Hallo Robert,Robert hat geschrieben: Darf ich, wenn ich im Besitz in- oder ausländischer Kfz-Papiere bin, ein Typenschild mit den Daten aus diesen Papieren auf ein mir irgendwie zugelaufenes Chassis ohne Papiere pappen und das dann als Chassistausch deklarieren?
ja, das darfst Du, wenn aus den KFZ-Papieren hervorgeht, dass die Erstzulassung vor dem 1.10.1969 lag.
Außerdem muss natürlich die Technik des "zugelaufenen" Chassis zu den KFZ-Papieren passen.
Falls nicht (z.B. Papiere vom ID19 und Chassis vom DS21) musst Du Dir die abweichende Technik z.B. den stärkeren Motor in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Dazu ist dann zunächst der TÜV zu bemühen, der das begutachtet.
Das ist keine Gaunerei, wenn die Erstzulassung vor dem 1.10.1969 lag und die Technik des "zugelaufenen" Chassis mit dem KFZ-Papieren übereinstimmt. Ansonsten muss die abweichende Technik in die Fahrzuegpapiere eingetragen werden.Robert hat geschrieben:Solche Gaunereien waren und sind zwar gang & gäbe, aber dass das neuerdings legal sein sollte, wundert mich.
Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 1.10.1969 muss man beim "zugelaufenen" Chassis zusätzlich noch die alte FIN lesbar durch-Xen und daneben dann die FIN aus den KFZ-Papieren einschlagen. Diesen Vorgang lässt man dann bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen.
Viele Grüße
Marcus