Gurte hinten

Diskussionen rund um's Thema...
Frank Fischer

Gurte hinten

Beitrag von Frank Fischer »

Hallo,
ich habe eine ID 19 B, Baujahr 69, in der hinten nachtraeglich Gurte eingebaut wurden. Da diese allerdings inzwischen sehr schaebig sind, meine Frage:
Sind Gurte hinten vorgeschrieben?
Die Erstzulassung in Deutschland war 1995, falls das Jahr der Zulassung dafuer wichtig ist.

Danke,
Frank
Steffen
Beiträge: 217
Registriert: So 5. Jan 2003, 20:09

Re: Gurte hinten

Beitrag von Steffen »

Hallo Frank,

ich hab einfach mal die "Suche"-Funktion dieses Forums benutzt und dabei folgendes in einem früheren Beitrag vom Martin Kraut gefunden:

- PKW ohne Sicherheitsgurte vorn (§35a) nur bei EZ vor 1.4.1970
- PKW ohne Sicherheitsgurte hinten (35a) nur bei EZ vor 1.5.1979
- Dreipunktgurte hinten (§35a) ab EZ 1.1.1988

Entscheidend ist immer ERST-Zulassung im wörtlichen Sinne (egal in welchem Land). Beim H-Kennzeichen wird bei "importierten" Déessen u. U. sogar die Mitte des Bau-/Modelljahres als EZ-Datum anerkannt, wenn dies anhand der Seriennummer eindeutig feststellbar ist (wenn sich das eigentliche EZ-Datum nicht mehr feststellen lässt aber das Auto vor dem Import zugelassen war).

Steffen
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