Robert hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 23:13
Ich könnte mir, so man keinen Aufwand scheut, folgendes Verfahren vorstellen: Umschreibung ...
Könnte funktionieren, aber da ist mir der Aufwand dann doch zu groß - ich fahre ja (nicht als einziger!) mit dem gebogenen Kennzeichen ohne Genehmigung.
Bis jetzt ohne Stress, ich klopf mal auf Holz daß das so bleibt...
Vor 10 Jahren in Berlin: Zulassungstelle Kreuzberg hat abgelehnt. In Lichtenberg kein Problem - außer das die Vögel zu dritt zur ID gegangen sind und mit einem Winkel die Neigung gemessen haben. Und der Chef mir dann erzählte, dass der Winkel nicht möglich, das gebogene Kennzeichen kein Thema sei. Sie rieten mir zu einem Winkel um das Kennzeichen gerade zu stellen. Einer der Drei konnte dann allerdings nicht mehr an sich halten und musste loslachen.
Vorher anrufen und einen Termin abstimmen hat so beiden Seiten Freude bereitet
Das Problem ist, dass das gerade Kennzeichen trotzdem an die erste und zweite Front passt. Sogar Profis machen es in Fotos und Videos vor (fällt mir z.B. immer wieder bei Inhalten der DS Manufaktur auf… wunderschöne Fahrzeuge, und dann das verunstaltende gerade Schild mit dem Firmenlogo vorn dran genagelt. Gerade bei derartigen High-End-Restaurationen sollte doch die Investition für entsprechende Schilder kein Ding sein…)
Was sagt der Doktor dazu?
Robert hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 23:13
Ich könnte mir, so man keinen Aufwand scheut, folgendes Verfahren vorstellen: Umschreibung des Autos auf einen Halter, der in einem gebogene-Kennzeichen-freundlichen Zulassungsbezirk gemeldet ist. Anschliessend erneute Umschreibung und dabei nach neuem Recht die auswärtigen Kennzeichen behalten. Ich weiss nicht ob es funktioniert und habe es auch nicht ausprobiert.
Ich denke eher nicht, Robert. Denn die zuständige Zulassungsstelle muss die Kennzeichentafeln auf jeden Fall abstempeln. Ob sie dann williger ist, wenn eine bereits vorhandene vorgelegt wird, und dazu noch aus einem völlig anderen Bezirk, ist genauso Glückssache wie der vorherige Versuh.
Kennzeichen behalten geht nur bei Umzug des Halters ohne Halterwechsel. Dann kommen auch keine neuen Siegel auf das Schild (war bei mir jedenfalls so).
Bei Halterwechsel muss meines Wissens zwingend eine neue Nummer vergeben werden - und damit auch ein neues Schild.
Das Kennzeichen kann man auch dann mitnehmen, wenn zusätzlich zum Wechsel des Zulassungsbezirks auch ein Halterwechsel stattfindet, zum Beispiel bei einem Verkauf des Fahrzeugs. So kann ein Käufer aus Köln, der ein Fahrzeug kauft, das in München zugelassen ist, nach dem Kauf das Münchner Kennzeichen mitnehmen.
Schon klar, Robert, aber die für den Wohnbezirk des neuen Halters zuständige Zulassungsstelle muss die Kennzeichen stempeln. Und dann ist man eben doch deren Willkür ausgeliefert.
Nein. Das Neustempeln der Kennzeichen wird nicht praktiziert.
Man kriegt neue Papiere und das warś dann.
Habe ich exakt so jedenfalls in Bonn erlebt.
Insofern passt Roberts Vorschlag.
Aber mal ehrlich: Ich würde das machen, wenn ich überhauptgarkkeine anderen Probleme mehr hätte.
Wenn man das Auto nicht abmeldet, ist auch keine Neustempelung erforderlich.
Seitdem es diese Regelung gibt fahre ich hier mit vielen schönen Kennzeichen rum ...
Man darf es bloß nicht abmelden oder sonstige Änderungen vormehmen.
Und wenn´s hilft, hier auch meine Erfahrung:
Fahrzeug, angemeldet beim Vorbesitzer in Hamburg, angemeldet gekauft und übernommen, Termin beim hiesigen Landkreisamt, Umschreibung aus anderem Landkreis durchgeführt, Hamburger Kennzeichen übernommen INCL. des HH-Stempels. Ich musste das Kennzeichen nicht vorlegen, der Landkreisstempel wird nicht kontrolliert oder ersetzt.
Wichtig (wie auch schon von Hans bemerkt): einfache Umschreibung, keine Änderung der Fzg-Daten, nicht dazwischen abmelden!