eine Zulassung ohne die originalen Papiere ist nicht mehr so einfach wie es mal war, es bedarf da eines gewissen Tricks.
Vielleicht fragst Du den mal.
Ich habe meine Madame ohne Originalpapiere gekauft, mit Erstzulassung "1.7. 1963". Was das bedeutet, wurde hier im Forum schon öfters diskutiert. Benutze einfach die Suchfunktion.
Gute Nacht,
Klemens
[i]"Wer in meinen Beiträgen Schreibfehler findet, darf sie gerne behalten"[/i]
Wäre ich in der Situation, würde ich die Zulassung anrufen und zum TÜV fahren. Meine Zulassung lässt ohne Papiere und mit TÜV-Gutachten zu. Natürlich macht sie eine Abfrage beim KBA. Sowas macht nicht jede Zulassung, daher der vorherige Anruf!!
Es braucht also keine "Tricks" oder so nen Quatsch.
ICh weiß nicht wie der Kontakt war und was der DS gekostet hatm würde das aber unter "pech gehabt" verbuchen und mir den Anwalt sparen...
[quote=Langhuber]
Als ich meine Dame umgemeldet habe, sie hatte allerdings bereits eine deutsche Zulassung, haben die bei der Zulassungsstelle einfach die Fahrgestellnummer eingegeben. Den Rest wusste offensichtlich der Computer und hat den Fahrzeugschein mit allem drum und dran ausgespuckt.
Es kann natürlich sein, dass in meinem Fall der Importeur die Hauptarbeit schon vorher gemacht hat und die Fahrgestellnummer mit den entsprechenden Daten irgendwo (in Flensburg?) zentral gespeichert wird, wenn einmal eine deutsche Zulassung vorliegt.
[/quote]
so ganz hast du die Problematik noch nicht begriffen, Klemens.
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
[quote=Joe]
Wäre ich in der Situation, würde ich die Zulassung anrufen und zum TÜV fahren. Meine Zulassung lässt ohne Papiere und mit TÜV-Gutachten zu. Natürlich macht sie eine Abfrage beim KBA. Sowas macht nicht jede Zulassung, daher der vorherige Anruf!!
[/quote]
Joe, schon mal mit einem noch nie in D zugelassenem Kfz gemacht in diesem Jahr?
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
Bei mir in OA vertritt die Zulassungsstelle die Auffassung, daß für Fahrzeuge die aus dem Ausland kommen und keine Papiere haben die Unterlagen im Herkunftsland beschafft werden müßen, erst dann gibt es eine Zulassung in D.
Im Falle von Frankreich als Herkunftsland bleibt eigentlich nur der Weg über eine Zulassung als "Voiture de collection" unter Mitwirkung eines gutwilligen Menschen, der bereit ist das Verfahren unter seinem Namen durchzuführen.
So wie es Mike schreibt kenne ich es auch. Wenn keine Papiere vorhanden sind kann ein Fahrzeug als "voiture de collection" angemeldet werden. Nachteile gibt es meines Wissens keine. Vorteile:
_ contrôle technique alle 5 Jahre
_ schwarze Numernschildern erlaubt
Damit kannst du den Wagen dann in D zulassen.
Vielleicht könnte der Vorbesitzer diese Anmeldung durchführen falls er die Papiere nicht mehr hat aber bereit wäre zu helfen.
Melde dich falls du der Französischen Sprache nicht so mächtig bist. Vielleicht um den Vorbesitzer anzurufen.
[quote=Joe]
Wäre ich in der Situation, würde ich die Zulassung anrufen und zum TÜV fahren. Meine Zulassung lässt ohne Papiere und mit TÜV-Gutachten zu. Natürlich macht sie eine Abfrage beim KBA. Sowas macht nicht jede Zulassung, daher der vorherige Anruf!!
Es braucht also keine "Tricks" oder so nen Quatsch.
ICh weiß nicht wie der Kontakt war und was der DS gekostet hatm würde das aber unter "pech gehabt" verbuchen und mir den Anwalt sparen...
Mein Eintrag aus einem anderen Fahrzeug-Forum (GSF):
Die Vespa darf NIE aus Italien kommen!!! Ganz großer Mist bei deutschen Behörden! Mit meiner Rally 200 aus Perugia habe ich vor Jahren über 250 Euro nur an Papierkram bezahlt, bis ich sie endlich auf deutsche Papuere, hängt EXTREM von der hirnlosen Bockigkeit der ZLS-Tanten ab!!!
Dem Prüfinstitut ist es grundsätzlich egal, woher das Fahrzeug kommt, und ob es Papiere hat oder nicht, solange es den technischen Richtlinien einer Hauptuntersuchung entspricht. TÜV macht § 21 HU und AU und erstellt ggf. ein Datenblatt mit den Nummern von Fahrgestell und evtl. Motor, ob das Dekra oder GTÜ das auch (schon) machen/dürfen, weiß ich nicht, Dekra hier in BA immer entspannter als GTÜ oder TÜV (vermeide einfach das "Ü"!)
Die Zulassungsstellen können SEHR heikel sein, wenn Fahrzeuge aus dem Ausland kommen zur Erstellung neuer Papiere "nur" mit gültigem § 21 frisch vom TÜV und Datenblatt. Diese stellen selbst eine KBA-Anfrage. Da empfielt sich meist die Geschichte vom Fahrzeug aus der Garage des vestorbenen Opas, der versehentlich mit den KFZ-Papieren in der Hand beerdigt wurde, und dies leider nicht mehr selbst eidesstattlich versichern kann... (Finger schon so steif...)
Fazit: technische Vollabnahme machen lassen mit Fgst.- und Motornummer, damit und ggf. mit Kaufvertrag vom Nachbarn oder Sterbeurkunde vom Opa zur Zula, und dort Anfrage beim KBA machen lassen (machen die ohne Papiere selbst, automatisch und kostenfrei!!!)
Et voilà: neue deutsche Fahrzeugpapiere...
Viel Erfolg, laß uns dran teilhaben!
M.
Bearbeitet von Citroën SM, 21. May 2015 - 22:22.
die Zulassungsstellen gehören zu den Kreisverwaltungen bzw. kreisfreien Städten -
also insgesamt 402 Optionen - wobei es vermutlich in einigen Kommunen mehrere zulassungsstellen gibt ...
Erfahrungen mit einer Stelle sind sicher nicht zu verallgemeinern -
In allen diesen Einrichtungen arbeitet man zudem mit den gleichen gesetzen - aber unterschiedlichen "Ermessensspielräumen". Zudem kommt es darauf an auf wen mann trifft .. also von komplett vernagelt und verantwortungsscheu bis verständiger hilfsbereiter Mensch, der in der Lage ist selber abzuschätzen - und die Verantwortung für seine Entscheidung zu übernehmen .. ist alles möglich.
Mit seiner Zulassungsstelle zu sprechen und seine Probleme zu schldern ist immer ein guter Rat! Freundlich gefragt ist der Satz "Ich verstehe sie - aber wer kann das entscheiden?" sehr hilfreich sein....