Erfahrungen Lenkradkralle
Erfahrungen Lenkradkralle
Hallo,
jetzt gab es ja gerade den TÜV Thread. Welche Art von Lenkradkralle verwendet Ihr denn und gibt es dafür Erfahrungen oder Testberichte, was die aushalten und verhindern?
Ciao
Eric
jetzt gab es ja gerade den TÜV Thread. Welche Art von Lenkradkralle verwendet Ihr denn und gibt es dafür Erfahrungen oder Testberichte, was die aushalten und verhindern?
Ciao
Eric
'70er DS 21 Pallas, Rouge de Grenade/schwarzes Dach, Leder naturell, DX2 MT
http://www.eric-online.de/franzosen/ds_start.html
http://www.eric-online.de/franzosen/ds_start.html
Re: Erfahrungen Lenkradkralle
Wenns klappt helfen sie beim TÜV, defacto nutzen tun sie ausser optischer Abschreckung wohl eher wenig.
Sieht man ja im Italienurlaub. Kaum ein italiener, der sowas nicht im Auto liegen hat. Und? Nützt es was?
Genauso wie die früher als der letzte Schrei gepriesenen herausnehmbaren "Henkel"-Radios. Toll, wenn an der Ampel die Beifahrertür aufgeht, eine Hand kommt ins Auto, und bevor man kapiert, was Sache ist, ist das Radio weg, ist ja soooo praktisch, wenn man es mit einem Griff aus der Halterung ziehen kann. Hab ich leider 1992 so erleben müssen in Turin.
Gruß
Stefan
War im Übrigen bei einem großen Bosch-Dienst, scheints sind die offiziell erlaubten Alternativen
Panzerzündspule und
abschliessbarer Batteriehauptschalter
wohl aus den Zeiten dieser Vorschrift, aus den 60er oder 70er Jahren, Bosch-Mann sagte, sowas hätte er in 40 Jahren Arbeitspraxis noch nie in echt gesehen, tja, früher gabs das in Katalogen, heute nicht mehr. Ausser, Batterieschalter in Form der Zivilversion des "Nato-Knochen", was vom Schutzfaktor eh ein Witz ist.
Abschliessbarer Rückwärtsgang, ja, das hatten Porsche-Oldtimer und Saab, wenns denn stimmt, das ist nix zum nachrüsten...es sei denn, man schweisst sich irgendwo eine massive Öse hin und hängt dann den R-Gang unabstreifbar mit Vorhängeschloß fest...lächerlich.
Man muss also froh sein, wenn sie pro forma mit der Kralle zufrieden sind, die TÜV-ler...
Sieht man ja im Italienurlaub. Kaum ein italiener, der sowas nicht im Auto liegen hat. Und? Nützt es was?
Genauso wie die früher als der letzte Schrei gepriesenen herausnehmbaren "Henkel"-Radios. Toll, wenn an der Ampel die Beifahrertür aufgeht, eine Hand kommt ins Auto, und bevor man kapiert, was Sache ist, ist das Radio weg, ist ja soooo praktisch, wenn man es mit einem Griff aus der Halterung ziehen kann. Hab ich leider 1992 so erleben müssen in Turin.
Gruß
Stefan
War im Übrigen bei einem großen Bosch-Dienst, scheints sind die offiziell erlaubten Alternativen
Panzerzündspule und
abschliessbarer Batteriehauptschalter
wohl aus den Zeiten dieser Vorschrift, aus den 60er oder 70er Jahren, Bosch-Mann sagte, sowas hätte er in 40 Jahren Arbeitspraxis noch nie in echt gesehen, tja, früher gabs das in Katalogen, heute nicht mehr. Ausser, Batterieschalter in Form der Zivilversion des "Nato-Knochen", was vom Schutzfaktor eh ein Witz ist.
Abschliessbarer Rückwärtsgang, ja, das hatten Porsche-Oldtimer und Saab, wenns denn stimmt, das ist nix zum nachrüsten...es sei denn, man schweisst sich irgendwo eine massive Öse hin und hängt dann den R-Gang unabstreifbar mit Vorhängeschloß fest...lächerlich.
Man muss also froh sein, wenn sie pro forma mit der Kralle zufrieden sind, die TÜV-ler...
