DS Import
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Hanselmann Sylvia
DS Import
Hallo
Eine Frage habe ich noch. Habe in diesem Forum bereits mehrfach gelesen, dass man sich zwecks DS-Kauf auch mal im Ausland umschauen sollte. Wie funktioniert das eigentlich beim Kauf des Wagens in Europa mit der Einfuhr und Zulassung in Deutschland? (Mehrwertsteuer, Papiere usw.) Was muß ich beachten? Gibt es Unterschiede zwischen Kauf beim Händler und Kauf von Privat?
Vielen Dank für Eure Tipps und hoffentlich bald schwebende Grüße
Sylvia
Eine Frage habe ich noch. Habe in diesem Forum bereits mehrfach gelesen, dass man sich zwecks DS-Kauf auch mal im Ausland umschauen sollte. Wie funktioniert das eigentlich beim Kauf des Wagens in Europa mit der Einfuhr und Zulassung in Deutschland? (Mehrwertsteuer, Papiere usw.) Was muß ich beachten? Gibt es Unterschiede zwischen Kauf beim Händler und Kauf von Privat?
Vielen Dank für Eure Tipps und hoffentlich bald schwebende Grüße
Sylvia
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Martin
Re: DS Import
Hallo!
Innerhalb der EU (und ich denke, nur das kommt in Frage) kaufst Du ein Auto wie in Deutschland auch. Zölle und dergleichen gibt es nicht mehr.
Mit den französischen Papieren und dem Kaufvertrag beantragst Du bei der Zulassungsstelle einen neuen Brief und lässt beim TÜV eine Vollabnahme nach §21 StVZO (bzw §21c für historsiches Kennzeichen bei Fahrzeugalter über 30 Jahre) durchführen. Manchmal muss man bei französischen Autos noch die gleben Scheinwerferlampen gegen weiße austauschen, so diese noch drin sein sollten. Sie sind aber auch in Frankreich inzwischen nicht mehr zulässig.
Wenn deine DS technisch in Ordnung ist, bekommst Du vom TÜV das Gutachten und daraufhin stellt Dir die Zulassungsstelle den Brief aus. zu Zulassung brauchst du noch eine Deckungsbescheinigung deiner Versicherung und deinen Ausweis.
An die 200 Euro musst Du für alles einkalkulieren.
Wenn Du konkret ein Auto gekauft haben solltest, frag noch mal nach, dann kann man über eventuell bei manchen Baujahren notwendige Nach- oder Umrüstungen sprechen.
Viel Erfolg!
Martin Kraut
Innerhalb der EU (und ich denke, nur das kommt in Frage) kaufst Du ein Auto wie in Deutschland auch. Zölle und dergleichen gibt es nicht mehr.
Mit den französischen Papieren und dem Kaufvertrag beantragst Du bei der Zulassungsstelle einen neuen Brief und lässt beim TÜV eine Vollabnahme nach §21 StVZO (bzw §21c für historsiches Kennzeichen bei Fahrzeugalter über 30 Jahre) durchführen. Manchmal muss man bei französischen Autos noch die gleben Scheinwerferlampen gegen weiße austauschen, so diese noch drin sein sollten. Sie sind aber auch in Frankreich inzwischen nicht mehr zulässig.
Wenn deine DS technisch in Ordnung ist, bekommst Du vom TÜV das Gutachten und daraufhin stellt Dir die Zulassungsstelle den Brief aus. zu Zulassung brauchst du noch eine Deckungsbescheinigung deiner Versicherung und deinen Ausweis.
An die 200 Euro musst Du für alles einkalkulieren.
Wenn Du konkret ein Auto gekauft haben solltest, frag noch mal nach, dann kann man über eventuell bei manchen Baujahren notwendige Nach- oder Umrüstungen sprechen.
Viel Erfolg!
Martin Kraut
Re: DS Import
Hallo Sylvia,
wenn Du das Auto "privat" in einem anderen EU-Land kaufst, brauchst Du nur den letzten Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief (z.Bsp. in Frankreich die so genannte Carte gris) im Original und einen als privat gekennzeichneten Kaufvertrag. Wenn ein Händler im Vertrag steht, wirst Du evtl. in D noch die Mwst. auf den Kaufbetrag draufzahlen müssen, das weiß ich aber nicht genau.
