reifen

Diskussionen rund um's Thema...
markus2010

reifen

Beitrag von markus2010 »

liebe gemeinde,

war gerade bei reifen-pascher in düsseldorf (so hießen die früher wenistens) und wollte mir zwei vorderreifen besorgen.
nebenbei bemerkte ein mitarbeiter: wissen sie eigentlich, dass der versicherungsschutz erlischt, wenn sie vorne und hinten 2 verschiedene größen drauf haben? vorne hab ich 185, hinten 165. so ist der wagen allerdings auch vom tüv abgenommen worden.
stimmt die bemerkung? ist das so und der tüv-prüfer hat das nicht gesehen oder nicht drauf geachtet?
wo kann ich in düsseldorf noch für 185 oder 180 pfündig werden? habt ihr ne adresse außer sassen? oder sind die rund 100 euronen für einen vredestein-reifen schon günstig? müssen keine michelin sein, ich weiss nicht, ob ich den wagen noch über den tüv bekomme und will vorher nicht so viel ausgeben.
gruß
Martin K. Verified
Beiträge: 786
Registriert: Di 1. Feb 2005, 19:04

Re: reifen

Beitrag von Martin K. Verified »

Über die Reifen und ihre Preise wurde hier schon viel diskutiert. Bemühe bitte mal die Suchmaschine. 100 Euro sind günstig - Vredestein sind aber schlecht.

Die Reifen-Leute haben schlicht keine Ahnung. Sehr viele moderne Fahrzeuge haben unterschiedliche Reifen vorne und hinten - alle Smart würden zum Beispiel den Versicherungsschutz verlieren. Es ist unglaublich, was sich so in "Fachwerkstätten" tummelt ...

Grüße
Martin
Steffen
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Registriert: So 5. Jan 2003, 20:09

Re: reifen

Beitrag von Steffen »

Hallo Markus,

das ist Quatsch bzw. welche Reifengröße(n) ist/sind denn in Deinem Fahrzeugschein/Brief eingetragen? Wichtig ist nur, dass die Reifengrößen, die Du auf Deine DS aufziehst, in Deinen Fahrzeugpapieren eingetragen sein müssen. Dass Du ab 185er Reifen auf den richtigen Felgentyp achten musst ("Quadratloch" in der Felgenmitte statt "Rundloch"), weißt Du sicher.

185 vorn und 165 hinten ist bei einer DS/ID mit 5-Loch-Felge auf jeden Fall eine mögliche/eintragungsfähige Kombination; in Frankreich wurden viele Modelle ab Werk mit 180er Reifen vorn und 155er/165er Reifen hinten ausgeliefert. Du findest über die Forumssuche zahlreiche Beiträge zu diesem Thema. Im Clubarchiv gibt es auch die entsprechenden Homologationsblätter für die Eintragung. Zur Qualität und Preise der einzelnen Reifenarten gab es einen großen Test, der in einer HP vom letzten Jahr veröffentlicht wurde.

Grüße,

Steffen
markus2010

Re: reifen

Beitrag von markus2010 »

danke jungs, dann bin ich beruhigt.
im fz-schein sind 180 und 165 eingetragen, das hat der tüp in den laden auch gesehen, meinte aber trotzdem, der versicherungsschutz wäre erloschen...

kann ich den mit dieser eintragung auch 185er aufziehen, ohne die extra eintragen lassen zu müssen?

kennt denn jemand außer sassen einen händler in düsseldorf, der 180er oder 185er hat ohne, dass die erst bestellt werden müssen?
oli-ka

Re: reifen

Beitrag von oli-ka »

Hallo aus Karlsruhe,

ich habe auf meiner Dame vorne 185er und hinten 155 er. So sind sie auch im Kfz-Schein eingetragen. Wenn´s im Schein so steht, gibt es auch versicherungstechnisch keine Probleme!

Zu Vredestein Classic kann ich nur folgendes sagen:
Mir wurde abgeraten diese Pneus aufzuziehen. Welch Quatsch!!!!
Ich fahre diese Reifen seit 4 Wochen. Einwandfrei. Nicht laut. Nicht schlechter in dern Kurven.....Michelin kostet einfach nur das dreifache.

Gruß aus Karlsruhe
Oli
DS 20, Bj. 73
patric
Beiträge: 2112
Registriert: Fr 1. Mär 2002, 21:47

Re: reifen

Beitrag von patric »

Hallo markus,

> vorne hab ich 185, hinten 165. so ist der wagen
> allerdings auch vom tüv abgenommen worden.