Re: Erfahrungen Lenkradkralle
Moin,
ohne viel Ahnung von unterschiedlichen Lenkradkrallen:
meine ID 19 ist vor 3 Wochen durch den TÜV - original ohne jede Art von Lenkradschloß oder Sicherung. Ist wie mit Sicherheitsgurten: War damals so, soll original sein wg H-Kennzeichen, darf auch jetzt so bleiben. Jedenfalls in der Eifel.
Jede Art von Diebstahlschutz kann geknackt werden, von Profis meist mühelos und innerhalb von Sekunden. Schutz gegen Gelegenheitsdiebe bietet dagegen in gewisser Weise allein die Tatsache, daß offensichtlich eine Sicherung benutzt wird, gilt also für jeden Typ von Lenkradsicherung. Da Gelegenheitsdiebe kaum auf die ID kommen, daß ein Auto heutzutage KEIN Lenkradschloß hat, mache ich mir über das fehlende Schloß bei mir keine Gedanken. Wenn jemand unbedingt dieses Auto klauen will, geht jedenfalls nicht allzuviel kaputt . . .
Gruß,
Fritz-J
PS: Mir ist in HH schon mal ein Autoradio (Wert damals unter 50 DM) aus meinem -8 geklaut worden. Beifahrerfenster eingeschlagen, Riesensauerei und das, obwohl alle 4 Türen unverschlossen waren! War wohl der Stift . .
ohne viel Ahnung von unterschiedlichen Lenkradkrallen:
meine ID 19 ist vor 3 Wochen durch den TÜV - original ohne jede Art von Lenkradschloß oder Sicherung. Ist wie mit Sicherheitsgurten: War damals so, soll original sein wg H-Kennzeichen, darf auch jetzt so bleiben. Jedenfalls in der Eifel.
Jede Art von Diebstahlschutz kann geknackt werden, von Profis meist mühelos und innerhalb von Sekunden. Schutz gegen Gelegenheitsdiebe bietet dagegen in gewisser Weise allein die Tatsache, daß offensichtlich eine Sicherung benutzt wird, gilt also für jeden Typ von Lenkradsicherung. Da Gelegenheitsdiebe kaum auf die ID kommen, daß ein Auto heutzutage KEIN Lenkradschloß hat, mache ich mir über das fehlende Schloß bei mir keine Gedanken. Wenn jemand unbedingt dieses Auto klauen will, geht jedenfalls nicht allzuviel kaputt . . .
Gruß,
Fritz-J
PS: Mir ist in HH schon mal ein Autoradio (Wert damals unter 50 DM) aus meinem -8 geklaut worden. Beifahrerfenster eingeschlagen, Riesensauerei und das, obwohl alle 4 Türen unverschlossen waren! War wohl der Stift . .
Re: Erfahrungen Lenkradkralle
Hallo Fritz-J,
ich zitiere ein Zitat ( alles klar ?
vom TÜV-Süd aus einem Beitrag von mir im Thema "Lenkradschloß / Lenkrad-Kralle / TÜV ???????" weiter unten :
"1962 hat der Gesetzgeber die Pflicht zum Einbau eines Lenkradschlosses im §38a StVZO vorgegeben"
Wenn Deine ID19 also BJ 1961 oder jünger ist, muss sie keine Diebstahlsicherung in Form eines Lenkradschlosses (oder äquivalent) haben, sonst (theoretisch) schon - auch wenn die TÜV-Prüfer das dann übersehen haben sollten.
Gruss
Martin
ich zitiere ein Zitat ( alles klar ?
"1962 hat der Gesetzgeber die Pflicht zum Einbau eines Lenkradschlosses im §38a StVZO vorgegeben"
Wenn Deine ID19 also BJ 1961 oder jünger ist, muss sie keine Diebstahlsicherung in Form eines Lenkradschlosses (oder äquivalent) haben, sonst (theoretisch) schon - auch wenn die TÜV-Prüfer das dann übersehen haben sollten.