Ideal ist es, wenn sich das Auto auf eigener Achse nach D überführen lässt und dabei noch im Ausland auf den Verkäufer zugelassen ist. Dann kannst Du es mit den ausländischen Kennzeichen überführen (Grenzkontrollen gibt´s ja nicht mehr) und dem Vorbesitzer die Nummernschilder zuschicken, sobald Du in D angekommen bist, damit er das Auto in seinem Land abmelden kann. Du musst ihm dafür sicher auch die Carte Gris (o.ähnl.) zurückschicken, damit die Abmeldung darauf eingetragen wird, und er muss sie Dir dann wiederum mit der Abmeldebestätigung im Original zurückschicken. In Frankreich steht dann meistens nur per Handschrift und Stempel drauf "verkauft am xxxxxx", das war´s.
Ansonsten musst Du Dir für ein paar Tage ein rotes Überführungskennzeichen beschaffen oder - wenn das Auto nicht zugelassen ist - das Auto mit dem Hänger holen (lassen). Beim roten Kennzeichen bzw. Übeführungskennzeichen bist Du übrigens nur für die ausgewiesenen Tage vorläufig haftpflichtversichert, hast also keinen Vollkaskoschutz.
In Deutschland stellst Du das Auto dem TÜV oder der Dekra zwecks einer TÜV-Vollabnahme und Ausstellung eines deutschen KFZ-Briefs vor. Bei der Gelegenheit kannst Du auch gleich die ASU (falls erforderlich) und das H-Gutachten (falls schon möglich) erledigen. Das solltest Du natürlich machen, bevor Du die ausländischen Kennzeichen bzw. das Überführungskennzeichen abgibst, ohne Kennzeichen und Zulassung bleibt Dir nämlich nur der Hängertransport, oder Du kennst einen Händler vor Ort, bei dem Du das Auto gleich nach der Überführung einstellen kannst und der die TÜV-Abnahme usw. für Dich erledigt.
Nach bestandenem TÜV usw. schickst Du den ganzen Papierkram mit dem zu Deinem DS-Typ passenden Homologationsdatenblatt (gibt´s hier beim Club) an das Kraftfahrzeugbundesamt (Homologationsstelle). Die prüfen dann in einem formalen Akt, ob das Fahrzeug irgendwo in Europa bzw. im Kaufland als gestohlen gemeldet ist und erteilen Dir, wenn alles sauber ist, für ca. 16 EUR per Nachnahme eine entsprechende Freigabebestätigung für eine Zulassung in D. Nun musst Du das Auto innerhalb eines sehr kurz bemessenen Zeitraums (ich glaube das waren nur 1 - 2 Wochen) in D zulassen, sonst verfällt die Freigabebestätigung vom Bundesamt, und Du musst den Zirkus mit denen nochmal durchziehen.
Ich habe es damals so gemacht:
"Import" (sprich Überführung eines noch zugelassenen frz. Autos auf eigener Achse). TÜV-Vollabnahme und H-Gutachten hat ein in D ansässiger Importeur für mich gemacht. Ich habe das Auto erst dort (in D) besichtigt und musste nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags nur noch den ganzen Kram beim Bundesamt einreichen. Das hat ca. 1 Woche gedauert.
Mit der Homologationsfreigabe habe ich das Auto in meiner Stadt zugelassen und bin dann mit den Nummernschildern (H-Kennzeichen) ein zweites Mal zum Verkäufer gefahren und konnte dadurch rundum versichert und bereits mit den regulären Kennzeichen losfahren. Ich hatte da aber Glück, denn wenn Du Pech hast, will die Zulassungsstelle das Auto vor der Zulassung leibhaftig sehen. Keine Ahnung, warum, aber ich musste wirklich mit Engelszungen auf die einreden, bis die mir die Kennzeichen mit der TÜV-Plakette drauf mitgegeben haben, obwohl der ganze Papierkram vollständig und richtig war.
Viel Erfolg,
Steffen
wenn Du das Auto "privat" in einem anderen EU-Land kaufst, brauchst Du nur den letzten Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief (z.Bsp. in Frankreich die so genannte Carte gris) im Original und einen als privat gekennzeichneten Kaufvertrag. Wenn ein Händler im Vertrag steht, wirst Du evtl. in D noch die Mwst. auf den Kaufbetrag draufzahlen müssen, das weiß ich aber nicht genau.
