Online-Petion gegen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes

Hier kann nach Herzenslust abgeschweift werden.
Gerrit Verified
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Online-Petion gegen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes

Beitrag von Gerrit Verified »

Der DEUVET, bei dem wir als DS Club Mitglied sind, weist auf folgendes hin:

„…die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eingebracht, der sie nach einem möglichen Beschluss ermächtigen könnte, Fahrverbote auszusprechen, wenn sie "zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich" wären. Dies könnte in hohem Maße unsere Oldtimer und Youngtimer betreffen.

Gegen diesen Gesetzentwurf wurde folgende Petition gestartet:
https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-des-6-stvg-gesetzesbeschluss-zum-strassenverkehrsgesetz-drucksache-432-21

Der DEUVET bittet alle Clubvorstände dies an seine Mitglieder weiterzugeben und sie aufzufordern, sich an der Petition zu beteiligen. Es muss in unser alle Interesse sein, dieses Gesetz zu verhindern…“

Dieser Bitte komme wir hiermit gern nach. Auch Nicht-Mitglieder können diese Petition unterstützen. Bis heute haben schon 50% der notwendigen Unterstützer die Petition gezeichnet.
Gerrit Koch
Vize-Präsident DS Club Deutschland e.V.
priusb78 Verified
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Re: Online-Petion gegen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes

Beitrag von priusb78 Verified »

Danke, Gerrit - da warst Du schneller!

Hier noch ein Dokument dazu: Seite 2, 1. ... gehört zum Thema

Drucksache 432/21 Gesetzesbeschluss

Gruß Thorsten
D Super 5, Bj. '74, brun-scarabée aus Italien
ssiegert Verified
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Re: Online-Petion gegen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes

Beitrag von ssiegert Verified »

Danke Thorsten für das Dokument.
Wesentlicher Teil für ist ja wohl:

„ Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8 oder Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden
1.zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen,
2.zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder
3.zum Schutz der Verbraucher.

Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8, auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden
1.zum Schutz der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,
2.für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder
3.für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.“

Damit läßt sich der Wochenends Oldtimerverkehr vollends lahm legen, weil jetzt auch Fahrverbotszonen in Orten in ländlichen Regionen zu den Zeiten, zu denen wir nicht arbeiten, möglich sind.

Ich frage mich, wie man das formulieren kann, damit die Krawallbrüder auf Motorrädern UND in Autos, die eine "Auspuffklappe" für "besseren Sound" haben, da rein definiert werden können bzw Oldtimer rausdefiniert werden können.

Danke und Grüße
Sebastian
1973 DS 23 Break in Bleue Delta; 1975 Dyane 6 Orange; 1990 BX 16 TGI Break, Vert Triton; 1990 BX 19 4WD Break, Gris Meteore; 1991 BX 19 GTI 4x4 Silber; 1991 BX 16 Image; 2016 C5 Tourer Selection 150 S&S Dunkelgrau
Gerrit Verified
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Re: Online-Petion gegen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes

Beitrag von Gerrit Verified »

Der IKM, deren Mitglied der DS Club ebenfalls ist, stellt die Sache nun anders dar:

die ganze Woche über hat uns eine Petition beschäftigt, durch welche vermeintlich Fahrverbote für Oldtimer abgewendet werden sollen, die durch einen Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages (Bundesrats-Drucksache 432/21) entweder beschlossen oder in greifbare Nähe gerückt werden sollten.

Dazu muß man festhalten, daß es sich lediglich um eine Änderung, namentlich "Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsechtlicher Vorschriften" eines bereits seit 2003 in Kraft geratenen Gesetzes handelt. In dieser nun vorliegenden Änderung, welche im Internet Furore macht, wurde das Ursprungsgesetz überhaupt nicht angetastet, sondern Formulierungen neu gefaßt und Texte strukturiert. Inhaltlich hat sich überhaupt nichts geändert.

Das bedeutet, daß diese Petition überhaupt keine Wirkung entfaltet, sollte sie im Bundetag besprochen werden, denn dann würde lediglich darüber entschieden werden, ob die o.g.
neu gefaßten Formulierungen und rechtlich einfacher zu verstehenden Texte verworfen werden. Insofern besteht im Moment überhaupt gar kein Handlungsbedarf.

Gestern fand der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut statt, in welchem Gero Storjohann (MdB CDU und ordentliches Mitglied sowohl im Petitionsausschuß als auch im Ausschuß für Verkehr und digitale Infrastruktur) ausführlich Stellung zu der Änderung nahm und die Bedenken der Teilnehmer versucht hat zu zerstreuen. Auch Oliver Luksic (MdB FDP und Berichterstatter des Ausschusses für Verkehr und Infrastruktur) hat bereits, allerdings nicht im Parlamentskreis, die Bedenken der Oldtimerszene an anderer Stelle als unbegründet zurückgewiesen.

