Forum und Urheberrecht

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webmaster Verified
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Forum und Urheberrecht

Beitrag von webmaster Verified »

Aus aktuellem Anlass

Quelle: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

§ 1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
(2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.
(3) Für die Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte gilt die Vermutung des Absatzes 1 entsprechend, soweit es sich um Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt oder Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Die Vermutung gilt nicht im Verhältnis zum Urheber oder zum ursprünglichen Inhaber des verwandten Schutzrechts.



Nach deutschem Recht unterliegt jedes Werk - egal welcher Art - dem Urheberrecht, sofern es eine gewisse Schöpfungshöhe besitzt. Diese Schöpfungshöhe ist bereits dann gegeben, wenn ein Werk willentlich entsteht, z. B. bei einem Foto. Das Urheberrecht ist unveräußerlich, kann also weder verkauft noch abgekauft, noch ver- oder beliehen werden. Es gilt bis 70 Jahre nach dem Ableben des Urhebers, es fällt also nach dessen Tod automatisch seinen Erben zu. An den eigenen Werken hält man selbst das Urheberrecht. An allen Werken (Fotos, Zeichnungen, Grafiken, Bildern, Texten, Katalogen, Prospekten, usw.) die man nicht selbst geschaffen hat, hält entsprechend ein anderer das Urheberrecht. Für Pressewerke gilt seit Frühjahr 2013 entsprechend das Leistungsschutzrecht.

Der Urheber kann - er muss aber nicht - anderen das Recht zur Nutzung an seinem Werk einräumen. Dies kann umsonst oder kostenpflichtig geschehen, sich auf die Nennung des Namens des Urhebers beschränken oder zeitlich, räumlich oder abhängig von der Art und Weise der Veröffentlichung geregelt sein. In jedem Fall müssen bei der Verwendung fremder Werke die Nutzungsbestimmungen des Urhebers berücksichtigt werden. Bei einer Verletzung des Urheberrechts oder der Nutzungsrechte steht dem Urheber Schadensersatz zu.
Die Vermutung, dass der Urheber stillschweigend oder auch unwissentlich der Veröffentlichung durch andere zustimmt oder diese duldet, gilt nicht. Auch die Tatsache, dass z. B. Bild an anderer Stelle bereits veröffentlicht wurde bedeutet nicht, dass man es selbst automatisch weiter veröffentlichen darf. Dies ist analog wie bei einer gestohlenen Ware zu sehen, an der man keinen Besitz erwerben kann. Jede Veröffentlichung bedarf im Zweifelsfall dem Nachweis, dass dafür die Nutzungsrechte vom Urheber oder seiner Interessenvertretung erteilt wurden.
Ebenso rechtfertigt eine unbekannte Urheberschaft, wenn also der Urheber nicht bekannt oder nicht zu ermitteln ist, nicht eine Veröffentlichung eines fremden Werkes. Für sogenannte verwaiste Werke* gilt seit Sommer 2013 eine neue Regelung. An diesen Werken wurde vom Gesetzgeber die Wahrnehmung der Nutzungsrechte an die Verwertungsgesellschaften (z. B. VG Bild-Kunst) übertragen, von denen dann entsprechend die Rechte für eine Veröffentlichung eingeholt werden müssen.
Im Zweifelsfall muss, wenn der Urheber eines Werkes nicht bekannt ist, von der Veröffentlichung eines Werkes abgesehen werden.

Ausnahmen gelten unter anderem für eine Kopie die ausschließlich zum privaten Gebrauch angefertigt wird (Privatkopie).
Ein posten, also z. B. die Darstellung eines Bildes auf einer Webseite oder in einem Forum ist keine private Nutzung, sondern eine Veröffentlichung. Dafür muss die Genehmigung des Urhebers vorliegen. Liegt diese nicht vor oder ist der Urheber nicht zu ermitteln darf dieses Bild nicht veröffentlicht werden. Dies gilt auch für dieses Forum.
- Alle Bilder, von denen auszugehen ist, dass sie von demjenigen der sie eingestellt hat auch selbst aufgenommen worden sind benötigt keinen Urhebernachweis, da der Einsteller des Bildes selbst der Urheber ist.
- Wird zu einem Bild der Urheber oder die Quelle genannt, geht der DS Club positiv davon aus, das derjenige, der das Bild hier im Forum einstellt sich mit den entsprechenden Nutzungsrechten des Bildes auseinander gesetzt hat und auch über die Rechte verfügt, dieses hier zu veröffentlichen. Bitte missbraucht dieses Vertrauen nicht!
- Wird ein Bild ohne Angabe der Quelle oder des Urhebers gepostet und ist offenbar ersichtlich, dass es sich um kein eigenes Werk handelt, löschen wir dieses Bild. Dies geschieht zum einem zum Schutz des Einsteller des Bildes vor möglichen Schadensersatzforderungen wegen Urheberrechtsverletzung und zum anderen können wir als Forumbetreiber u. U. für die Veröffentlichung des Bildes mit haftbar gemacht werden. (Störerhaftung).

