Stillegung und Einmotten

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Hydropneumat
Beiträge: 19
Registriert: Sa 14. Okt 2006, 17:12

Stillegung und Einmotten

Beitrag von Hydropneumat »

... nach wieviel Jahren muß wieder ein Vollgutachten erstellt werden, wenn ein Oldtimer stillgelegt wurde? Ab wann verfällt ein H-Kennzeichen?

Was müßten für Arbeitsmaßnahmen bei einer Einmottung einer DS für 1-3 Jahre alles (zusätzlich zu den Überwinterungsmaßnahmen) gemacht werden?
Lohn es sich überhaupt, oder sind die Standschäden zu gravierend?

Gruß Wolfram
aldirosso
Beiträge: 309
Registriert: Mo 6. Dez 2004, 10:29

Re: Stillegung und Einmotten

Beitrag von aldirosso »

Hallo Wolfram,

seit Einführung der neuen Zulassungspapiere (2005?) bleibt ein Brief 7 Jahre nach Abmeldung des Fahrzeugs gültig.

Das Gutachten zum H-Kennzeichen "verfällt" nicht - ist im Prinzip ewig gültig - solange das Fahrzeug nicht entscheidend verändert wird (bzw. das nicht auffällt).

Zum "Einmotten" kann man allgemein sagen, dass ein Fahrzeug unter längeren Stilllegungen einfach deutlich mehr leidet, als wenn es regelmässig bewegt wird.

Wie gravierend das ausfällt kann man nicht vorhersagen.

Ansonsten kann man da aus meiner Sicht nicht viel mehr machen, als beim sorgfältigen Einwintern:

http://www.dsclub.at/Ueberwintern.html

Gruss

Martin

Martin B. ID19 - 1968
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