Ideal ist es, wenn sich das Auto auf eigener Achse nach D überführen lässt und dabei noch im Ausland auf den Verkäufer zugelassen ist. Dann kannst Du es mit den ausländischen Kennzeichen überführen (Grenzkontrollen gibt´s ja nicht mehr) und dem Vorbesitzer die Nummernschilder zuschicken, sobald Du in D angekommen bist, damit er das Auto in seinem Land abmelden kann. Du musst ihm dafür sicher auch die Carte Gris (o.ähnl.) zurückschicken, damit die Abmeldung darauf eingetragen wird, und er muss sie Dir dann wiederum mit der Abmeldebestätigung im Original zurückschicken. In Frankreich steht dann meistens nur per Handschrift und Stempel drauf "verkauft am xxxxxx", das war´s.
Ansonsten musst Du Dir für ein paar Tage ein rotes Überführungskennzeichen beschaffen oder - wenn das Auto nicht zugelassen ist - das Auto mit dem Hänger holen (lassen). Beim roten Kennzeichen bzw. Übeführungskennzeichen bist Du übrigens nur für die ausgewiesenen Tage vorläufig haftpflichtversichert, hast also keinen Vollkaskoschutz.
In Deutschland stellst Du das Auto dem TÜV oder der Dekra zwecks einer TÜV-Vollabnahme und Ausstellung eines deutschen KFZ-Briefs vor. Bei der Gelegenheit kannst Du auch gleich die ASU (falls erforderlich) und das H-Gutachten (falls schon möglich) erledigen. Das solltest Du natürlich machen, bevor Du die ausländischen Kennzeichen bzw. das Überführungskennzeichen abgibst, ohne Kennzeichen und Zulassung bleibt Dir nämlich nur der Hängertransport, oder Du kennst einen Händler vor Ort, bei dem Du das Auto gleich nach der Überführung einstellen kannst und der die TÜV-Abnahme usw. für Dich erledigt.
Nach bestandenem TÜV usw. schickst Du den ganzen Papierkram mit dem zu Deinem DS-Typ passenden Homologationsdatenblatt (gibt´s hier beim Club) an das Kraftfahrzeugbundesamt (Homologationsstelle). Die prüfen dann in einem formalen Akt, ob das Fahrzeug irgendwo in Europa bzw. im Kaufland als gestohlen gemeldet ist und erteilen Dir, wenn alles sauber ist, für ca. 16 EUR per Nachnahme eine entsprechende Freigabebestätigung für eine Zulassung in D. Nun musst Du das Auto innerhalb eines sehr kurz bemessenen Zeitraums (ich glaube das waren nur 1 - 2 Wochen) in D zulassen, sonst verfällt die Freigabebestätigung vom Bundesamt, und Du musst den Zirkus mit denen nochmal durchziehen.
Ich habe es damals so gemacht:
"Import" (sprich Überführung eines noch zugelassenen frz. Autos auf eigener Achse). TÜV-Vollabnahme und H-Gutachten hat ein in D ansässiger Importeur für mich gemacht. Ich habe das Auto erst dort (in D) besichtigt und musste nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags nur noch den ganzen Kram beim Bundesamt einreichen. Das hat ca. 1 Woche gedauert.
Mit der Homologationsfreigabe habe ich das Auto in meiner Stadt zugelassen und bin dann mit den Nummernschildern (H-Kennzeichen) ein zweites Mal zum Verkäufer gefahren und konnte dadurch rundum versichert und bereits mit den regulären Kennzeichen losfahren. Ich hatte da aber Glück, denn wenn Du Pech hast, will die Zulassungsstelle das Auto vor der Zulassung leibhaftig sehen. Keine Ahnung, warum, aber ich musste wirklich mit Engelszungen auf die einreden, bis die mir die Kennzeichen mit der TÜV-Plakette drauf mitgegeben haben, obwohl der ganze Papierkram vollständig und richtig war.
Viel Erfolg,
Steffen
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Hanselmann Sylvia
Re: DS Import
Vielen vielen Dank für die schnellen und umfassenden Antworten. Sobald meine DS-Jagd erfolgreich war, melde ich mich bei Euch.
Bis hoffentlich bald!
Sylvia
Bis hoffentlich bald!
