Hallo,
eine kurze Vorabinformation zum Oldtimerrechtstag in Ketsch habe ich hier eingestellt:
http://www.ra-dr-graf.de/blog/2010/10/0 ... rechtstag/
Sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch in Bezug auf den Praxisteil mit dem Besuch der Museen eine gute Veranstaltung. Ich habe in der Wankelabteilung einen Birotor und den M35 Prototyp gesehen.
Grüße
Thorsten
Oldtimerrechtstag
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Thorsten Graf Verified
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Re: Oldtimerrechtstag
Hallo,
heute habe ich zum ersten Thema, den steuerrechtlichen Aspekten mit Oldtimern als Dienstwagen, einen ausführlichen Bericht eingestellt:
http://www.ra-dr-graf.de/blog/2010/10/0 ... tskanzlei/
Gruß,
heute habe ich zum ersten Thema, den steuerrechtlichen Aspekten mit Oldtimern als Dienstwagen, einen ausführlichen Bericht eingestellt:
http://www.ra-dr-graf.de/blog/2010/10/0 ... tskanzlei/
Gruß,
Re: Oldtimerrechtstag
Hallo,
schöner Bericht,
gibt es eventuell noch eine Ergänzung, ob bei 2 Fahrzeugen erstes mit Fahrtenbuch und weitere mit 1% oder umgekehrt abgerechnet werden kann?
Mit sonnigen Grüßen
schöner Bericht,
gibt es eventuell noch eine Ergänzung, ob bei 2 Fahrzeugen erstes mit Fahrtenbuch und weitere mit 1% oder umgekehrt abgerechnet werden kann?
Mit sonnigen Grüßen
MsG
Hans

Hans
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Re: Oldtimerrechtstag
Hallo,
danke!
Diese Kombi müsste gehen. Daran habe ich nämlich auch schon gedacht: Oldie mit 1 %, Plastikauto mit Fahrtenbuch. Leider werden diese Fahrtenbücher so gerne von den Ämtern auseinandergenommen. Für mich käme sowieso nur elektronisches Fahrtenbuch in Betracht. Obwohl: ich bin schon mal bei einem Kollegen mitgefahren, der bei Fahrtbeginn alles Notwendige _diktiert_ hat. Immerhin etwas weniger Umstand als alles selbst aufzuschreiben.
Mit besten Grüße
TG
hgk schrieb:
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> Hallo,
>
> schöner Bericht,
>
> gibt es eventuell noch eine Ergänzung, ob bei 2
> Fahrzeugen erstes mit Fahrtenbuch und weitere mit
> 1% oder umgekehrt abgerechnet werden kann?
>
> Mit sonnigen Grüßen
>
> ID23
danke!
Diese Kombi müsste gehen. Daran habe ich nämlich auch schon gedacht: Oldie mit 1 %, Plastikauto mit Fahrtenbuch. Leider werden diese Fahrtenbücher so gerne von den Ämtern auseinandergenommen. Für mich käme sowieso nur elektronisches Fahrtenbuch in Betracht. Obwohl: ich bin schon mal bei einem Kollegen mitgefahren, der bei Fahrtbeginn alles Notwendige _diktiert_ hat. Immerhin etwas weniger Umstand als alles selbst aufzuschreiben.
Mit besten Grüße
TG
hgk schrieb:
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> Hallo,
>
> schöner Bericht,
>
> gibt es eventuell noch eine Ergänzung, ob bei 2
> Fahrzeugen erstes mit Fahrtenbuch und weitere mit
> 1% oder umgekehrt abgerechnet werden kann?
>
> Mit sonnigen Grüßen
>
> ID23
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Thorsten Graf Verified
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Re: Oldtimerrechtstag
Hier jetzt der nächste Teil des Berichts:
http://www.ra-dr-graf.de/blog/2010/10/2 ... ag-2-teil/
Viele Grüße
TG
http://www.ra-dr-graf.de/blog/2010/10/2 ... ag-2-teil/
Viele Grüße
TG
Re: Oldtimerrechtstag
Gefahrenmeldung an alle Anwälte:
... letztens gesehen in Andalusien

Gesundes neues Jahr
wünscht Hans
... letztens gesehen in Andalusien
Gesundes neues Jahr
wünscht Hans
MsG
Hans

Hans