Abmahnungen wegen einfacher Urheberrechtsverletzungen werden in der Regel mit 250,00 bis 300,00 Euro berechnet. Dies kann allerdings auch deutlich teuer werden, wenn der Verkehrswert eines Fotos höher ist. Dies ist oft bei Produktfotos oder Fotos die von Bildagenturen angeboten werden der Fall. Verlangt z. B. eine Bildagentur für die weltweite Nutzung eines Fotos laut Katalog 1.000.00 Euro, so wird dieser Wert bei einer angezeigten Urheberrechtsverletzung für die Kosten der Abmahnung zu Grunde gelegt. Darüber hinaus fällt in der Regel der doppelte Verkehrswert eines Bildes als Schadensersatzzahlung an.

Das ganze Thema ist wenig erfreulich und bestimmt nicht auf unserem Mist gewachsen. Als Oldtimerclub stehen wir deutlich mehr im Fokus der Öffentlichkeit als vielleicht der einzelner Fahrer. Deshalb habt bitte Verständnis dafür, dass wir versuchen das Forum durch die Tücken der deutschen Gesetzgebung zu steuern, ohne das jemand dabei zu Schaden kommt.

Gruß Frank


* verwaiste Werke: Werke, die vor 1996 entstanden sind und sich in öffentlichen Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen oder Archiven befinden.
uvlight
Beiträge: 1474
Registriert: Fr 2. Jan 2009, 16:49

Re: Forum und Urheberrecht

Beitrag von uvlight »

[quote=tomsail]
[quote=webmaster]
Aus aktuellem Anlass
[/quote]
hab ich was verpasst?[/quote]

..nicht nur Du, wahrscheinlich sogar der Urheber auch..

Uli
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hgk Verified
Beiträge: 2521
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 20:03

Re: Forum und Urheberrecht

Beitrag von hgk Verified »

Moin,

ich glaube mich so ganz dunkel zu erinnern, daß ich und wahrscheinlich noch ein paar andere irgendwann im Laufe des Jahres eine Cd mit diversen Handbüchern gebrannt und dem Forum/Club zur Verfügung gestellt habe, damit diese hier zum download zu Verfügung gestellt werden können.

Vorher sollte noch die Genehmigung des Urhebers, also von der Firma mit dem Doppelzirkel eingeholt werden.

Ist die Genehmigung verweigert worden oder wo hängts?

Mit sonnigen Grüßen
Hans
MsG
Hans

Bild
webmaster Verified
Beiträge: 626
Registriert: Fr 23. Aug 2002, 17:10

Re: Forum und Urheberrecht

Beitrag von webmaster Verified »

Hallo Hans,

ja, die Genehmigung ist eingeholt. Es war ein bisschen umständlicher als gedacht, weil sich die Fa. Citroën nicht (mehr) um Angelegenheiten der Clubs, die ihre Marke vertreten kümmert, sondern die Amicale Citroën Internationale (ACI), bzw. die Amicale Citroën Deutschland zwischen sich und die Clubs geschaltet hat. D. h. alle Anfragen an die Fa. Citroën werden nicht dort beantwortet, sondern an den ACI weitergeleitet, ein direkter Kontakt mit dem Hersteller ist kaum noch möglich.

Vom ACI liegt uns folgende Aussage vor:

Verwendung von elektronischen Werkstatt-Handbüchern und vergleichbarer Dokumentation

"Die CDG (Anmerkung: Citroën-Deutschland GmbH) erlaubt der Amicale und den Clubs die Bereitstellung von CDG-Dokumentationen älterer Citroën-Modelle (Alter ab ca. 20 Jahre, bzw. ab 10 Jahre nach Auslauf der Produktion, z.B. CX, DS, GS, XM, Traction Avant etc.) in elektronischer Form auf Portalen der Amicale respektive der Clubs. Die Amicale bzw. die Clubs tragen dafür Sorge, dass eine Vervielfältigung ausgeschlossen ist (hierzu muss möglicherweise ein Kopierschutz oder eine Funktion, die das Ausdrucken verhindert, eingerichtet werden) und die Dokumentation ausschließlich für nicht-kommerzielle, für den privaten Eigenverbrauch verwendet wird."

Noch liegt mir dieses Dokument nicht vor, ich arbeite aber daran, das auch schriftlich zu bekommen.

