H-Kennzeichen verweigert

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Eckhard Mayer

H-Kennzeichen verweigert

Beitrag von Eckhard Mayer »

Hallo DS Freunde,

in unserer letzten HP war zu lesen zu lesen,daß für die Erteilung des H-Kennzeichens laut §21c StVZO das Jahr der Erstzulassung ausschlaggebend ist.Ich bin mit meinem §21c TÜV Gutachten,Unbedenklichkeitsbescheinigung,Cartes Gris etc. zu meiner zuständigen Zulassungsstelle in Weinheim gefahren um meine neue DS anzumelden.Das H-Kennzeichen wurde mir vehement verweigert,mit dem Argument daß das Fahrzeug am 7.3.73 erstmals zugelassen wurde,also im März erst 30 Jahre alt wird.Mein Hinweis auf 21c ,Veröffentlichung in unsere HP.....alle Argumente zogen nicht .
Kann mir jemand ´nen Rat geben,was man da machen kann???
Im voraus schon mal Danke

Grüße

Eckhard (mit ´nem etwas dicken Hals)
Bernhard(Süd)

Re: H-Kennzeichen verweigert

Beitrag von Bernhard(Süd) »

Hallo Eckhard,

habe von meiner Zulassungsstelle ebenfalls die Überzeugung gehört, daß nach dem Buchstaben des Gesetzes das sozusagen vollendete 30. Lebensjahr (bzw. für rotes 07er-Kennzeichen das 20.) ausschlaggebend ist, wenn auch die HP-Artikel hier eine tolerantere Auslegung zitieren. Dauert wohl noch etwas, bis die Amtsleiter sich trauen, z.B. die aktuelle Rechtssprechung anzuwenden...

Aber, hombre, März ist doch schon in 6 Wochen...!

Stets Gutes hoffend
Bernhard(Süd)
Martin

Re: H-Kennzeichen verweigert

Beitrag von Martin »

Hallo!

Leider hat die Motor Klassik wie auch die HP ein wenig aus dem Zusammenhang gelöst berichtet. Die DEUVET-Info hatte im Wesentlichen zum Inhalt, wie bei Autos zu verfahren ist, deren Erstzulassung nicht feststeht.
Im §21c wird dazu angegeben, dass das Jahr (sic!) der Erstzulassung festszutellen ist.
Richtig ist auch, dass das Auto fürs H-Kennzeichen 30 Jahre und älter sein muss. Steht also die Erstzulassung zweifelsfrei fest, wird in den meisten Fällen die Straßenverkehrsbehörde dieses Datum auch als Stichtag verwenden - sie handelt völlig korrekt.
Andere Straßenverkehrsbehörden geben sich mit dem Baujahr zufrieden (es werden aber allem Anschein nach immer weniger) - und sind damit auch im Rahmen bestehenden Rechts, da der 21c lediglich verlangt, das Jahr festzustellen.
Wohl einmalig ist, dass in den Ausführungsbestimmungen darauf hin gewiesen wird, das man sich deswegen zuvor an die Zulassungsbehörde wenden soll. Man ist sich der Lücke also bewusst gewesen, ohne sie zu schließen.
Fazit: Man fragt mittels Anruf bei der Behörde nach wie sie verfährt, ärgert sich aber bitte nicht, wenn sie nein sagt (womit man ganz sicher in NRW und Baden Württemberg rechnen muss).

Es grüßt bei behörden immer ohne dicken Hals
Martin
Bernhard(Süd)

Re: H-Kennzeichen verweigert

Beitrag von Bernhard(Süd) »

Hallo,

nur noch ein apercu hierzu:

Meine Madame ist am 04.1.1963 erstmalig zugelassen. Daraus folgt nach dem Gesetz der Logik zwingend, daß sie im Jahr 1962 gebaut worden sein muß (oder haben womöglich, beim Barte des alten André, die Mordskerle am quai de Javelle zwischen den Feiertagen eine komplette Serie montiert und ausgeliefert?!,- c´est démon...!).
Dennoch handelte in der Tat die Behörde wohl korrekt, wenn sie das Datum der Erstzulassung zugrundelegte (jaja, Baden-Württembergle) und nicht! das gemäß Obigem eindeutige Baujahr 1962!

Dennoch persönlich großzügig auslegend grüßt
Bernhard
Nicolas

Re: H-Kennzeichen verweigert

Beitrag von Nicolas »

Hallo Eckhard,

Du wirst auf den Stichtag warten müssen !
Die Gesetzestexte sind alle soweit richtig zitiert.. Leider gibt es hier in der Tat einen Interpretations-Spielraum der Behörden.

Bei zwei Oldies hatte ich dieses Problem schon: Peugeot 404 und DS, die beide genau auf der Grenze lagen, nach dem Jahr der EZ schon H-tauglich waren, aber nicht nach dem Tag der EZ.. :-(

Ich hatte dsbzgl. im Dutzend Mailverkehr mit meiner Zulassungsbehörde, dem DEUVET und diversen anderen Fachleuten, was ich Dir in den Details erspare.

Ergebnis: Die Zulassungsbehörde kann selbst entscheiden, ob sie den Tag oder das Jahr heranzieht. Die überwiegende Anzahl hat sich für den Tag entschieden .. z.B. bei mir und bei Dir.

Der DEUVET wirkt seit geraumer Zeit darauf hin, dass zukünftig das Jahr (und zwar das Baujahr!) zur Beurteilung herangezogen wird.

Einen guten Start am 7. März wünscht
Nicolas
Eckhard Mayer

Re: H-Kennzeichen verweigert

Beitrag von Eckhard Mayer »

Euch allen vielen Dank für Euro Infos!!!!

dann warten wir halt einfach noch ein paar Wochen.

......obwohl es ja schon ein bisschen juckt Madame auszuführen.

Aber ein paar trockene,salzarme Woche sind bestimmt nicht das Schlechteste

Gruß


Eckhard
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