Citroën D super 5

Diskussionen rund um's Thema...
bubud5 Verified
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Re: Citroën D super 5

Beitrag von bubud5 Verified »

So ist es!!
Oldtimer haben lediglich eine Zulassung der nationalen Zulassungsbehörden, Neuwagen eine EU-Zulassung.
Das ist der Grund für die unterschiedliche Handhabung.
Das scheint Markus nicht so genau zu wissen.
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Thomas Held Verified
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Re: Citroën D super 5

Beitrag von Thomas Held Verified »

symphatique hat geschrieben: ich kenne keine/n D-Modellbesitzer/in, die nicht die H-Zulassung nutzt.
Doch! :-)
Gruß

Tom
symphatique
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Re: Citroën D super 5

Beitrag von symphatique »

Verdammt, Du bist mir durchgerutscht!

Excuse moi!

Bei (von Marcus eingefordetem) Zuendedenken lande ich bei G-Kat-Fahrzeugen, die ein H-Kennzeichen nicht nötig haben.

Gibt es noch weitere Gründe, die eine H-Zulassung unnötig machen?
"Das is´nich´kaputt! Das kann man reparieren!"
ACCM Alex
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Re: Citroën D super 5

Beitrag von ACCM Alex »

symphatique hat geschrieben:
Gibt es noch weitere Gründe, die eine H-Zulassung unnötig machen?
Hallo Volker, ja durchaus. Wenn man keine Fahrverbots-/ Umweltzonen oder was auch immer beachten muss und es sich um eher hubraumschwache Fahrzeuge wie z.B. 2CV und Artverwandte handelt wird die reguläre Steuer für eine Zulassung als "Otto ohne Kat" günstiger sein als die 192€ für die Zulassung mit H-Kennzeichen... Zudem wird einem dann auch keine Versicherung irgendwelche Einschränkungen auferlegen können was ja bei H-Kennzeichen gerne gemacht wird. Denn eine reguläre Zulassung ist nun mal eine reguläre Zulassung.

Grüße

Alex
www.citroservice.de www.dellenspezi.de
symphatique
Beiträge: 1656
Registriert: Do 15. Feb 2007, 23:51

Re: Citroën D super 5

Beitrag von symphatique »

Und in Bezug auf´s D-Modell?
"Das is´nich´kaputt! Das kann man reparieren!"
MichaIN Verified
Beiträge: 1507
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Re: Citroën D super 5

Beitrag von MichaIN Verified »

...ein originales gebogenes DIN-Kennzeichen aus der prä-H-Ära.

Gruß Michael
Doctor-D
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Registriert: Mi 18. Apr 2007, 10:53

Re: Citroën D super 5

Beitrag von Doctor-D »

Die Eitelkeit hat mich ein paar Taler gekostet.Und ein Kudne in München hat einen G-Kat in seiner 62er und ein gebogenes, altes DIN Schild.
Das ist schon sehr hübsch.
Bernhard(Süd) Verified
Beiträge: 1294
Registriert: Mo 16. Okt 2006, 17:00

Re: Citroën D super 5

Beitrag von Bernhard(Süd) Verified »

ACCM Alex hat geschrieben: Hallo,

jetzt mal unter Auslassung aller Emotionen noch ein paar andere Gedanken aus der Praxis bezüglich 07er-Kennzeichen und der entsprechenden Regelungen:

Ich habe noch ein 07er-Kennzeichen nach den alten Regelungen, erstmals 2003 beantragt, 2007 dann nach Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk erneut zugeteilt sozusagen, da ja auch noch nach den alten rechtlichen Voraussetzungen. Als dann, ich meine, 2012, die neuen Regelungen bekannt wurden, habe ich noch rechtzeitig davor zwei Fahrzeuge aufs Kennzeichen eintragen lassen, da natürlich noch nach dem alten Schema:

Mit den entsprechenden Papieren (egal ob deutsche, französische oder was auch immer...) zur Zulassungsstelle gefahren, da gabs dann nach Vorlage der Papiere jeweils einen eigenen roten Fahrzeugschein aus Pappe wo Fahrgestellnummer, Erstzulassung und zulässiges Gesamtgewicht eingetragen wurden. Auf diesem Fahrzeugschein hat man dann noch mit Datum selbst für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs unterschrieben und das wars. Traumhaft!

Letztes Jahr musste ich mir nach Umzug sowohl für den Alltagswagen wie auch für das 07er-Kennzeichen die Wohnadresse korrigieren lassen. Beim 07er-Kennzeichen war ich mir nicht mehr hunderprozentig sicher, ob ich in der Vergangenheit schon mal Fahrzeuge habe wieder sozusagen austragen lassen, die ich nicht mehr besaß. Aktuell waren und sind es halt nur noch zwei Fahrzeuge.