Gruss
Martin
Martin B. ID19 - 1968
Re: Erfahrungen Lenkradkralle
Moin Martin,
demnach fällt ein ´67 Modell darunter - seit dem Import aus F haben mindestens 6 Prüfer bei 3 Besitzern das offensichtlich übersehen. Mir soll´s recht sein, denn, wie schon gesagt, der praktische Nutzen ist minimal.
Freundliche Grüße
Fritz-J
demnach fällt ein ´67 Modell darunter - seit dem Import aus F haben mindestens 6 Prüfer bei 3 Besitzern das offensichtlich übersehen. Mir soll´s recht sein, denn, wie schon gesagt, der praktische Nutzen ist minimal.
Freundliche Grüße
Fritz-J
-
sebastianklaus
- Beiträge: 1288
- Registriert: Sa 28. Okt 2006, 09:41
Re: Erfahrungen Lenkradkralle
Mensch Leute,
haltet doch bloss den Ball flach. Wenn Ihr das Thema bei Tuev- Pruefern ansprecht, dann kommt womoeglich noch einer drauf, dass ein Ds ab Bj. 62 ein Lenkradschloss haben muss. Ich bin mit 3 Ds´en 23 Jahre lang x mal zum TUEV gefahren und nie hat einer irgend wann mal nach dem Lenkradschloss gefragt.
Damit ist es doch gut, oder ?
Im Notfall: immer schoen bloed stellen und Thema unter der Decke halten.
Notfalls: zum naeschten Tuev fahren.
viele Gruesse
Sebastian
haltet doch bloss den Ball flach. Wenn Ihr das Thema bei Tuev- Pruefern ansprecht, dann kommt womoeglich noch einer drauf, dass ein Ds ab Bj. 62 ein Lenkradschloss haben muss. Ich bin mit 3 Ds´en 23 Jahre lang x mal zum TUEV gefahren und nie hat einer irgend wann mal nach dem Lenkradschloss gefragt.
Damit ist es doch gut, oder ?
Im Notfall: immer schoen bloed stellen und Thema unter der Decke halten.
Notfalls: zum naeschten Tuev fahren.
viele Gruesse
Sebastian
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Louis de Funes
- Beiträge: 219
- Registriert: Sa 10. Nov 2007, 18:45
Re: Erfahrungen Lenkradkralle
Moin,
keine Panik. Die StVZO ist schon lange nicht mehr das Maß der Dinge, EU Recht bricht BRD Recht. Schon im EU Vertrag von 1973 stand, daß ein einmal zulässig in einem EU Staat in Verkehr gebrachtes KfZ in jedem anderen EU Staat zulassungsfähig ist. Gelesen hat das fast niemand, anweden wollte das auch kein Prüfer. Aber in den letzten 5 Jahren hat die Komission dann doch durchgegriffen, und alle haben Angst vor EU Beschwerden, und so geht heute vieles, was schon immer rechtens war. Ist also die DS in F original 1967 ohne Lenkschloß zulassungsfähig gewesen, so ist sie das bei uns auch. Wurde die Erstzulassung aber in D durchgeführt, muß das glleiche Auto ein Lenkschloß haben.
Und aus der Praxis: Wenn eine Ducati 750SS in I zulässig war mit Krachauspuff, offenen Ansaugtrichtern, GfK Plastiktank und ohne Blinker, dann ist sie das nun auch in D, als Importfahrzeug aus I wohlgemerkt...
Beispiel 2: Warum werden soviele Nachrüstauspuffanlagen in L homologiert? Weil dort die Prüfung..... Hauptsache EU Zeichen drauf, gilt dann auch für alle anderen.
Man erinnere sich daran, daß der TÜV früher immer seine Welle auf Scheinwerferglläsern sehen wollte, egal ob da ein E irgendwas Zeichen darauf war oder nicht, keine Welle keine Plakette. Das hatten die sich dann als erstes abgewöhnt.
tschüß
-i--ch gehe jetzt schrauben, wann sonst.... ---
keine Panik. Die StVZO ist schon lange nicht mehr das Maß der Dinge, EU Recht bricht BRD Recht. Schon im EU Vertrag von 1973 stand, daß ein einmal zulässig in einem EU Staat in Verkehr gebrachtes KfZ in jedem anderen EU Staat zulassungsfähig ist. Gelesen hat das fast niemand, anweden wollte das auch kein Prüfer. Aber in den letzten 5 Jahren hat die Komission dann doch durchgegriffen, und alle haben Angst vor EU Beschwerden, und so geht heute vieles, was schon immer rechtens war. Ist also die DS in F original 1967 ohne Lenkschloß zulassungsfähig gewesen, so ist sie das bei uns auch. Wurde die Erstzulassung aber in D durchgeführt, muß das glleiche Auto ein Lenkschloß haben.
