Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

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Charles Duchemin
Beiträge: 1092
Registriert: So 21. Jun 2009, 17:35

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von Charles Duchemin »

[quote="Matthias Gebauer"]
Ich habe auch die gelb-orangen Rueckfahrleuchten dran und bei bisher sechs Hauptuntersuchungen wurde das nie bemaengelt.

Matthias[/quote]

hatte die auch dran und hat nie einen beim tüv interessiert.
Joe
Beiträge: 1011
Registriert: Do 16. Okt 2003, 13:29

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von Joe »

Mein TÜVler hat in irgendeinem Buch mit diversen Stichtagen nachgeschaut. Da waren auch so Dinge wie ASU, Gurtpflicht usw. drin.

Oben wurde es aber bereits beantwortet...
Paster
Beiträge: 81
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:37

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von Paster »

[quote=symphatique] Händischer Schalter darf wirklich nicht![/quote]
Simmer gleich bei der nächsten Frage: Es gibt ja Rückfahrlichschalter bei Sassen (e.g.) - nu' habbich' aber HA... Ich habe zwar vor Ort einen sehr versierten und Oldtimer gewohnten Kfz-Elektriker - aber der is' kein DS-Spezi (noch nicht... ;-). Kriegt der das so ohne Weiteres hin? Paßt der Sassen-Schalter überhaupt bei HA?
DS20_break Verified
Beiträge: 3522
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 23:10

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von DS20_break Verified »

Die HA ist eine Kupplungsgeschichte. Die Gänge liegen da wo sie immer liegen.
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
symphatique
Beiträge: 1656
Registriert: Do 15. Feb 2007, 23:51

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von symphatique »

Baujahr des Getriebes entscheidet, ob der Frontdeckel eine Aufnahme für den Schalter hat.
"Das is´nich´kaputt! Das kann man reparieren!"
Ooops Verified
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Registriert: Fr 16. Aug 2013, 11:30

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von Ooops Verified »

ich möchte an zwei Fzg (Mj 70 und Mj 71)den Schalter der Rückfahrleuchten nachrüsten. Ab wann wurde denn der Frontdeckel mit Schalteraufnahme verbaut und kann ich den u.U. tauschen?
ACCM Alex
Beiträge: 871
Registriert: So 30. Jan 2005, 02:22

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von ACCM Alex »

Hallo,

ja, diesen Deckel kann man problemlos tauschen, sind nur zwei Schrauben. Ab wann der passende Deckel und damit Rückfahrscheinwerfer serienmäßig verbaut wurden war immer vom Auslieferungsland des Fahrzeugs abhängig, so waren z.B. die deutschen Fahrzeuge auch hier serienmäßig besser ausgestattet als welche z.B. für den französischen Markt.
Von daher hilft Dir nur, einfach nachzuschauen. Vielleicht wurde ja auch das Getriebe in der Vergangenheit schon mal getauscht und es hat den passenden Deckel/ Aufsatz.

Grüße

Alex
www.citroservice.de www.dellenspezi.de
Ooops Verified
Beiträge: 16
Registriert: Fr 16. Aug 2013, 11:30

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von Ooops Verified »

DANKE!!!
wolfi987
Beiträge: 30
Registriert: Mo 13. Apr 2015, 18:06

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von wolfi987 »

Ich habe bei meiner DS20 zwei Rückfahrscheinwerfer.
Einen mit weißem Glas links und einen mit gelben Glas rechts (vorher war rechts auch weißes Glas, leider gebrochen und nur noch gelbes günstig bekommen).
Wenn ich zum TÜV muß, montiere ich den gelben Rückfahrscheinwerfer ab und danach wieder dran.
DS20 1973
Karlsson
Beiträge: 90
Registriert: Mo 30. Jan 2012, 17:43

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Beitrag von Karlsson »

Ursprünglich waren für alle Scheinwerfer und auch die Rückfahrscheinwerfer weißes oder schwachgelbes Licht vorgeschrieben.
Schwachgelb ist leider nirgends definiert und wurde für alle Scheinwerfer in einer Änderung der StVZO 1973 gestrichen. Seitdem ist nur noch weißes Licht erlaubt.
Einzige Ausnahme: Nebelscheinwerfer. Da wurde aber stillschweigend das Wort schwachgelb gegen hellgelb ersetzt, ohne dass es irgendwelche Änderungen technischer Vorschriften gab.
Also kann man folgern, dass diese beiden Farbtöne identisch sein dürften. Und das hellgelb der Nebelscheinwerfer ist genau das gelb französischer Scheinwerfer. Wird international auch "selective yellow" genannt.

Also: Bis Erstzulassung 20.7.1973 sind gelbe Scheinwerfer (auch Rückfahrscheinwerfer) erlaubt, da immer die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung gelten.
Richtiges Orange, wie von den Blinkern bekannt, dürfte aber kaum erlaubt sein, da das als gelb gilt und nicht als hell- oder schwachgelb.

Das mit den Bremslichtern ist wieder eine andere Sache...
Viele Grüße von der OsDSee ;-)

Til
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