Gero Storjohann berichtete, daß die historischen Fahrzeuge im Verkehrsausschuß inzwischen eine nicht zu verachtende Präsenz haben und bei allen Überlegungen eine Rolle spielen. Welche Auswirkungen könnten Gesetzesänderungen auf die Oldtimer haben? Diese Prüfung findet laut Aussage Storjohanns stets statt. Des weiteren meinte dieser, daß sich niemand ernsthaft mit diesem Kulturgut "anlegen" wolle. Es gibt, zumindest zu diesem Zeitpunkt, das muß man der Ehrlichkeit halber auch konstatieren und da liegt es fast ausschließlich am Wähler, keinerlei parlamentarische Mehrheit für ein Verbot von Oldtimern, was dieser auch sinngemäß als absurd bezeichnete. Das Gesetz, wie gesagt, bereits seit 2003 in Kraft, zielt im Grunde genommen auf die im vergangenen Jahr hochgekochte Thematik der Lärmbelästigung auf touristisch besonders beanspruchte Strecken ab. An dieser Stelle können wir guten Gewissens sagen, daß diese Thematik, wenn überhaupt, nur einen ganz verschwindend geringen Prozentsatz Oldtimerfahrer betrifft.

Dennoch habe ich mir erlaubt, eine Nachfrage zum Artikel 1, Nummer 6, §6, Absatz 4 zu stellen. An dieser Stelle heißt es:

"Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8 oder Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden

2. zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen ..."

sowie

"Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8, auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden

1. zum Schutz der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,

2. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen ..."

An diesen beiden Stellen sehe ich durchaus dias Potential für Bewegungseinschränkungen auch für Oldtimer. Denn streng genommen, emittieren sie mit fast allen Verkehrsmitteln. Selbst Fahrräder böten Angriffsfläche, wenn man, zugegebenermaßen, sehr streng genommen, den Gummiabrieb der Reifen und Bremsen betrachtet.

Gero Storjohann hat indirekt zugegeben, daß man nie wissen könne, was ein künftiges Parlament beschließe und umsetze, jedoch seien zum gegenwärtigen Zeitpunkt Oldtimerfahrverbote, da verwies er auf seine eingangs getätigte Aussage, überhaupt kein Thema und nicht mehrheitsfähig. Gleichwohl verwies er darauf, daß bereits seit Jahren Einschränkungen mit diesem Gesetz möglich sind, wie man auch an der ein oder anderen Strecke, im Schwarzwald beispielsweise, sehen kann. Dabei handelt es sich um temporär (üblicherweise das Wochenende) gesperrte Strecken für Motorradfahrer.

Die Quintessenz der anwesenden Politiker lautete dann auch, zunächst einmal im Parlamentsbetrieb keine schlafenden Hunde zu wecken, wobei sie ausgerechnet die Petition mit größter Sorge betrachteten, denn diese würde durch die massenhafte Verbreitung in sozialen Medien eine Beachtung erfahren, die durchaus kontraproduktiv zu sehen ist.

Der AvD hat im Vorgriff zur anstehenden Bundestagswahl die Positionen und Haltungen der einzelnen Parteien zu historischen Fahrzeugen abgefragt. Nachfolgend ein Auszug aus einer Pressemeldung des AvD: "Wenn es um klassische Automobile und Oldtimer geht, beziehen die Grünen eine ganz klare Position: Oldtimer sind Liebhaberei und haben keinen Anspruch auf einen besonderen Schutzstatus. Die übrigen Parteien sehen das anders: Für SPD, Linke, FDP und AfD zählen Oldtimer zu den schützenswerten Kulturgütern."

Die ausführlich gestellte Frage und die dazugehörige Antwort ist: "Automobile Oldtimer gelten als technisches Kulturgut. Welche Bedeutung messen Sie deren Schutz vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadiskussion bei?"

Antwort der Grünen: "Die Klimakrise ist die globale Herausforderung unserer Zeit. Das Erreichen des 1,5 Grad-Ziels ist essentiell für unsere Welt und unsere Gesellschaft. Private Liebhabereien wie Oldtimer haben vor diesem besonderen Hintergrund keinen besonderen 'Schutzstatus'. Mithin sehen wir dazu auch keine Notwendigkeit, weil Erwerb, Besitz und Betrieb von Oldtimern jedem Interessierten prinzipiell möglich sind."

Wir haben es durch die Zusammensetzung unserer Parlamente weitgehend in der Hand, ob wir die Schutzbedürftigkeit automobiler Zeitzeugen erhalten und womöglich ausbauen oder ob es, wie in Spanien angekündigt, nicht nur um das Verbot des Verkaufs von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab 2040 geht, sondern gleich um den Betrieb derselben auf öffentlichen Straßen ab 2050.

