Hallo allerseits,
zu dem schon öfter behandelten Thema eine für mich entscheidende Frage: Wer kennt einen Tüv-Prüfer/ unabhängigen Gutachtern möglichst in Norddeutschland, bei dem die Abnahme einer nachgerüsteten Gasanlage in einem Wagen mit H-Kennzeichen klappt?
Habe akut die Möglichkeit sehr günstig eine Anlage einbauen zu lassen und bin Für Tips aller Art dankbar.
Gruss Alex, DS20, `74
Autogas und H-Kennzeichen
Re: Autogas und H-Kennzeichen
beim Einbau einer neuen Autogasanlage würde ich als TÜV mein Einverständniss
verweigern, es sieht so aus als ob dieses Fahrzeug für den täglichen gebrauch
vorgesehen ist.
verweigern, es sieht so aus als ob dieses Fahrzeug für den täglichen gebrauch
vorgesehen ist.
- Michael Klette
- Beiträge: 1394
- Registriert: Mo 21. Apr 2003, 10:58
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Gut dass Du nicht beim TÜV bist!
-
Andreas S. Verified
- Beiträge: 113
- Registriert: So 14. Aug 2005, 10:18
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Ich schließe mich den Ausführungen meines Vorredners an 
Im April dieses Jahres ging das übrigens reibungslos hier bei Gießen.
Gruß
Andreas
Im April dieses Jahres ging das übrigens reibungslos hier bei Gießen.
Gruß
Andreas
mfg
Andreas
Andreas
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Autogasanlagen wurden auch vor 30 Jahren schon in Citroën DS verbaut, zu diesem Thema gab es kürzlich einen Beitrag in einer italienischen Oldtimerzeitschrift. Insofern wiederspricht eine Autogasanlage nicht dem Originalitätsgedanken bei der H Zulassung.
Natürlich ist die Gasanlage nicht 30 Jahre alt. Aber das sind die Reifen und der Auspuff auch nicht. Wurde bei der H-Zulassung auch nicht weiter bemängelt...!
Gruß Alex
Natürlich ist die Gasanlage nicht 30 Jahre alt. Aber das sind die Reifen und der Auspuff auch nicht. Wurde bei der H-Zulassung auch nicht weiter bemängelt...!
Gruß Alex
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Wer heute einem Oldtimer mit original bleibendem Antriebsstrang den möglichen schadstoffarmen Betrieb versagt,muß einen Riesen-Knall haben.
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Bernhard(Süd) Verified
- Beiträge: 1294
- Registriert: Mo 16. Okt 2006, 17:00
Re: Autogas und H-Kennzeichen
Salut,
für die (TÜV-) Zulassung des historischen H-Kennzeichens ist zulassungsrechtlich ausdrücklich KEINE Beschränkung des Einsatzes vorgesehen, soweit ich das begriffen habe.
Das heißt also, der alltägliche (nicht-gewerbliche) Einsatz eines H-zugelassenen Autos ist zulassungsrechtlich ausdrücklich erlaubt.
(Versicherungsrechtlich ist das leider etwas ganz anderes).
Grüße:
bernhard
für die (TÜV-) Zulassung des historischen H-Kennzeichens ist zulassungsrechtlich ausdrücklich KEINE Beschränkung des Einsatzes vorgesehen, soweit ich das begriffen habe.
Das heißt also, der alltägliche (nicht-gewerbliche) Einsatz eines H-zugelassenen Autos ist zulassungsrechtlich ausdrücklich erlaubt.
(Versicherungsrechtlich ist das leider etwas ganz anderes).
Grüße:
bernhard
(Citroenfahrer seit 1980, wie schön :-) )