> im fz-schein sind 180 und 165 eingetragen, das hat
> der tüp in den laden auch gesehen, meinte aber
> trotzdem, der versicherungsschutz wäre
> erloschen...

Wenn nur die Kombination 180 vo 165 hi eingetragen ist, Du aber 185 vo 165 hi fährst erlischt die Betriebserlaubnis für Deinen Wagen und somit auch der Versicherungsschutz.

Sollte das der Fall sein wäre Kollege Reifenfuzi der Smarty und Kumpel TüVer die Schlafmütze.
Gruß
patric
Martin K. Verified
Beiträge: 786
Registriert: Di 1. Feb 2005, 19:04

Re: reifen

Beitrag von Martin K. Verified »

Um das mal klar zu stellen: Der Versicherungsschutz erlischt nie! Die versicherung muss erst mal zahlen. Die Versicherung kann den Halter des Fahrzeuges im Falle eines Unfalls aber in Regress nehmen. Bei Vorsatz sogar voll und ganz, sonst gestaffelt. Bei Mängeln am Fahrzeug, die als Unfallursache nicht in Frage kommen, passiert gar nichts. Das eine geringfügig falsche Reifengröße einen Unfall verursacht, müsste erst nachgewiesen werden.
Das ist aber kein Freibrief, nun einfach irgendwelche Reifen zu fahren. Die montierte Reifengröße muss natürlich vom TÜV begutachtet werden und entweder eingetragen oder (bei den neuen EU-Papieren) als Prüfbericht mitgeführt werden - es sei denn eine Freigabe vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller liegt vor. Solche Freigaben gibt es ja auch von Citroën. Diese müsste also mitgeführt werden.
Sind 180er Reifen eingetragen und werden 185er gefahren kann es Ärger bei der nächsten Polizeikontrolle mit angeordneter Prüfung durch einen Sachverständigen (i.d.R. TÜV) geben, wenn die Freigabe nicht vorliegt.
Die Betriebserlaubnis erlischt natürlich dadurch nicht. Hierzu ein Zitat aus dem entsprechenden Gesetzestext:
„Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt gemäß § 19 Abs 2
StVZO nur mehr dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis,
wenn durch sie eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu
erwarten ist; die bloße Möglichkeit einer Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer oder die formale Feststellung, es seien
Fahrzeugteile von vorgeschriebener Beschaffenheit verändert
worden, reicht nach der Neufassung nicht mehr.“

Die Beriebserlaubnis erlischt aber regelmäßig, wenn abgasrelevante Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden (Auspuff, Vergaser, Einspritzung, Luftfilter, Übersetzung)

Kurz: Reifen müssen eingetragen sein, wenn keine Freigabe mitgeführt wird. Hinweise auf das Erlöschen von Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis sind in aller Regel Stammtischparolen, die man getrost überhören kann.

Grüße
Martin
Martin K. Verified
Beiträge: 786
Registriert: Di 1. Feb 2005, 19:04

Re: reifen

Beitrag von Martin K. Verified »

Hallo Oli,

erstaunlich, dass Du nach vier Wochen in der Lage bist, Reifen zu beurteilen! Welche Efahrungen hast Du denn mit anderen Reifen auf der DS?

Tatsache ist, dass die Vredestein keine guten Reifen für die DS sind, insbesondere bei Nässe werden sie regelrecht heimtückisch. Das Auto fährt dann schon mal geradeaus, wenn man eigentlich abbiegen will. Wenn man das weiß, kann man sich in gewissem Maße darauf einstellen. Trotzdem rate ich von diesen Reifen ab. Härter und lauter als Michelin sind sie definitiv auch.

Grüße
Martin
patric
Beiträge: 2112
Registriert: Fr 1. Mär 2002, 21:47

Re: reifen

Beitrag von patric »

Hi Martin,

> Um das mal klar zu stellen: Der
> Versicherungsschutz erlischt nie! Die versicherung
> muss erst mal zahlen. Die Versicherung kann den
> Halter des Fahrzeuges im Falle eines Unfalls aber
> in Regress nehmen. Bei Vorsatz sogar voll und
> ganz, sonst gestaffelt.

O.K. das ist aber reichlich haarspalterisch, der Versicherungsschutz erlischt nicht, aber man muß das Geld der Versicherung zurückzahlen. Na, ja für mich als Nichtjuristen kommt das fast auf's selbe raus - ich bekommen einen garantierten Sofortkredit, muß aber nachwievor selber blechen.