Bleiben Sie gesund und uns weiterhin gewogen! Es scheint, als ist eine politische Oldtimerinteressensvertretung in Zukunft wichtiger denn je.

Herzliche Grüße

Ihr / Euer Mario De Rosa
Erster Vorsitzender
Gerrit Koch
Vize-Präsident DS Club Deutschland e.V.
Ulrich T Verified
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Re: Online-Petion gegen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes

Beitrag von Ulrich T Verified »

"Mithin sehen wir dazu auch keine Notwendigkeit, weil Erwerb, Besitz und Betrieb von Oldtimern jedem Interessierten prinzipiell möglich sind."
Eben. Ich verstehe die ständige Panikmache nicht. Bei Verkehrspolitik geht es um ganz andere Themen, nämlich wie in den kommenden Jahren und Jahrzehnten Mobilität gestaltet werden wird, auf das Individuum heruntergebrochen: Ob und auf welchen Strecken zu welchen Preisen geflogen oder mit der Bahn gefahren wird, welchen Raum Individualverkehr in Städten erhält und wie diese Fahrzeuge künftig angetrieben werden. Alles Themen, die bislang sträflich vernachlässigt wurden. Die im Verhältnis Handvoll Halter und Nutzer historischer KFZ, die damit im Jahre wenn es hoch kommt ein paar tausend km fahren, fällt umwelttechnisch nicht ins Gewicht und ist verkehrspolitisch uninteressant.

Mir (auch als Halter eines historischen KFZ) ist es relativ schnurz, ob das nun "besonders schützenswert" ist. Entscheidend ist vielmehr, wie sich die Parteien zu den wirklich klimarelevanten Themen, auch in der Verkehrspolitik, stellen. Und da sehe ich keinen Widerspruch zwischen einer 1967er ID und einem Kreuz bei Grün. Um der indirekten Wahl- oder Nichtwahlempfehlung hier mal eine persönliche Auffassung entgegenzusetzen.

Und dann der Aufschrei wegen einer eventuellen Situation ab 2050! Da müssen wir erstmal hinkommen, Freunde. Und unsere Autos auch. Und wir müssen noch in der Lage sein, diese zu bewegen. Und überhaupt - aktuell wissen wir nicht einmal, wann die nächste Ausgangssperre verhängt wird. Eises sollte doch klar sein: Aktuelle Politik kann und muss Einfluss darauf haben, ob und wie wir in 30 Jahren Leben. Aber ganz bestimmt nicht darauf, wie dann irgendwelche Details geregelt sein werden.

Außerdem: Denkt Ihr nicht, dass die Bauernmotoren unserer DSen auch synthetischen Kraftstoff vertragen werden? Bleibt die Frage, wo wir den dann zu welchem Preis beziehen können. Aber mit den Reiseplänen für das Jahr 2050 beschäftige ich mich dann erst etwas später. Bis dahin wäre es toll, wenn ein Bundesverkehrsminister dafür sorgen würde, dass es eine Bahnanbindung von Deutscher Seite an den Brennertunnel geben wird. Da hätten übrigens auch wir Oldtimerfreunde was von, wenn wir mal wieder einen schönen Trip Richtung Italien starten wollen. Aber da hätte man in den letzten Jahren eben eine andere Partei wählen müssen...
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DerPaster
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Re: Online-Petion gegen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes

Beitrag von DerPaster »

...desweiteren wäre generell eher mal in unserem Sinne die Definition von alten Autos als "schützenswertem Kulturgut" zu hinterfragen. Was, bitte, ist e.g. am 124er Benz, von dem hierzulande weit über Hunderttausend rumfahren, "schützenswert"? Lebendige Wesen gelten hierzulande erst als "schützenswert", wenn sie vom Aussterben bedroht oder zumindest extrem selten geworden sind - das müßte für Gegenstände doch um so mehr gelten, oder? Daß die Prioritäten umgekehrt sind, sagt sehr viel über den Zustand unserer Gesellschaft aus...
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maldini Verified
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Re: Online-Petion gegen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes

Beitrag von maldini Verified »

Hey Cord,

man kann keine „bedrohte Arten“ isoliert schützen - sie werden selten oder sterben aus, weil ihre Lebensräume bedroht, vernichtet oder durchschnitten werden.

Unabhängig von der Frage ob ein sehr altes Auto als Kulturgut gelten soll - auch wenn es noch häufig ist - wird es genauso bedroht sein, wenn die Infrastruktur (sein Lebensraum) verändert, bedroht und durchschnitten wird.
Ich wage mir nicht vorzustellen wie Straßennutzung reglementiert wird, wenn es von selbstfahrenden, kollisionsunfähigen Elektromobilen nur so wimmelt.

