Rechtsfrage

Hier kann nach Herzenslust abgeschweift werden.
Pit
Beiträge: 2899
Registriert: Fr 17. Jan 2003, 18:39

Rechtsfrage

Beitrag von Pit »

Hallo,
es geht um den Kauf eines AT-Getriebes (nicht für DS sondern Ducato). Das erste AT-Getriebe war defekt, das zweite ist auch nicht in Ordnung. Weiß jemnand, wie eine Rückabwicklung des Kaufs in diesem Fall aussehen könnte? Wenn ich das Getriebe zurück schicke und meine 2000€ wieder bekomme, stehe ich ganz ohne Getriebe da. Wie wird sowas gehandhabt?
Ich weiß, es geht nicht um DS, aber ihr seit immer meine letzte Rettung in allen Lebensfragen. Mit keinem Ducato- oder WOMO-forum zu vergleichen!
Viele Grüße,
pit
KW
Beiträge: 474
Registriert: Do 25. Apr 2013, 20:25

Re: Rechtsfrage

Beitrag von KW »

19.11.2013 KW
Hallo Pit,
es ist wie mit dem Kauf jeder anderen Ware auch.
Schriftliche Mängelrüge an den Lieferanten. Der hat das Recht nachzubessern oder zu wandeln.
Der Kaufvertrag ist entscheidend. Kauft man gebrauchte Ware, ist die Zusicherung der Eigenschaft der Ware entscheidend.
So wie gesehen und akzeptiert oder gekauft mit der Zusicherung der einwandfreien Funktion.
Also ist es wichtig, den Kaufvertrag vorzulegen. Mündliche Absprachen sind eigentlich bindend, aber schwer bei Rechtsansprüchen durchzusetzen.
Hat die Werkstatt eingebaut, ist die Situation klar. Hat der Käufer eingebaut, muß er die Ware vor der Verarbeitung prüfen.
Viele Grüße
KW
Pit
Beiträge: 2899
Registriert: Fr 17. Jan 2003, 18:39

Re: Rechtsfrage

Beitrag von Pit »

Ja, er darf wohl zweimal nachbessern. Was mich jedesmal 400€ für den Ein- und Ausbau kostet. Aber wie funktioniert in diesem Fall die Wandlung?
Danke,
pit

Bem.: Das Getriebe wurde von mir gekauft, an die Werkstatt geliefert und dort eingebaut. Es ist kein gebrauchtes Getriebe, sondern ein AT-Getriebe.
KW
Beiträge: 474
Registriert: Do 25. Apr 2013, 20:25

Re: Rechtsfrage

Beitrag von KW »

19.11.2013 KW
Hallo Pit,
dem Lieferanten oder den Lieferanten( Ware,Transporteur,Verarbeitung) muß auf jeden Fall der Mangel begründet, schriftlich angezeigt werden. Auch entstandene Kosten wegen des Mangels müssen angezeigt und ggf. geltend gemacht werden.
( Wichtig wegen der ggf. rechtlichen Klärung ) Wandlung heißt Tausch oder Rückgabe. Informationen geben die Geschäftsbedingungen ( das kleingedruckte oder das Handelsgesetzbuch )
Hat der Lieferant keine Geschäftsbedingungen schriftlich ausgehändigt, gilt die gesetzliche Regelung. AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wenn die Regelung mit dem Lieferanten nicht in Deinem Sinne ausfällt, hilft nur noch der Anwalt. Mit dem Anwalt unbedingt die Kosten klären. Es gibt eine Honorarordnung. Da kann man evtl. auch Überraschungen erleben. ( Streitwert )
Viele Grüße
KW
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