Sylvia
- Michael Klette
- Beiträge: 1394
- Registriert: Mo 21. Apr 2003, 10:58
Re: DS Import
Hallo Steffen,
in einem Punkt muß ich Dir widersprechen.Kennzeichen muß man nicht an den Halter zurücksenden.Der Verkäufer in Frankreich kann sein Fahrzeug zum soundsovielsten abmelden und räumt Dir hiermit eine Frist zum Überführen ein.Hat bei mir bei drei Fahrzeugen perfekt geklappt.Soviel ich weiß,sind die Überführungskennzeichen (ehemals rotes Kennzeichen) in F immer noch nicht erlaubt.Martin Kraut weiß da sicher genaueres.
Gruß Michael
in einem Punkt muß ich Dir widersprechen.Kennzeichen muß man nicht an den Halter zurücksenden.Der Verkäufer in Frankreich kann sein Fahrzeug zum soundsovielsten abmelden und räumt Dir hiermit eine Frist zum Überführen ein.Hat bei mir bei drei Fahrzeugen perfekt geklappt.Soviel ich weiß,sind die Überführungskennzeichen (ehemals rotes Kennzeichen) in F immer noch nicht erlaubt.Martin Kraut weiß da sicher genaueres.
Gruß Michael
Re: DS Import
Hallo Michael,
das kann ich mir gut vorstellen, die Franzosen kleben ja sowieso lieber alles von innen an die Frontscheibe. Sind die bunten runden Aufkleber (blau, rot, grün usw.) mit den Jahreszahlen eigentlich die jährlichen KFZ-Steuermarken oder müssen die Franzosen mit älteren Autos jedes Jahr zur Control Technique? Meine Frontscheibe ist rechts von unten nach oben voll damit.
Meine Madame hatte übrigens gar keine richtigen Kennzeichenschilder, sondern das frz. Kennzeichen war einfach vorne und hinten mit weißen Pinselstrichen durch eine Schablone hindurch aufs nackte Blech gemalt worden. Ich habe meine deutschen Kennzeichen also über das originale Kennzeichen drübergeschraubt und könnte z. Bsp. nach dem Lösen der dt. Nummernschilder jederzeit als getarnter Franzose rumfahren. Was ich natürlich niemals nie machen würde
Der Importeur, von dem ich mein Auto habe, hat das Auto mit seinem roten Kennzeichen auf eigener Achse aus F geholt. Es gibt auch Fotos, auf denen das Auto während der Überführung mitten in F mit diesem roten Kennzeichen zu sehen ist, das waren die Angebotsfotos an mich. Er benutzt dieses Kennzeichen aber ständig an verschiedenen Fahrzeugen. Ich glaube, als Privatperson bekommt man ein anderes, auf wenige Tage befristetes Überführungskennzeichen, und er hat ein sogenanntes rotes Dauerkennzeichen ???
Steffen
das kann ich mir gut vorstellen, die Franzosen kleben ja sowieso lieber alles von innen an die Frontscheibe. Sind die bunten runden Aufkleber (blau, rot, grün usw.) mit den Jahreszahlen eigentlich die jährlichen KFZ-Steuermarken oder müssen die Franzosen mit älteren Autos jedes Jahr zur Control Technique? Meine Frontscheibe ist rechts von unten nach oben voll damit.
Meine Madame hatte übrigens gar keine richtigen Kennzeichenschilder, sondern das frz. Kennzeichen war einfach vorne und hinten mit weißen Pinselstrichen durch eine Schablone hindurch aufs nackte Blech gemalt worden. Ich habe meine deutschen Kennzeichen also über das originale Kennzeichen drübergeschraubt und könnte z. Bsp. nach dem Lösen der dt. Nummernschilder jederzeit als getarnter Franzose rumfahren. Was ich natürlich niemals nie machen würde
Der Importeur, von dem ich mein Auto habe, hat das Auto mit seinem roten Kennzeichen auf eigener Achse aus F geholt. Es gibt auch Fotos, auf denen das Auto während der Überführung mitten in F mit diesem roten Kennzeichen zu sehen ist, das waren die Angebotsfotos an mich. Er benutzt dieses Kennzeichen aber ständig an verschiedenen Fahrzeugen. Ich glaube, als Privatperson bekommt man ein anderes, auf wenige Tage befristetes Überführungskennzeichen, und er hat ein sogenanntes rotes Dauerkennzeichen ???