Aktuell haben wir noch den Handkarren und die Pferdekutsche in der Straßenverkehrsordnung!
aber - auch der Spatz ist inzwischen eine bedrohte Art ….

Grüße
Karl


PS: Öko-IDee
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:-)
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DerPaster
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Re: Online-Petion gegen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes

Beitrag von DerPaster »

Moin, Karl!
Ich verstehe absolut, was Du meinst. Mal abgesehen davon, daß das absolute Zukunftsmusik ist - über komplett autonom fahrende KfZ lesen wir zwar aktuell meist Fehlschläge, auch der Bestand an Verbrennern ist aktuell noch so groß, von den absolute notwendigen LKW ganz zu schweigen - daß weder Du noch ich noch fast jede andere aus dem Club ernste Einschränkungen unserer Vets noch leibhaftig erleben werden - es wird vrsl. eines fernen Tages dazu kommen, daß schlicht aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen nur noch CO2-neutrale, computergelenkte KfZ auf öffentlichen Straßen herumfahren werden. Das ist einerseits traurig, wird aber andererseits Unfallzahlen und negative Umwelteinflüsse gewaltig senken, ist also schlicht vernünftig für die Allgemeinheit. Unsere Kisten werden dann entweder dekorativ in Museen oder als Landschaftskunst rumstehen oder, wie zu Zeiten von Berta Benz, mit Sprit aus Apotheken (zu entsprechenden Preisen) auf reinen Privatstrecken bewegt werden. Wir werden's nicht mehr erleben.

Aber bis dahin..? Aktuell profitieren wir von großen Privillegien, die die Allgemeinheit uns einräumt: Gewaltige Steuersubventionen, Ausnahmen umweltbedingter Fahrverbote. Wir haben da kein Recht drauf, bloß, weil wir Bock haben, unsere geilen Karren zu fahren - sondern die Allgemeinheit hat uns ein Privilleg geschenkt, weil der aktuelle Standpunkt ist: "Das ist ein historisches, schützenswertes Kulturgut! Die Allgemeinheit soll das noch zu sehen kriegen!" Grund für solche Privillegien kann nur sein: Die Allgemeinheit hat was davon! Ästhetik ist leider relativ, deswegen kann das kein Argument für diesen Schutz sein. Was es nun noch massenweise gibt, muß nicht geschützt werden. Wenn wir bedenken, daß diesen Herbst der Golf III mit fast 6 Millionen gebauten Exemplaren, automatisch unter diesen Schutz fällt, bloß weil er 30 wird - dann führt das die Grundidee komplett ad Absurdum! Ich würde eher befürchten, daß dann irgendwann jemand mit ein bißchen Sinn und Verstand auf diese Gesetzeslage guckt und sagt: "Hey - warum sollen wir fördern, daß Millionen alter Rostlauben weiter den Verkehr gefährden und die Umwelt versauen!?! Wir schaffen das Gesetz komplett ab!" Und dann stehen wir als Leute, die wirklich alte, technisch wirklich besondere und v.A. SELTENE KfZ pflegen als Kollateralschaden da... Nein - es ist ein gewaltiger Unterschied, ob Du einen 124er oder Golf III hast - oder einen Ponton, R16 oder DS. Wir gehören nicht mit Ersteren in denselben Privillegientopf! Wenn wir wirklich wollen, daß mindestens unsere Kinder noch mit unseren Kisten rumfahren dürfen, müssen wir dafür sorgen, daß dem unter der aktuellen Regelung ausufernde Privillegienmißbrauch ein Ende gesetzt wird und wirklich nur die KfZ bevorzugt werden, die schützenswert sind! Das Alter allein kann dafür wirklich nicht mehr einziges Kriterium sein! (das wäre doch mal 'ne sinnvolle Petition... ;-) ).
uwe.v11
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Re: Online-Petion gegen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes

Beitrag von uwe.v11 »

1,4 Mio DSen
Wenig?
Weg damit
Facel Vega ok die sind schützenswert
C6,Pluri,DS 21 Cabrio,DSuper5
DerPaster
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Re: Online-Petion gegen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes

Beitrag von DerPaster »

uwe.v11 hat geschrieben: 1,4 Mio DSen
Wenig?
Weg damit
Facel Vega ok die sind schützenswert
Whow, COOOL! Es sind noch 1,4 Millionen DS auf den Straßen unterwegs!!! Wußt' ich ja gar nich'! Dann sind unsere Mesdames ja tatsächlich so häufig - und so unschützenswert - wie 124er und Golf III!!! Danke für die Info!!!
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