H-Zulassungsverlust bei 07er Nummer?

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MichaIN

H-Zulassungsverlust bei 07er Nummer?

Beitrag von MichaIN »

Hallo zusammen!

Hier was für die Zulassungs- und ex-Deuvet-Profis:
Verliere ich eigentlich meine "H-Zulassungseinstufung", wenn ich (zeitweise) auf 07er-Kennzeichen wechsle?

Zur Erklärung dieser auf den ersten Blick wahrscheinlich recht unklaren Frage:

Ich habe z.Zt. drei Fahrzeuge, von denen zwei mit H-Kennzeichen zugelassen sind, das dritte (noch) normal.
Da ich eigentlich immer nur eins fahren kann (ja, eine ganz neue Erkenntnis...) überlege ich, alle drei auf eine 07er-Nummer umzustellen.

Aber wie ist es, wenn ich irgendwann (zur nächsten, übernächsten Saison) doch wieder auf schwarze Kennzeichen zurück möchte?
Ähnliche Situation: wenn ich ein früher mit H-Kennzeichen zugelassenes, bei mir dann aber mit 07er-Nummer bewegtes Fahrzeug verkaufe: Kann der Käufer es wieder ganz normal mit H-Kennzeichen anmelden?


Das heißt: ist es so, daß die bisherigen Einstufungen (Oldtimer H-Zulassung) im Brief unwirksam werden, und ich dann ggf. neue H-Gutachten brauche? Oder gilt da so eine Art Bestandsschutz?
Was passiert überhaupt mit dem Brief? Wird der nach 2 Jahren ohne schwarzes Kennzeichen ungültig?


Danke schonmal - und euch allen ein frohes Fest !

Viele Grüße,
Michael
Martin K.

Re: H-Zulassungsverlust bei 07er Nummer?

Beitrag von Martin K. »

Hallo Michael,

alles ganz einfach: Das H-Kennzeichen ist zulassungstechnisch genau gleich einer normalen Zulassung.
Wenn Du also jetzt ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen abmeldest, so bleibt die Betriebserlaubnis (also auch der Brief) noch weitere 18 Monate (1,5 Jahre) gültig. Danach erlischt sie automatisch und Du musst eine neue Betriebserlaubnis erstellen lassen (sogenannte Vollabnahme). Die kannst Du wieder wahlweise nach §21 (normale Zulassung) oder §21c (H-Kennzeichen) erstellen lassen. Da die Fahrzeugdaten und Unterlagen vorliegen, kostet es beides Mal das selbe. HU ist im Preis enthalten. Du bekommst dann einen neuen Brief, neue Kennzeichen und neuen "TÜV".

Willst Du das vermeiden, müsstet Du kurz vor Ablauf der Frist von 18 Monaten (Vorsicht, sie gilt auf den Tag genau!) das Fahrzeug wenigstens für ein paar Tage wieder zulassen. Dazu brauchst due gültigen TÜV. Der Brief und die betriebserlaubnis bleiben dann erhalten.

Das ganze ist ein Rechenbeispiel. Abmelden und Anmelden kostet geld,dazu kommt die notwendige TÜV-Abnahme und die Zeit, die Dir verloren geht. dazu kommt die sehr (!) teure Kurzzeitversicherung.

Auf der anderen Seite steht die Vollabnahme, die ungefähr 30 Euro teurer ist als eine HU. Bis zur Vollabnahme entstehen Dir keine Kosten.

Fazit: Je länger Du die Fahrzeuge behalten und auf 07-fahren willst, desto lohnender ist es, die Briefe verfallen zu lassen.

Vor der Vollabnahme braucht man keine Angst zu haben, denn die Daten sind alle aus den alten Unterlagen vorhanden und die Prüfung entspricht exakt einer HU.

Will man also nicht beispielsweise unbedingt einen alten orginalen Papp-Brief erhalten, gibt es kaum einen Grund, einen Brief nicht einfach verfallen zu lassen.

Deine drei Fahrzeuge auf die 07-Nummer zu nehmen ist auf jeden Fall eine billige und stressfreie (weil kein TÜV) Lösung, wenn die Fahrzeuge in Ordnung sind und man sie nur wenig und zu Treffen und Veranstaltungen bewegt. Die Widerzulassung irgendwann durch Vollabnahme ist kein Problem. Es gelten die Regeln der Erstzulassung.

Einen bestandsschutz für das H-Kennzeichen gibt es in diesem Sinne nicht. Überhaupt gibt es nirgendwo in der StVZO den "Bestandsschutz" im rechtlichen Sinne! Das ist so ein Oldtimerbesitzermärchen ...
Auch Dir ein frohes Fest wünscht
Martin

DS Club Deutschland e.V.
Martin K.

Re: H-Zulassungsverlust bei 07er Nummer?

