wochen bei mir nachrüsten. Ich werde aber unter dem Armaturenbrett keine Konsole für so einen Nachrüstschalter anbringen. Ich habe mir den Schaltplan der DS in den letzten 14 Tagen sehr genau angesehen und kann jetzt jedem, der so ein Auto hat, genau sagen: Den Draht mit diesem verbinden, jenen mit dem da und dann hat Madame eine Warnblinkanlage. Das funktioniert aber natürlich nur genau bei meiner Type für meine Verdrahtung.
Wenn, was ich vermute, auch eine Kontroll-Leuchte für die Warnblinkanlage vorgeschrieben ist, dann ist die mit einer LED leichter zu realisieren, sonst brauch ich dazu noch ein Relais. Aber für die LED muss ich nirgends Löcher bohren, die wird irgendwo untergeklemmt und sitzt dann genau im Blickfeld des Fahrers.

Was die Diebstahlsicherung betrifft: Ist das definiert, dass das ein Lenkradschloss sein muss? Aus welchem Grunde werden dann bei heutigen Autos elektronische Wegfahrsperren gefordert? Und ganz ehrlich gesagt: Ich bin davon überzeugt, dass es zu diesen elektronischen Wegfahrsperren elektronische Nachschlüssel gibt, die das Ganze ad absurdum führen.
Intelligenter ist es, bei einem Auto wie den unsrigen, sich eine individuelle Lösung auszudenken, die Zündung zu blockieren, und zwar mit einer "sanften" elektronischen Variante.
Um es kurz zu skizzieren: Angenommen, es gibt im Armaturenbrett einen zusätzlichen Schalter, der betätigt werden muss, bevor die Zündung eingeschaltet wird. Wird dieser Schalter, das kann z. B. der für den Heizungsventilator oder irgendetwas anderes sein, nicht betätigt, dann wird ein Zeitschalter aktiviert,
der z. B. die Leitung zur Zündspule für 5 Minuten unterbricht. Dann nützt es dem Dieb auch nichts, alle Schalter nacheinander durchzuspielen, weil eine Reaktion auf zufälliges Erraten des richtigen Schalters
nicht zeitlich eng mit dem erfolgreichen Anlassen des Motors möglich ist. Und nach 5 Minuten hat der Bösewicht
a. die Batterie leergeorgelt
und
b. eine interessierte bis schadenfrohe Menschenmenge um das Auto versammelt.

Dann muss er eh mit dem Hänger kommen.


Grüsse
Klemens
[i]"Wer in meinen Beiträgen Schreibfehler findet, darf sie gerne behalten"[/i]

(DS 19M, Ez 7/1963 in Stuttgart)
Langhuber Verified
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von Langhuber Verified »

[quote="Karlsson (Til)"]
Das erwähnte Merkblatt des TÜV Süd ist hier zusammengefaßt:
[/quote]Ich will jetzt nicht zu sehr auf juristischen Prinzipien reiten, aber das von Dir angeführte Merkblatt bezieht sich auf Importfahrzeuge. Nicht auf Oldtimer, auch wenn da einige Daten, (Ez. ab ...) aufgeführt sind? Oder habe ich was überlesen?

Klemens
[i]"Wer in meinen Beiträgen Schreibfehler findet, darf sie gerne behalten"[/i]

(DS 19M, Ez 7/1963 in Stuttgart)
Karlsson
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Re: ID 19 P von 1964 importieren

Beitrag von Karlsson »

Das Merkblatt wurde erlassen für importierte Fahrzeuge, die hier nicht offiziell importiert wurden, z.B. bestimmte US-Fahrzeuge.
Manche Inhalte decken sich mit den schon bekannten Fristen.
In diesem Falle soll ja ein Auto aus NL importiert werden, das nicht wie die hierher importierten ausgerüstet ist. Von daher schonmal eine gewisse Analogie.
Das Merkblatt schließt Oldtimer nicht aus, da es allgemeingültig formuliert ist.

Nochmal zur Diebstahlsicherung:
Sie ist offenbar nicht definiert, muß aber vorhanden sein. Deshalb die Alternative mit der externen Lenkradkralle o.ä.

Noch ein Tip: In meiner DSpécial ist ein sog. NATO-Knochen verbaut.
Ein Batterietrennschalter mit abziehbarem Schlüssel.
Damit ist der Wagen stromlos, was nicht verkehrt ist und nur jemand mit dem gleichartigen Schlüssel kann den Wagen starten.
Gegen Abschleppen hilf weder Lenkradschlöß noch sowas ;-)
Viele Grüße von der OsDSee ;-)

Til
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