Und aus der Praxis: Wenn eine Ducati 750SS in I zulässig war mit Krachauspuff, offenen Ansaugtrichtern, GfK Plastiktank und ohne Blinker, dann ist sie das nun auch in D, als Importfahrzeug aus I wohlgemerkt...
Beispiel 2: Warum werden soviele Nachrüstauspuffanlagen in L homologiert? Weil dort die Prüfung..... Hauptsache EU Zeichen drauf, gilt dann auch für alle anderen.
Man erinnere sich daran, daß der TÜV früher immer seine Welle auf Scheinwerferglläsern sehen wollte, egal ob da ein E irgendwas Zeichen darauf war oder nicht, keine Welle keine Plakette. Das hatten die sich dann als erstes abgewöhnt.
tschüß
-i--ch gehe jetzt schrauben, wann sonst.... ---
Re: Erfahrungen Lenkradkralle
Ich glaube, da irrst du dich. IMHO gilt das ganze nur fuer Fahrzeuge mit COC, also sog. EU-Zulassung. Und die gibts erst seit ca. 1996. Fuer alles, was davor gebaut und zugelassen wurde, gilt nationales Recht.
Somit ist es im Ermessen des einzelnen Mitgliedslandes, Fahrzeuge die den eigenen Zulassungsstandards nicht entsprechen zur Zulassung zu akzeptieren.
Somit ist es im Ermessen des einzelnen Mitgliedslandes, Fahrzeuge die den eigenen Zulassungsstandards nicht entsprechen zur Zulassung zu akzeptieren.
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Louis de Funes
- Beiträge: 219
- Registriert: Sa 10. Nov 2007, 18:45
Re: Erfahrungen Lenkradkralle
pauli schrieb:
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> Ich glaube, da irrst du dich. IMHO gilt das ganze
> nur fuer Fahrzeuge mit COC, also sog.
> EU-Zulassung. Und die gibts erst seit ca. 1996.
> Fuer alles, was davor gebaut und zugelassen wurde,
> gilt nationales Recht.
Genau das ist ja der Knackpunkt. Es gibt eben einen EU Vertrag von 1973 und dort steht der Passus zu den KfZ. Das hat nichts mit der EU Zulassung zu tun. Es gilt nationales Recht bei der ERSTzulassung, so isses. Und das darf von einem anderen Mitgliedsstaat bei Ummeldung nicht in Frage gestellt werden. Rest siehe oben. Ein Bekannter, KfZ Sachverständiger, ging eben mit diesem Vetrag zum Tüv, der das mit großer Verwunderung las, aber dann dem Antrag kurzerhand Recht gab. Der Passus wird sehr ungerne gesehen, aber man ist im Recht sich darauf zu berufen.
Gruß
bernd
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> Ich glaube, da irrst du dich. IMHO gilt das ganze
> nur fuer Fahrzeuge mit COC, also sog.
> EU-Zulassung. Und die gibts erst seit ca. 1996.
> Fuer alles, was davor gebaut und zugelassen wurde,
> gilt nationales Recht.
Genau das ist ja der Knackpunkt. Es gibt eben einen EU Vertrag von 1973 und dort steht der Passus zu den KfZ. Das hat nichts mit der EU Zulassung zu tun. Es gilt nationales Recht bei der ERSTzulassung, so isses. Und das darf von einem anderen Mitgliedsstaat bei Ummeldung nicht in Frage gestellt werden. Rest siehe oben. Ein Bekannter, KfZ Sachverständiger, ging eben mit diesem Vetrag zum Tüv, der das mit großer Verwunderung las, aber dann dem Antrag kurzerhand Recht gab. Der Passus wird sehr ungerne gesehen, aber man ist im Recht sich darauf zu berufen.
Gruß
bernd