Altöl
Re: Altöl
Altölverodnung (AltölV)
§ 8 Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher
(1) Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgibt, hat vor einer Abgabe eine Annahmestelle nach Absatz 1a für solche gebrauchten Öle einzurichten oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen. Bei der Abgabe an private Endverbraucher ist durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des Verkaufs auf die Annahmestelle nach Absatz 1a hinzuweisen.
(1a) Die Annahmestelle muss gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos annehmen. Sie muss über eine Einrichtung verfügen, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.
(2) Befindet sich die Annahmestelle nicht am Verkaufsort, so muss sie in einem solchen räumlichen Zusammenhang zum Verkaufsort stehen, dass ihre Inanspruchnahme für den Käufer zumutbar ist.
(3) Die Absätze 1 bis 2 gelten sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de (PDF)
§ 8 Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher
(1) Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgibt, hat vor einer Abgabe eine Annahmestelle nach Absatz 1a für solche gebrauchten Öle einzurichten oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen. Bei der Abgabe an private Endverbraucher ist durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des Verkaufs auf die Annahmestelle nach Absatz 1a hinzuweisen.
(1a) Die Annahmestelle muss gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos annehmen. Sie muss über eine Einrichtung verfügen, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.
(2) Befindet sich die Annahmestelle nicht am Verkaufsort, so muss sie in einem solchen räumlichen Zusammenhang zum Verkaufsort stehen, dass ihre Inanspruchnahme für den Käufer zumutbar ist.
(3) Die Absätze 1 bis 2 gelten sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de (PDF)
Re: Altöl
In Österreich ist jeder Händler, der Öl in größeren Gebinden als 1Liter- Flaschen verkauft, gesetzlich verpflichtet, das Altöl zurückzunehmen. Für Ölfilter wird beim Kauf überdies ein Pfand eingehoben, um die illegale Entsorgung zu minimieren. Ungelöst ist das Problem, wie konatminierte Lappen und insbesonders aber auch durchtränkte Unterlagekartons umweltfreundlich zu entsorgen sind, bei deren Verbrennung giftiges Dioxin freigesetzt wird.
Re: Altöl
@anieder
Nein, das geht eben gerade nicht so einfach, weil jetzt aus dem Öl ein "gefährlicher Gefahrstoff" (potentiell Siedepunkt unter 61 Grad durch Kraftstoffeintrag Kl.3 GGVSE) geworden ist, den man nur als Gefahrgutversand verschicken darf.
Mit sonnigen Grüßen
Hans
Nein, das geht eben gerade nicht so einfach, weil jetzt aus dem Öl ein "gefährlicher Gefahrstoff" (potentiell Siedepunkt unter 61 Grad durch Kraftstoffeintrag Kl.3 GGVSE) geworden ist, den man nur als Gefahrgutversand verschicken darf.
Mit sonnigen Grüßen
Hans
23ie Pallas 73 273 R noir gris perle met FaD Hg VSC
oh oh
nu los
uff !! 
oh oh
Re: Altöl
Hmm
Zurückgeschickt habe ich es noch nicht. Ich bezog mich hier drauf.
Informationen zur Altölverordnung
Als Händler sind wir im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren - und Getriebeöl gemäß der Altölverordnung verpflichtet unsere Kunden wie folgt zu informieren :
Das Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle ! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt ! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems -und Kühflüssigkeiten ist verboten !
Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, können Sie Altöl in der maximal bei uns erworbenen Menge wieder kostenlos bei uns ) abgeben bzw. einschicken . Das gilt sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Wenn Sie derartige Abfälle oder Altöle zu uns einschicken , beachten Sie bitte die Transportvorschriften des von Ihnen beauftragten Versandunternehmens, Öl gilt als Gefahrgut ! Achten Sie auf eine auslaufsichere Verpackung.
Zurückgeschickt habe ich es noch nicht. Ich bezog mich hier drauf.
Informationen zur Altölverordnung
Als Händler sind wir im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren - und Getriebeöl gemäß der Altölverordnung verpflichtet unsere Kunden wie folgt zu informieren :
Das Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle ! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt ! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems -und Kühflüssigkeiten ist verboten !
Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, können Sie Altöl in der maximal bei uns erworbenen Menge wieder kostenlos bei uns ) abgeben bzw. einschicken . Das gilt sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Wenn Sie derartige Abfälle oder Altöle zu uns einschicken , beachten Sie bitte die Transportvorschriften des von Ihnen beauftragten Versandunternehmens, Öl gilt als Gefahrgut ! Achten Sie auf eine auslaufsichere Verpackung.
Re: Altöl
Und dann fand ich dies hier..
Motoröle weisen einen Flammpunkt von ca. 200° C auf und unterliegen nicht dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Stoffe mit einem Flammpunkt von kleiner 60° C sind Stoffe der Klasse 3 (entzündliche flüssige Stoffe) des ADR, sofern sie nicht noch andere gefährliche Eigenschaften (z. B. ätzend, giftig usw.) aufweisen. Es gibt jedoch einige Stoffe mit einem Flammpunkt von größer 60° C, die trotzdem als Gefahrgut eingestuft sind. Beispiele hierfür sind Dieselkraftstoff, Heizöl (beide Stoffe UN-Nr. 1203) und Kerosin (UN-Nr. 1223) .
Auch gebrauchtes Motoröl fällt nicht unter die Vorschriften des ADR. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, z. B. Altölbehälter in Kfz-Werkstätten, da in diese (versehentlich ?) z. T. auch andere Stoffe (Gefahrgüter wie z. B. Benzin) eingefüllt werden.