Steffen
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andreas
Re: DS Import
hallo Importverständige,
Die Frage nach der legalen Benutzbarkeit von roten überführungskennzeichen in F interessiert mich auch sehr.Ich habe allerdings vor, ein Auto nur innerhalb Frankreichs zu überführen.Das Auto ist derzeit nicht versichert und der Verkäufer ist auch nicht dazu bereit,selber eine neue Versicherung abzuschliessen.Gibt es also gegebenenfalls ein französisches Kurzzeitkennzeichen, das ich als Deutscher legal benutzen kann ?
Die Frage nach der legalen Benutzbarkeit von roten überführungskennzeichen in F interessiert mich auch sehr.Ich habe allerdings vor, ein Auto nur innerhalb Frankreichs zu überführen.Das Auto ist derzeit nicht versichert und der Verkäufer ist auch nicht dazu bereit,selber eine neue Versicherung abzuschliessen.Gibt es also gegebenenfalls ein französisches Kurzzeitkennzeichen, das ich als Deutscher legal benutzen kann ?
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Daniel
Re: DS Import
hallo andeas, nein , gibt es so nicht!
du kannst allerdings bei manchen französischen versicherungen eine kurzzeitversicherung für den wagen abschließen, die UAP gehört z.Bsp. dazu.
viel spa?, Daniel Perreau
du kannst allerdings bei manchen französischen versicherungen eine kurzzeitversicherung für den wagen abschließen, die UAP gehört z.Bsp. dazu.
viel spa?, Daniel Perreau
Re: DS Import
Hallo,
ganz klar ist mir die Reihenfolge noch nicht. Mir scheint, daß ich auch einen Spezialfall habe. Was sagt ihr dazu:
- Ich habe einen Wagen aus der Schweiz (also Non-EU) per Hänger importiert. Keine Kennzeichen, aber natürlich privater Kaufvertrag und schweizer Brief vorhanden.
Kann ich mir für das Herumfahren zu TÜV und KFZ- Zulassungsstelle ein rotes Kennzeichen geben lassen ?
Oder nehme ich einen Hänger und fahre den Wagen damit spazieren ?
Was kommt zuerst ? -> Termin beim TÜV zwecks Vollabnahme mit schweizer Brief in der Hand oder KFZ- Zulassungsstelle, um einen deutschen Brief zu bekommen, danach erst zum TÜV ?
Unsere KFZ- Zulassungsstelle bietet übrigends den Service an, direkt bei der Erstellung des deutschen KFZ- Briefes online in Flensburg die Abfrage ob gestohlen zu machen.
Viele Grüße, Sandro Littke.
ganz klar ist mir die Reihenfolge noch nicht. Mir scheint, daß ich auch einen Spezialfall habe. Was sagt ihr dazu:
- Ich habe einen Wagen aus der Schweiz (also Non-EU) per Hänger importiert. Keine Kennzeichen, aber natürlich privater Kaufvertrag und schweizer Brief vorhanden.
Kann ich mir für das Herumfahren zu TÜV und KFZ- Zulassungsstelle ein rotes Kennzeichen geben lassen ?
Oder nehme ich einen Hänger und fahre den Wagen damit spazieren ?
Was kommt zuerst ? -> Termin beim TÜV zwecks Vollabnahme mit schweizer Brief in der Hand oder KFZ- Zulassungsstelle, um einen deutschen Brief zu bekommen, danach erst zum TÜV ?
Unsere KFZ- Zulassungsstelle bietet übrigends den Service an, direkt bei der Erstellung des deutschen KFZ- Briefes online in Flensburg die Abfrage ob gestohlen zu machen.
Viele Grüße, Sandro Littke.
DS 21 HA, DS 23ie BW, DS 21ie HA, DS 21 LHS HA, D Super 5 ...
sl@estec.net, Tel +49 172 5214549
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- Michael Klette
- Beiträge: 1394
- Registriert: Mo 21. Apr 2003, 10:58
Re: DS Import
Dein erster Weg müßte eigentlich zum Zoll führen!
Rote Kennzeichen bekommst Du für jedes Fahrzeug.Dein erster Weg führt zum TÜV, von diesem erhälst Du alle Unterlagen, die für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt nötig sind.
Gruß Michael
Rote Kennzeichen bekommst Du für jedes Fahrzeug.Dein erster Weg führt zum TÜV, von diesem erhälst Du alle Unterlagen, die für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt nötig sind.
Gruß Michael