Hallo ihr Lieben,
Viele Jahre habe ich meine ID 20 als Firmenwagen gefahren. Jetzt möchte das Finanzamt wegen Privatnutzung Geld zurück. Ist soweit ok. Da es sich prozentual am Neupreis orientiert hat das Finanzamt meine ID stumpf mit 30000,- D-Mark bewertet. Wer kann mir sagen, was eine ID 20, EZ Mai 1969 damals neu gekostet hat?
Ich danke euch schon jetzt und freue mich über e-mail an KCAPITANO@AOL.COM.
Gruss
Jens
Neupreis
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Id20
Re: Neupreis
Hallo Jens,
schaue doch mal auf den ID20-Seiten vorbei. Dort findest Du unter anderem auch eine Preisliste zum Herunterladen, allerdings eine aus dem Jahre 1972.
Vielleicht hilft es Dir ja weiter.
gruß,
Christian
www.id20.de - Die Seiten zum Citroën DS
schaue doch mal auf den ID20-Seiten vorbei. Dort findest Du unter anderem auch eine Preisliste zum Herunterladen, allerdings eine aus dem Jahre 1972.
Vielleicht hilft es Dir ja weiter.
gruß,
Christian
www.id20.de - Die Seiten zum Citroën DS
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Götz Bollmann
Re: Neupreis
Hallo Jens,
mich würde interessieren, hast Du Deine ID mit H-Kennzeichen zugelassen? Mir wurde gesagt, dann könne ich das Fahrzeug nicht geschäftlich nutzen!
Stimmt das?
Grüße aus Herborn
Götz
mich würde interessieren, hast Du Deine ID mit H-Kennzeichen zugelassen? Mir wurde gesagt, dann könne ich das Fahrzeug nicht geschäftlich nutzen!
Stimmt das?
Grüße aus Herborn
Götz
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Martin
Re: Neupreis
Hallo!
Die ID 20 hat 11.988,- DM gekostet oder heute 6.129,46 Euro.
Eine gewerbliche Nutzung eines Oldtimers ist nicht zulässig. Das ist ja auch ganz logisch: Der Pauschalsteuersatz begündet sich nicht aus dem Alter des Fahrzeues, sondern aus der Tatsache, dass es nur noch wenig genutzt wird und daher von einem insgesamt geringen Schadstoffausstoß ausgegangen werden kann. Eine tägliche Nutzung bei Fahrten zur Arbeit steht dem Gedanken des Erhaltens von Oldtimern zudem entgegen.
Ein Oldtimer kann aber durchaus auf eine Firma zugelassen sein, zum Beispiel als Werbeträger oder als Hobby-Auto des Chefs. Aber als dauernd genutzter Firmenwagen ist nicht im Sinne des H-Kennzeichens.
(Begründungen zur 25. Verordnung zur StVZO, Allgemeines, Abs. 2)
Eine regulär zugelassene ID/DS, z.B. auch mit Kat, kann aber selbstverständlich als Firmenwagen dienen.
Mit besten Grüßen
Martin
Die ID 20 hat 11.988,- DM gekostet oder heute 6.129,46 Euro.
Eine gewerbliche Nutzung eines Oldtimers ist nicht zulässig. Das ist ja auch ganz logisch: Der Pauschalsteuersatz begündet sich nicht aus dem Alter des Fahrzeues, sondern aus der Tatsache, dass es nur noch wenig genutzt wird und daher von einem insgesamt geringen Schadstoffausstoß ausgegangen werden kann. Eine tägliche Nutzung bei Fahrten zur Arbeit steht dem Gedanken des Erhaltens von Oldtimern zudem entgegen.
Ein Oldtimer kann aber durchaus auf eine Firma zugelassen sein, zum Beispiel als Werbeträger oder als Hobby-Auto des Chefs. Aber als dauernd genutzter Firmenwagen ist nicht im Sinne des H-Kennzeichens.
(Begründungen zur 25. Verordnung zur StVZO, Allgemeines, Abs. 2)
Eine regulär zugelassene ID/DS, z.B. auch mit Kat, kann aber selbstverständlich als Firmenwagen dienen.
Mit besten Grüßen
Martin
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Oliver Wanke
- Beiträge: 5
- Registriert: Do 5. Sep 2002, 15:55
Re: Neupreis
Hallo Martin,
da hat mir mein Steuerberater aber etwas anderes erzählt. Ich bin selbständig und nutze meine ID19 mit H-Kennzeichen ab und zu auch geschäftlich - zwar nicht als Hauptfahrzeug, aber als "Zweitfirmenwagen". Mein Steuerberater sagt, dass es darauf ankommt, dass der Wagen überwiegend geschäftlich genutzt wird, d. h. wenn ich im Jahr 3000 km geschäftlich und 2000 km privat fahre, wäre das OK. Dann spricht ja auch nichts mehr gegen die Vorschrift, dass das Fahrzeug nur wenig gefahren wird.
Stimmt meine Einschätzung oder schließen sich H-Kennzeichen und Firmenwagen grundsätzlich aus?
Gruß
Oliver
da hat mir mein Steuerberater aber etwas anderes erzählt. Ich bin selbständig und nutze meine ID19 mit H-Kennzeichen ab und zu auch geschäftlich - zwar nicht als Hauptfahrzeug, aber als "Zweitfirmenwagen". Mein Steuerberater sagt, dass es darauf ankommt, dass der Wagen überwiegend geschäftlich genutzt wird, d. h. wenn ich im Jahr 3000 km geschäftlich und 2000 km privat fahre, wäre das OK. Dann spricht ja auch nichts mehr gegen die Vorschrift, dass das Fahrzeug nur wenig gefahren wird.
Stimmt meine Einschätzung oder schließen sich H-Kennzeichen und Firmenwagen grundsätzlich aus?
Gruß
Oliver