Quelle: Deutsche Post / DHL
Motoröle weisen einen Flammpunkt von ca. 200° C auf und unterliegen nicht dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Stoffe mit einem Flammpunkt von kleiner 60° C sind Stoffe der Klasse 3 (entzündliche flüssige Stoffe) des ADR, sofern sie nicht noch andere gefährliche Eigenschaften (z. B. ätzend, giftig usw.) aufweisen. Es gibt jedoch einige Stoffe mit einem Flammpunkt von größer 60° C, die trotzdem als Gefahrgut eingestuft sind. Beispiele hierfür sind Dieselkraftstoff, Heizöl (beide Stoffe UN-Nr. 1203) und Kerosin (UN-Nr. 1223) .
Auch gebrauchtes Motoröl fällt nicht unter die Vorschriften des ADR. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, z. B. Altölbehälter in Kfz-Werkstätten, da in diese (versehentlich ?) z. T. auch andere Stoffe (Gefahrgüter wie z. B. Benzin) eingefüllt werden.
Quelle: Deutsche Post / DHL
Re: Altöl
..Rücksenden scheint nicht nötig...
man kann bei der GVÖ das Altöl zurückgeben.
Eine Gesellschaft, die von den Herstellern/Lieferanten gefördert wird,
dort kann man bundesweit Öl kostenlos abgeben.
Guckst Du https://www.gvoe.de/
man kann bei der GVÖ das Altöl zurückgeben.
Eine Gesellschaft, die von den Herstellern/Lieferanten gefördert wird,
dort kann man bundesweit Öl kostenlos abgeben.
Guckst Du https://www.gvoe.de/
Viele Grüße,
Harald
"... alles ist immer in Bewegung, irgendwohin..!"
http://auto.gaffry.de
Harald
"... alles ist immer in Bewegung, irgendwohin..!"
http://auto.gaffry.de
Re: Altöl
Liebe Gemeinde,
jetzt sind wir schlauer, was die Altölverordnung und kleine Mengen an Putzlumpen angeht. (Echte Kerle wischen den Messstab sowieso an der Hose ab) Aber wie gesagt, wenn man ein ganzes Auto restauriert, fällt einfach mehr Dreck an, und irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ich der einzige hier bin, der das Problem hat. Gibt es keine konkrete Erfahrungen mit Firmen, die so etwas gegen Bezahlung abnehmen?
Viele Grüsse
Robert
jetzt sind wir schlauer, was die Altölverordnung und kleine Mengen an Putzlumpen angeht. (Echte Kerle wischen den Messstab sowieso an der Hose ab) Aber wie gesagt, wenn man ein ganzes Auto restauriert, fällt einfach mehr Dreck an, und irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ich der einzige hier bin, der das Problem hat. Gibt es keine konkrete Erfahrungen mit Firmen, die so etwas gegen Bezahlung abnehmen?
Viele Grüsse
Robert
'59 DS 19/'66 ID 19/'68 DS 21 Pallas/'71 SM /'71 SM in Arbeit/'84 Renault R4F6 in Arbeit/'96 Saab 900 CV/'98 BMW 1100 GS
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- Beiträge: 3522
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Re: Altöl
[quote="Robert Kruse"]
Liebe Gemeinde,
jetzt sind wir schlauer, was die Altölverordnung und kleine Mengen an Putzlumpen angeht. (Echte Kerle wischen den Messstab sowieso an der Hose ab) Aber wie gesagt, wenn man ein ganzes Auto restauriert, fällt einfach mehr Dreck an, und irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ich der einzige hier bin, der das Problem hat. Gibt es keine konkrete Erfahrungen mit Firmen, die so etwas gegen Bezahlung abnehmen?
Viele Grüsse
Robert[/quote]
nö, bei uns ists so: ich tanke bei meiner lokalen Tankstelle und darf mein Altöl und Putzlumpen dort abgeben (kostenfrei).
Liebe Gemeinde,
jetzt sind wir schlauer, was die Altölverordnung und kleine Mengen an Putzlumpen angeht. (Echte Kerle wischen den Messstab sowieso an der Hose ab) Aber wie gesagt, wenn man ein ganzes Auto restauriert, fällt einfach mehr Dreck an, und irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ich der einzige hier bin, der das Problem hat. Gibt es keine konkrete Erfahrungen mit Firmen, die so etwas gegen Bezahlung abnehmen?
Viele Grüsse
Robert[/quote]
nö, bei uns ists so: ich tanke bei meiner lokalen Tankstelle und darf mein Altöl und Putzlumpen dort abgeben (kostenfrei).
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
erdgebundene Grüße,
Hardy
Re: Altöl
17.12.2013 KW
Lieber Harald,
ich glaube gehört zu haben, daß Altöl nicht einfach verbrannt wird, sondern weiterverarbeitet wird. Vielleicht zu Schmierstoffen oder wieder zu Ölprodukten. Gehört hatte ich auch, daß Öl nicht verbraucht, sondern nur verschmutzt wird. Damit ist ggf. Altöl kein defekter Stoff, sondern nur schmutzig. Rohmaterial!
Ob`s stimmt?
Viele Grüße
KW
Lieber Harald,
ich glaube gehört zu haben, daß Altöl nicht einfach verbrannt wird, sondern weiterverarbeitet wird. Vielleicht zu Schmierstoffen oder wieder zu Ölprodukten. Gehört hatte ich auch, daß Öl nicht verbraucht, sondern nur verschmutzt wird. Damit ist ggf. Altöl kein defekter Stoff, sondern nur schmutzig. Rohmaterial!
Ob`s stimmt?
Viele Grüße
KW