Beitrag von Martin K. »

Sorry wegen der fielen richtsruibfuhler oben ...

Mir fällt noch ein Nachtrag ein: In einigen Bundesländern ist es möglich, ein Fahrzeug abzumelden, es auf eine rote Nummer einzutragen und es dann ein paar Wochen später ganz unschuldig wieder auf ein Saisonkennzeichen beispielsweise für drei Sommermonate zuzulassen. Dann kann man mit seinem Oldtimer ganz legal in den Urlaub fahren und spart trotzdem Geld. Man hat aber kein H-Kennzeichen mehr und muss auch regelmäßig zum TÜV.

In manchen Landkreisen geht das ganz legal, in den meisten macht man es ohne zu fragen und in Bayern geht es überhaupt nicht ...

Nur mal so zur Information ...
M.
MichaIN

Re: H-Zulassungsverlust bei 07er Nummer?

Beitrag von MichaIN »

Hallo Martin!

Danke für die ausführliche Info!

Ich kann also das Auto abmelden und innerhalb 18 Monaten (auch auf H-Kennzeichen) wieder zulassen?
Ob ein Auto kpl. abgemeldet ist (vorübergehend stillgelegt) oder auf 07er-Nummer läuft, macht für den Brief und alles was damit zusammenhängt, also keinen Unterschied?

Was den letzten Punkt angeht: Hier haben wir leider den Fall "Bayern"...

Wie war das noch mal mit dem TÜV bei 07er-Autos? Nie wieder TÜV? Oder so ein irgendwie reduzierter alle 2 Jahre?

Gruß,
Michael
Martin K.

Re: H-Zulassungsverlust bei 07er Nummer?

Beitrag von Martin K. »

Hallo Michael!

Wenn Du innerhalb von 18 Monaten wieder anmeldest, bleibt die Betriebserlaubnis erhalten. Dann ist der Fahrzeugbrief noch gültig und Du kannst wieder ganz normal anmelden - vorausgesetzt das Fahrzeug hat einen gültigen "TÜV".
War es zur Abmeldung auf H-Kennzeichen zugelassen, bleibt es auch auf H-Kennzeichen zugelassen.

Fall Bayern: Wenn Du in Bayern ein Fahrzeug auf 07-Nummer nimmst, wird das vermerkt. Willst Du es wieder regulär zulassen, so musst Du es wieder von der 07-Nummer runternehmen.

Fall NRW: In einigen NRW-Landkreisen macht man den Fahrzeugbrief ungültig, wenn ein Fahrzeug auf 07 eingetragen wird. Dies ist jedoch rechtswidrig! Eine erneute Zulassung ist dann nur nach einer Vollabnahme möglich.

Die Bedingungen, um ein Fahrzeug auf eine 07-Nummer eingetragen zu bekommen, sind von Land zu Land und von Kreis zu Kreis unterschiedlich.
In Bayern muss in der Regel der TÜV bescheinigen, dass es sich um einen Oldtimer handelt. Regelmäßige weitere TÜV-Prüfungen sind in Bayern nicht üblich.
Erkundige dich bitte vorher bei deiner Zulassungsbehörde. Meist steht das auf deren Internetseite.

Grüße
Martin
H.-U. Fischer

Re: H-Zulassungsverlust bei 07er Nummer?

Beitrag von H.-U. Fischer »

Hallo EX-DEUVET-Profi,

Martin, ich hätte da eine IDee:

Du meldest Dich bei WETTEN DAS...? an und der DS-Club begleitet Dich als Fan-Club. Der anschliessende Wettkönig-Gewinn wird dann unter uns aufgeteilt.

Grüsse
Hans-Uwe
Martin K.

Re: H-Zulassungsverlust bei 07er Nummer?

Beitrag von Martin K. »

Hallo Hans-Uwe!
Wie soll denn das aussehen?
Ich erkenne mit verbundenen Augen (auf der Brille sitzen natürlich zwei kleine DS) am Geruch aus 16 verschiedenen Kennzeichen das 07-Kennzeichen aus Bayern heraus?
Na ja, warum nicht, ich fang schon mal an zu üben ... ;-)
Da ich damit aber kaum Wettkönig werde, reicht der "Gewinn" dann höchstens für eine Pizza für den Fanclub!
Beste Grüße
Martin
Thomas G.

Re: H-Zulassungsverlust bei 07er Nummer?

Beitrag von Thomas G. »

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Gruß Thomas
H.-U. Fischer

Re: H-Zulassungsverlust bei 07er Nummer?

Beitrag von H.-U. Fischer »

Super....!
Carsten

Re: H-Zulassungsverlust bei 07er Nummer?

Beitrag von Carsten »

...das muss dann aber

"Wetten DS" heissen !

carsten
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