AU bei H- Kennzeichen

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Trax Verified
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AU bei H- Kennzeichen

Beitrag von Trax Verified »

Hallo Beisammen,
gerade habe ich versucht, meine Neuerwerbung, ne IDsuper, zuzulassen.

"Geht nicht, hat keine gültige AU" sagt die Zulassungsdame.
"ja wie denn, hat doch H- Kennzeichen!" sag ich.
"klar, ID ist aber Erstzulassung 72, da braucht's eine gültige AU, weil nach '69" sagt sie.
"Na sowas, wusste ich nicht" sagte ich und trollte mich.

Nun meine Frage: Wer hat recht?
Sie: generell nach 69 ist ne AU von Nöten.
oder ich: H- Kennzeichen braucht keine AU

Kann mir einer wieterhelfen?

Gruß und Dank
Tom
Die Beiträge von Trax stellen keine technische Empfehlung bzw Beratung oder/und Rechtsberatung dar.
In seinen Beiträgen beschreibt er nur wie Trax es machen oder nicht machen würde bzw wie Trax es meint oder nicht meint......
lexi
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Re: AU bei H- Kennzeichen

Beitrag von lexi »

Sie: generell nach 69 ist ne AU von Nöten.!!!!!

Viel Spass mit der Göttin!!

MFG
Alexander
tomsail
Beiträge: 2236
Registriert: Di 4. Sep 2007, 13:45

Re: AU bei H- Kennzeichen

Beitrag von tomsail »

Trax schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nun meine Frage: Wer hat recht?

Sie!

H-Kennzeichen ändert an der AU-pflicht nichts.
auch zur HU (TÜV) musst du.

H-Kennzeichen ist lediglich eine "steuervergünstigte" normalzulassung.

beim 07er kennzeichen ist das anders.

grüße
thomas
---
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ID 20
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Re: AU bei H- Kennzeichen

Beitrag von ID 20 »

Hi!

Viel Spaß mit der ID!

Ja, du mußt mit dem Auto zur AU...

Gruß,
Christian
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Stephan J.
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Re: AU bei H- Kennzeichen

Beitrag von Stephan J. »

Stichtag für die Frage, ob eine AU vorgeschrieben ist oder nicht, ist der 1. Juli 1969. Fahrzeuge, die davor erstmals zugelassen worden sind, benötigen keine AU.

Gruß,
Stephan J.
--------------------------------------------------------
Citroën ID 19 B, EZ 19.05.1969 ("Der Frosch")
Citroën C5 Break 2.0i 16V, EZ 16.05.2006
Opel Olympia Rekord P1, EZ 18.02.1959
http://www.buch-jaenicke.de
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Thomas Held Verified
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Re: AU bei H- Kennzeichen

Beitrag von Thomas Held Verified »

Hallo Tom,

vorgestern haette ich Dir noch die gleiche Antwort gegeben, wie alle anderen in diesem Tread.
Da ich aber gestern, was die Gurtpflicht betrifft, dazu gelernt habe, halte ich mich mit Antworten zu Fragen bezueglich Vorschriften, ohne Paragraphen zitieren zu koennen, zurueck... ;-)
Mein _Eindruck_ ist aber ebenfalls, dass der Stichtag in 1969 liegt, wobei das Untersuchungsintervall neuerdings zweijaehrig ist, bis vor einigen Jahren aber noch einjaehrig fuer Kat-lose Fahrzeuge war. Wie gesagt, alles nur mein persoenlicher Eindruck...
Gruss,

Tom
Gruß

Tom
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Stephan J.
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Re: AU bei H- Kennzeichen

Beitrag von Stephan J. »

Äh, ja, vielleicht sollte ich mit solchen Aussagen nach der Gurtdiskussion auch vorsichtig sein...

Aber andererseits, wenn Ihr mal die folgenden Begriffe googelt

abgasuntersuchung oldtimer 1969

werdet Ihr auf eine ganze Reihe von amtlichen Seiten stoßen, die genau das sagen.

Gruß,
Stephan J.
--------------------------------------------------------
Citroën ID 19 B, EZ 19.05.1969 ("Der Frosch")
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Opel Olympia Rekord P1, EZ 18.02.1959
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weinheimer
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AU Befreiung vor 1.7.1969

Beitrag von weinheimer »

Für Fahrzeuge, bei denen das Herstellungsjahr aber nicht die genaue EZ bekannt ist , wird automatisch 1.7. des entsprechenden jahres eingetragen .
Wer also ein 69er modell hat sollte sich etwas intensiver auf die suche nach den Originalpapieren machen . Dann spart man die AU Gebühr und das Fahrzeug bleibt gut eingestellt .
Gruß Weinheimer

Bemerkung am Rande: Hatte im Oktober 1986 mein erstes Auto (VW Käfer Baujahr 1960) gekauft. Der hatte damals die AU Plakette . Ca 1/2 Jahr später hatten die gemerkt dass es für Fahrzeuge vor 1969 keine Einstellwerte vom Hersteller gibt. Dann wurde die Befreiung verordnet.
Ich fuhr dann mit der Plakette rum, die ich dann mit schwarzem Isolierband kreuzweise durchgestrichen habe.
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ID 20
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Re: AU bei H- Kennzeichen

Beitrag von ID 20 »

ID 20 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hi!
>
> Viel Spaß mit der ID!
>
> Ja, du mußt mit dem Auto zur AU...
>
>
> Gruß ,
> Christian
> D Super, EZ 03/1972, Rouge Masséna + Gris Nacré
>
> www.id20.de - Die Seiten zum Citroën DS


AU ist neuerdings auch für Kat-lose Fahrzeuge alle 2 Jahre notwendig. Muß mit meiner D Super auch erst im nächsten Jahr (2010) wieder hin...
Gruß,
Christian
Bernhard(Süd) Verified
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Re: AU bei H- Kennzeichen

Beitrag von Bernhard(Süd) Verified »

Hallo,

ja-also, ...auf die Gefahr hin, mich dem Verdacht des vorauseilenden Gehorsams auszusetzen
(kaum glaubhaft sowas, hier im einst so revolutionsfreudigen Württemberg...!):

Ich GLAUBE gehört zu haben, daß die AU-Pflicht erst ab Baujahr >1979 gilt-???

Viel Erfolg: Be

P.S.: Vom DEUVET gibts/gabs dazzu Informationsblätter, auch im Internet.
(Citroenfahrer seit 1980, wie schön :-) )
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