Kann eine zum Cabrio umgebaute DS das H-Kennzeichen erhalten? Ich dachte eigentlich nein, aber der Umbau auf der Sassen-page hat ein H-Kennzeichen. Weiß jemand bescheid?
Pit
H-Zulassung
-
Stefan R.
Re: H-Zulassung
Hallo Pit,
ich denke, daß das schon möglich ist, wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt werden:
-Es muß eine Cabrio-Version gegeben haben, die originalgetreu nachgebaut wurde
-Der Umbau muß also in der selben Art vorgenommen werden, wie er vor 30 Jahren vorgenommen wurde, also nach originalen Plänen
-die verwendeten Materialien müssen historisch belegbar sein
Also: ein Umbau, wie er von Chapron vorgenommen wurde, geht, aber ein Umbau mit einem neuzeitlichen Carbon-Hardtop, mit den entsprechenden Aufnahmen und Verriegelungen, geht nicht.
Natürlich ist hier wieder der Ermessensspielraum des Prüfers die große Unbekannte.
Soweit ich weiß bietet Jochen Hoch in Essen auch Cabrio-Umbauten an. Da müßte es also fundierte Auskünfte geben.
Viele Grüße
Stefan R.
ich denke, daß das schon möglich ist, wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt werden:
-Es muß eine Cabrio-Version gegeben haben, die originalgetreu nachgebaut wurde
-Der Umbau muß also in der selben Art vorgenommen werden, wie er vor 30 Jahren vorgenommen wurde, also nach originalen Plänen
-die verwendeten Materialien müssen historisch belegbar sein
Also: ein Umbau, wie er von Chapron vorgenommen wurde, geht, aber ein Umbau mit einem neuzeitlichen Carbon-Hardtop, mit den entsprechenden Aufnahmen und Verriegelungen, geht nicht.
Natürlich ist hier wieder der Ermessensspielraum des Prüfers die große Unbekannte.
Soweit ich weiß bietet Jochen Hoch in Essen auch Cabrio-Umbauten an. Da müßte es also fundierte Auskünfte geben.
Viele Grüße
Stefan R.
-
DS Club Deutschland
Re: H-Zulassung
Hallo!
Stefan hat hier schon sehr fundiert Auskunft gegeben. Genau so ist es.
Entweder, das Cabrio hat es so seinerzeit gegeben (Aufbau unter den Bedingungen, wie sie Stefan aufzählt) oder ein Umbau eines mindestens dreißig Jahre alten Fahrzeug wurde vor mindestens 20 Jahren durchgeführt.
Beispiel: Hat also 1980 einer seine 73er ID zum Cabrio nach eigenen Vorstellungen umgebaut, so ist dieser Umbau inzwischen auch als historich anzusehen und somit H-Kennzeichen fähig.
Hat aber hingegen jemand seine 73er ID heute zum "Chapron"-Cabrio umgebaut (also ein Chapron nachgebaut), so ist sie streng genommen nicht H-Kennzeichen fähig, weil es keine solche ID als Cabrio gegeben hat.
Mit etwas Geduld bei der TÜV-Prüfer-Suche wird aber vermutlich und aller Erfahrung nach auch ein solcher Umbau ein H-Kennzeichen bekommen.
1. Die Puristen sagen: Nur was es wirklich einmal gegeben hat, also original oder restauriert erhalten geblieben ist, darf ein H-Kennzeichen bekommen.
2. Die Gemäßigten sagen: Was es damals gegeben hat, kann auch dann ein H-Kennzeichen bekommen, wenn es zeitgenössisch korrekt nachgebaut wurde.
3. Die Spitzfindigen sagen: Wenn es damals möglich gewesen ist, so etwas zu bauen (egal obe es das tatsächlich gegeben hat oder nicht), dann müsse es auch heute ein H-Kennzeichen bekommen. Schließlich sei es egal, ob etwas von Grund auf restauriert oder gleich nachgebaut wurde - die Grenzen seien hier fließend.
4. Diejenigen, die erst umbauen und dann nachdenken sagen: Alles, was einene dreißig Jahre alte Fahrgestellnummer hat, muss ein H-Kennzeichen bekommen.
Und dann gibt es noch die, die erst im stillen Kämmerlein umbauen und dann irgendwoher "Authentizitätsnachweise" aus dem Hut zaubern - teilweise mit durchaus klar monetären Absichten ...
TÜV-Prüfer vertreten entweder Punkt 1 oder Punkt 2.
Punkt 2 ist jedoch einzig korrekt und entspricht den gültigen DEUVET-TÜV-Richtlinien.
Es grüßt
Martin
(Mitverfasser der TÜV-Richtlinien)
Stefan hat hier schon sehr fundiert Auskunft gegeben. Genau so ist es.
Entweder, das Cabrio hat es so seinerzeit gegeben (Aufbau unter den Bedingungen, wie sie Stefan aufzählt) oder ein Umbau eines mindestens dreißig Jahre alten Fahrzeug wurde vor mindestens 20 Jahren durchgeführt.
Beispiel: Hat also 1980 einer seine 73er ID zum Cabrio nach eigenen Vorstellungen umgebaut, so ist dieser Umbau inzwischen auch als historich anzusehen und somit H-Kennzeichen fähig.
Hat aber hingegen jemand seine 73er ID heute zum "Chapron"-Cabrio umgebaut (also ein Chapron nachgebaut), so ist sie streng genommen nicht H-Kennzeichen fähig, weil es keine solche ID als Cabrio gegeben hat.
Mit etwas Geduld bei der TÜV-Prüfer-Suche wird aber vermutlich und aller Erfahrung nach auch ein solcher Umbau ein H-Kennzeichen bekommen.
1. Die Puristen sagen: Nur was es wirklich einmal gegeben hat, also original oder restauriert erhalten geblieben ist, darf ein H-Kennzeichen bekommen.
2. Die Gemäßigten sagen: Was es damals gegeben hat, kann auch dann ein H-Kennzeichen bekommen, wenn es zeitgenössisch korrekt nachgebaut wurde.
3. Die Spitzfindigen sagen: Wenn es damals möglich gewesen ist, so etwas zu bauen (egal obe es das tatsächlich gegeben hat oder nicht), dann müsse es auch heute ein H-Kennzeichen bekommen. Schließlich sei es egal, ob etwas von Grund auf restauriert oder gleich nachgebaut wurde - die Grenzen seien hier fließend.
4. Diejenigen, die erst umbauen und dann nachdenken sagen: Alles, was einene dreißig Jahre alte Fahrgestellnummer hat, muss ein H-Kennzeichen bekommen.
Und dann gibt es noch die, die erst im stillen Kämmerlein umbauen und dann irgendwoher "Authentizitätsnachweise" aus dem Hut zaubern - teilweise mit durchaus klar monetären Absichten ...
TÜV-Prüfer vertreten entweder Punkt 1 oder Punkt 2.
Punkt 2 ist jedoch einzig korrekt und entspricht den gültigen DEUVET-TÜV-Richtlinien.
Es grüßt
Martin
(Mitverfasser der TÜV-Richtlinien)