Und jetzt kommts:

Von den beiden Fahrzeugen, die ich gerne weiter auf dem Kennzeichen fahren wollte, gab ich dann zum umändern die roten Fahrzeugscheine über den Tresen und sagte dann, dass ich nicht sicher wäre, ob noch andere und wenn ja, welche Fahrzeuge noch auf dem Kennzeichen eingetragen wären. Die Antwort war schon speziell und lässt tief blicken:

Das wisse man dort auch nicht, das ist nirgendwo verzeichnet, das sollte ich dann schon selbst wissen... Ich habs dann bei den beiden Fahrzeugen zunächst belassen und habe nun für diese einen gemeinsamen Schein wo beide drauf eingetragen sind.

Stichwort Fahrtenbuch:

Bei der Erstzuteilung 2003 war davon keine Rede, beim Umzug 2007 sagte man mir zumindest, ich müsste eins führen aber das wurde nie kontrolliert. Wie denn auch? Dann müsste man ja als Zulassungsstelle in regelmäßigen Abständen alle Halter mit 07er-Kennzeichen anschreiben mit der Aufforderung zur Vorlage des Fahrtenbuches zur Kontrolle...
Und auch letztes Jahr war von einem Fahrtenbuch keine Rede.
Letztendlich geändert hat sich für mich also nichts, ich bewege die beiden Fahrzeuge nach wie vor wie gewohnt ohne Vorlage von irgendwas.

Interessant wäre nun mal zu wissen was passieren würde, wenn ich jetzt ein weiteres Fahrzeug eintragen lassen wollte. Könnte ich mich noch auf die Bestandsregelung meines 07er-Kennzeichens berufen und bekäme das Fahrzeug wie gewohnt einfach so eingetragen oder müsste ich HU/ AU und ggf. ein H-Gutachten vorlegen? Habe ich mich noch nicht mit beschäftigt und möchte ohne Notwendigkeit natürlich auch niemanden bei der Zulassungsstelle auf dumme Gedanken bringen...

Aber aus diversen Kontakten zu anderen 07er-Kennzeichen-Inhabern bundesweit weiss ich, dass es generell so ist, dass die Sache mit den 07ern völlig unterschiedlich gehandhabt wird. Teilweise wird das sogar noch so leger wie vor 2012 gehandhabt, woanders möchte man HU/ AU und H-Gutachten sehen und lässt sich halbjährlich das Fahrtenbuch zeigen usw.

Von daher würde wohl erst eine konkrete Anfrage bei der für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle Klarheit darüber bringen, wie es vor Ort gehandhabt wird.

Grüße

Alex
Hallo,
Alex` Ausführung ist für mich die bisher klarste und übersichtlichste Zusammenfassung der (föderalistisch-:-)) verwirrend scheinenden Verhältnisse in der "Zulassungs-Szene".

Danke Dir, Alex:
Grüße Bernhard
(Citroenfahrer seit 1980, wie schön :-) )
Jürgen Verified
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Re: Argumente gegen H-Zulassung

Beitrag von Jürgen Verified »

Hallo Volker,

- gehbehinderte mit "aG"-Ausweis sind bei normaler Zulassung von der KFZ-Steuer befreit, mit "H" nicht.

- bei meiner roten DS mit G-Kat leiste ich mir jedes Jahr 140€ Steuerzuschlag für das historische DIN-Kennzeichen ohne "H", aber mit dem Braunschweiger Löwen auf dem Stempel.

- so ähnlich gibt es noch ein dunkelblaues DS-Cabrio mit dem DIN-Kennzeichen D-S 21, der Kölner Eigentümer hat sogar extra einen Düsseldorfer Wohnsitz.
Gruß Jürgen
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Thomas Held Verified
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Re: Argumente gegen H-Zulassung

Beitrag von Thomas Held Verified »

Jürgen hat geschrieben: Hallo Volker,

- gehbehinderte mit "aG"-Ausweis sind bei normaler Zulassung von der KFZ-Steuer befreit, mit "H" nicht.

- bei meiner roten DS mit G-Kat leiste ich mir jedes Jahr 140€ Steuerzuschlag für das historische DIN-Kennzeichen ohne "H", aber mit dem Braunschweiger Löwen auf dem Stempel.

- so ähnlich gibt es noch ein dunkelblaues DS-Cabrio mit dem DIN-Kennzeichen D-S 21, der Kölner Eigentümer hat sogar extra einen Düsseldorfer Wohnsitz.
Sag ich ja! (Deinen Wagen hatte ich als nicht-H-Beispiel glatt vergessen, Juergen!)
Die Duesseldorfer Wohnung ist aber seit ein paar Jahren nicht mehr erforderlich, um z. B. auch als Koelner mit 'D-S 21' rumzufahren - da muss nur noch das Bundesland uebereinstimmen...
Gruss

Tom
Gruß

Tom
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