Das ist immerhin schon einmal etwas, aber leider nicht das, was ich eigentlich wollte. Zum einen können wir damit die Dokumente nur den Clubmitgliedern zur Verfügung stellen, ein Umstand den ich gerade noch akzeptieren könnte. Der vorgeschriebene Kopierschutz allerdings ist völlig inakzeptabel, weil weltfremd. Gerade im Reparatur- und Werkstattbereich ist die Möglichkeit einer Hardkopie (Ausdruck) von Nöten. Auch daran arbeite ich, aber wie gesagt, alles läuft nur über den (Um-)Weg der Amicale.

Die vorliegenden Dokumente sind gesichtet und vorsortiert, auch gibt es einen ersten Entwurf, wie das Ganze dann aussehen könnte. Solange ich aber die Freigabe nicht schriftlich vorliegen habe und die Sache mit dem Kopierschutz nicht befriedigend geklärt ist, möchte ich noch nichts online stellen.

Gruß Frank
anieder Verified
Beiträge: 3286
Registriert: Fr 22. Mär 2013, 12:39

Re: Forum und Urheberrecht

Beitrag von anieder Verified »

[quote=tomsail]
[quote=webmaster]
Aus aktuellem Anlass
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hab ich was verpasst?[/quote]

Ggf. wegen red dingens?
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hgk Verified
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Registriert: Mo 25. Mai 2009, 20:03

Re: Forum und Urheberrecht

Beitrag von hgk Verified »

Hallo Frank,

das ist doch ein vielversprechender Anfang.
Vielen Dank.

MsG
Hans
MsG
Hans

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maldini Verified
Beiträge: 3575
Registriert: Do 18. Mai 2006, 00:23

Re: Forum und Urheberrecht

Beitrag von maldini Verified »

Hallo Frank,

Danke für Deine Mühe!
Ich bin aber wie Du der Meinung, dass die vorgeschlagene Regelung ausgesprochen unbefriedigend ist -
Wie stellt sich Citröön denn dann das "arbeiten" damit vor? - das der betreffende mit dem ipad unterm Auto liegt?

Eine Druckfunktion muss implementiert sein - das man das dann nicht kommerziell vertreiben darf ist schon klar. Aber zukünftig mit Screeshots zu stümpern ist auch nicht sinnig...


Grüsse karl

PS: Ich hatte mir vor Jahrzehnten mal die "Originalhandbücher" als Replik gekauft - teuer und in mäßiger Qualität - die sind glaube ich inzwischen auch entsorgt. Die aktuellen Links von Jint und Michael habe ich mir gerne angesehen und gespeichert. Danke dafür -
webmaster Verified
Beiträge: 626
Registriert: Fr 23. Aug 2002, 17:10

Re: Forum und Urheberrecht

Beitrag von webmaster Verified »

Hallo Karl,

ja, diese Regelung ist absolut unbefriedigend und weltfremd und entspricht nicht dem, was wir erreichen wollen. In wie weit sich da noch etwas bewegen läßt weiß ich nicht, wir werden es aber versuchen. Jetzt zur Weihnachtszeit und Jahreswechsel ist es wohl eher etwas ungünstig da noch einmal zu intervenieren, ich habe es aber für Anfang nächsten Jahres ganz oben auf meiner Liste.

Gruß Frank
tomsail
Beiträge: 2236
Registriert: Di 4. Sep 2007, 13:45

Re: Forum und Urheberrecht

Beitrag von tomsail »

wie machen das die robri ?

deren lebensunterhalt ist es doch Citroën-literatur und werkstattunterlagen gewerblich zu vervielfältigen...

ich finder der club sollte aufgrund der urheberrechtsgefahren das forum umgehend schliessen und die internetseite offline nehmen.
das wäre das beste, risikolos, sicher und auch günstiger.
---
priusb78 Verified
Beiträge: 2013
Registriert: Di 9. Jul 2013, 14:42

Re: Forum und Urheberrecht

Beitrag von priusb78 Verified »

Wie ist das mit Verlinkung auf andere Internet-Seiten?
Kann man da gegen Urheberrechte (oder andere Rechte) verstoßen?

Ich gehe bisher davon aus, dass man beliebig* durch Angabe von Links auf andere Inhalte verweisen darf.

*Ausnahme: bestimmte "nicht erlaubte" Seiten mit z.B. rechtsradikalen usw. Inhalt.

Stimmt das so uneingeschränkt?

Was ist z.B. mit "gewerblichen Links" (Links auf Händler-Seiten oder ebay-Auktionen)?
Oder auf Links auf andere Seiten, z.B. andere Foren oder dropbox etc., wo man die Einhaltung der Urheberrechte auch nicht einschätzen kann?

Gruß Thorsten
D Super 5, Bj. '74, brun-scarabée aus Italien
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