Nummernschild vorne erste Front

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Hans-Uwe Fischer
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Re: Nummernschild vorne erste Front

Beitrag von Hans-Uwe Fischer »

M. Ferchaud hat geschrieben: Sa 8. Apr 2023, 14:16
1 ) Ich könnte mir vorstellen, dass Lese-Systeme ein bogenförmiges DS-Nummernschild mindestens genauso gut oder schlecht erkennen können sollten

2 ) Unter der Stoßstange nähme es Kühlluft weg,

3 ) Ausreichend englische Aufnahmen wird es wohl kaum mehr geben…
Mal ehrlich: Mit diesen drei Argumenten willst du die Vorschriften umgehen und die Gesetzesvertreter überzeugen....? Ich wäre da nicht so entspannt. :-)

huf
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Zitrönenfalter Verified
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Re: Nummernschild vorne erste Front

Beitrag von Zitrönenfalter Verified »

Mal ehrlich: warum denn nicht?
Auf den Ämtern sitzen ja nicht ausschließlich vernagelte Betonköpfe sondern auch Menschen, die realistischen Argumenten gegenüber aufgeschlossen sind.

Und die drei Argumente die M. Ferchaud aufzählt treffen ja nun unzweifelhaft zu!

Ausserdem werden ja keine Gesetze umgangen, sondern gesetzlich geregelte Ausnahmen in Anspruch genommen! Ein großer Unterschied!
Klar, die Genehmigung erfolgt individuell, ohne Rechtsanspruch, aber wenn genehmigt ist das zu 100% gesetzeskonform!
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Hans-Uwe Fischer
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Re: Nummernschild vorne erste Front

Beitrag von Hans-Uwe Fischer »

Na gut...

Mit eurer Flut an unzweifelhaften Argumenten werde ich bei meiner Bank mal meine oval-geschnittene Kreditkarte absegnen lassen. ;-)

huf
M. Ferchaud
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Re: Nummernschild vorne erste Front

Beitrag von M. Ferchaud »

Hans-Uwe Fischer hat geschrieben: So 9. Apr 2023, 09:03 Mal ehrlich: Mit diesen drei Argumenten willst du die Vorschriften umgehen und die Gesetzesvertreter überzeugen....?
Nö, ich muss niemanden überzeugen.
M. Ferchaud
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Re: Nummernschild vorne erste Front

Beitrag von M. Ferchaud »

Hans-Uwe Fischer hat geschrieben: So 9. Apr 2023, 10:26 Na gut...
Na siehste.
Xantia-Luggi
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Re: Nummernschild vorne erste Front

Beitrag von Xantia-Luggi »

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hgk Verified
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Re: Nummernschild vorne erste Front

Beitrag von hgk Verified »

Moin,
hat er das Kennzeichen jetzt?
MsG
Hans

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Zitrönenfalter Verified
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Re: Nummernschild vorne erste Front

Beitrag von Zitrönenfalter Verified »

Noch nix geklärt, habe den Wagen ja erst letztes WE abholen können, nächsten Dienstag ist TÜV-Termin und dann Zulassungsstelle. Ich werde berichten!
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hgk Verified
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Re: Nummernschild vorne erste Front

Beitrag von hgk Verified »

ich meinte eigentlich die endgültige Ansage aus dem Gerichtsentscheid ...
MsG
Hans

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Michael J Verified
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Re: Nummernschild vorne erste Front

Beitrag von Michael J Verified »

hgk hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 15:43 ich meinte eigentlich die endgültige Ansage aus dem Gerichtsentscheid ...
Hallo zusammen,
Ich habe erst jetzt gesehen, dass Hans das veröffentliche damalige Urteil verlinkt hat, die Frage zur Umsetzung gestellt hat.
Ich kann und werde jetzt die Info dazu liefern, da ich der Kläger war.

Es handelt sich dabei allerdings um ein Fahrzeug mit der zweiten Front, das sich aber bis auf das Thema Gummisteg bei französischen Varianten bezüglich des Kennzeichen ähnlich verhält.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe erteilte einen weiteren ablehnenden Bescheid, gegen den wieder geklagt wurde.
Zwei Jahre später gab es ein neues Urteil, welches allerdings, warum auch immer, nicht veröffentlicht wurde.
Das Regierungspräsidium erteilte mit neuer Argumentation wieder einen ablehnenden Bescheid, gegen den wieder geklagt wurde.
In einer dritten Verhandlung zum Jahresende 2022 drohte dem Regierungspräsidium nach zwei rechtskräftigen Urteilen ein Urteilspruch mit einer Ermessensentscheidung auf Null.
Deshalb kam es in der Verhandlung zu einem Vergleich,
den strittigen Bescheid abzuändern. Es gibt somit nur den Vergleich und kein Urteil unter dem Aktenzeichen.
Anfang 2023 wurde mir eine Ausnahmegenehmigung in Form eines mitzuführenden Dokumentes erteilt.
Sie gilt unbefristet in der Bundesrepublik Deutschland, ist an das Fahrzeug und mich als Halter gebunden, ist eine Einzelfallentscheidung, sei nicht auf ähnliche Fahrzeuge übertragbar.

Das war die Kurzform.

Aufgrund der Überlastung des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe zog sich der Rechtsstreit etwas hin.
Nachdem mein Rechtsanwalt von meiner Verkehrsrechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme zu allen drei Klagen erteilt bekam, konnte dieser Weg für mich ohne Risiko beschritten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael
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