Interessant wäre da die Staffelung wieviel % muß ich wohl für 2 nicht eingetragene Reifen zurückzahlen? Oder hängt das vom Einzelfall ab bei Auffahrunfall muß ich alles zurückzahlen, bei Seitenaufprall nur die Hälfte? Besonders interessant vor dem Hintergrund, daß Versicherungen in Zukunft nicht mehr (ganz? bzw. gestaffelt?) zahlen wollen wenn man im Winter keine Winterreifen drauf hat. Wäre das dann in etwa vergleichbar?

> Die montierte
> Reifengröße muss natürlich vom TÜV begutachtet
> werden und entweder eingetragen oder (bei den
> neuen EU-Papieren) als Prüfbericht mitgeführt
> werden - es sei denn eine Freigabe vom Fahrzeug-
> oder Reifenhersteller liegt vor. Solche Freigaben
> gibt es ja auch von Citroën. Diese müsste also
> mitgeführt werden.
> Sind 180er Reifen eingetragen und werden 185er
> gefahren kann es Ärger bei der nächsten
> Polizeikontrolle mit angeordneter Prüfung durch
> einen Sachverständigen (i.d.R. TÜV) geben, wenn
> die Freigabe nicht vorliegt.

D.h. es reicht wenn ich die Freigaben von Citroën dabei habe, obwohl in der Freigabe selber steht:
Diese Reifengrößen müssen in den Fahrzeugbrief (technische Prüfstelle) und den Fahrzeugschein (Zulassungsstelle) eingetragen werden.
?


> Die Betriebserlaubnis erlischt natürlich dadurch
> nicht. Hierzu ein Zitat aus dem entsprechenden
> Gesetzestext:
(...)
> oder die formale Feststellung, es seien
> Fahrzeugteile von vorgeschriebener Beschaffenheit
> verändert
> worden, reicht nach der Neufassung nicht mehr.“
> Die Beriebserlaubnis erlischt aber regelmäßig,
> wenn abgasrelevante Veränderungen am Fahrzeug
> vorgenommen werden (Auspuff, Vergaser,
> Einspritzung, Luftfilter, Übersetzung)
(...)

> Hinweise auf das Erlöschen von Versicherungsschutz und
> Betriebserlaubnis sind in aller Regel
> Stammtischparolen, die man getrost überhören
> kann.

Wie neu ist denn diese "Neufassung" ? Also uns hat man in der Fahrschule und nicht etwa in der Kneipe regelmäßig vor eben solchem tun (tiefer schneller breiter etc.) gewarnt mit genau dem Hinweis auf den erlöschenden Versicherungsschutz.

Danke für die erhellenden Einsichten in die Versicherungstechnischen Abgründe.
Gruß
patric
Martin K. Verified
Beiträge: 786
Registriert: Di 1. Feb 2005, 19:04

Re: reifen

Beitrag von Martin K. Verified »

Hallo Patric,

na, wer spaltet hier Haare? Bild

Aber im Ernst: Da wird viel Panik gemacht. Wegen falscher Reifen wird die Versicherung dich fast nie in Regress nehmen können. Sie müsste nachweisen, dass die falsche Reifengröße ursächlich den Unfall herbeigeführt hat.

Bei der Citroën-Freigabe hast Du genau den wunden Punkt getroffen: Der besagte Satz war in den 80er Jahren noch notwendig, da Reifen grundsätzlich eingetragen werden mussten. Die Möglichkeit des Mitführens von Freigaben gab es noch nicht. Das kam erst mit dem EU-Recht. Mutige können also diese Freigabe so mitführen und die Polizisten zu überzeugen versuchen.
Ich werde mal sehen, ob sich Citroën angesichts der neuen EU-Papiere nicht überzeugen lässt, eine Neuauflage dieser Freigabe herauszugeben, möglichst gleich mit anderen Reifengrößen. Denn in den neuen EU-Fahrzeugpapieren wird keine zusätzliche Reifengröße mehr eingetragen. Die Polizei muss sich also bei neuen Papieren mit der Freigabe zufrieden geben.

Die Neufassung kam zusammen mit anderen EU-Angleichungen im August 1998 und ist in dieser Fassung noch gültig.
Als Du 1991 deinen Führerschein machtest, hatte dein Fahrlehrer also durchaus recht.

Grüße
Martin
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