Zulassung Frankreich ?

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Pupsi
Beiträge: 41
Registriert: Mo 29. Dez 2008, 12:01

Zulassung Frankreich ?

Beitrag von Pupsi »

Ich werde diesen Sommer unseren 2CV in FRankreich anmelden.
Bislang steht der mit seiner deutschen Zulassung in unserem Häuschen in der Bretagne.
Wie es abläuft - da hab ich mich schon schlau gemacht.
Meine Frage ist ob jemand einen Tip hat bzgl. einer französischen Versicherung und ob es in Frankreich auch eine Art Oldtimerversicherung gibt?
Sollten die Versicherungskonditionen (ich meine jetzt nicht unbedingt vom Preis) in Frankreich ungünstig sein würde ich das ansonsten überlegen zu lassen. Ich hab nur keinen Bock mal eben 1000km nach Deutschland zu fahren und dann wieder zurück....ich bin nämlich noch nicht Rentner...
symphatique
Beiträge: 1656
Registriert: Do 15. Feb 2007, 23:51

Re: Zulassung Frankreich ?

Beitrag von symphatique »

Die Franzosen hatten schon sehr früh Oldtimertarife. Kauf Dir ´ne "La vie de láuto oder Retroviseur, da sind jede Menge Commercials. Tarife sind nicht teurer als hier. Haste da einen Wohnsitz? Reicht immer noch ´ne Stromrechnung als Nachweis?

Gruß
Volker
"Das is´nich´kaputt! Das kann man reparieren!"
wolfgang
Beiträge: 172
Registriert: Sa 7. Sep 2002, 18:26

Re: Zulassung Frankreich ?

Beitrag von wolfgang »

hallo ,
ich bin mit ds für 107,50 € bei careneassurances -icc collection - versichert.
prämie scheint nicht hubraum- oder sonstwie leistungsabhängig zu sein.
deine e-mail ist leider versteckt sonst würde ich dir details zukommen lasse.
gruss
wolfgang
wolfgang krause
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wettem Verified
Beiträge: 1294
Registriert: Fr 9. Nov 2007, 20:58

Re: Zulassung Frankreich ?

Beitrag von wettem Verified »

hallo pupsi,
erkundige Dich sicherheitshaler erst mal bei der Préfecture ob Du das Auto dort auf einen Zweitwohnsitz zulassen kannst. Ich kann mich gut an eine Dame erinnern die einen ziemlichen Aufstand auf der Préfecture aufgeführt hat, die Damen haben ihr aber unmissverständlich klargemacht, dass sie ohne Carte de séjour und Stromrechnung kein Auto anmelden kann. Aber das ist jetzt schon ein paar Jahre her, vielleicht hat der französische Amtsschimmel inzwischen andere Vorschriften. Ausserdem noch ein Tipp , Du brauchst für die Zulassung eine Bescheinigung des Steueramtes, dass die Umsatzsteuer beahlt wurde; wird normalerweise gegen Vorlage der Kaufrechnung ohne Gebühr ausgestellt.

schöne Grüße
Michael
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