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Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Verfasst: Do 4. Sep 2014, 20:42
von Dentiste
Hallo Ds Freunde,
ich bin gerade von der Polizei auf der Autobahn angehalten worden,weil ich in meiner 67er DS nicht angeschnallt war.
Mein Fahrzeug ist mit Sicherheitsgurten nachgerüstet ,sind jedoch oft unbequem ,da diese nicht höhenverstellbar.
Im Forum meine ich gelesen zu haben,daß ich trotz Gurtnachrüstung nicht zwangsmässig verpflichtet bin mich anzugurten,da baujahrsmässig kein Gurt vorhanden war.
Es gab wohl ein Gerichtsurteil,wovon ich den Polizisten erzählt habe.
Nach dessen Meinung muss ich mich anschnallen ,wenn ein Gurt im Auto
vorhanden ist und ich sonst keine Ausnahmegenehmigungen habe.
Habe meine 30€ Strafe bezahlt,da ich keine Anzeige wollte.
Möchte jedoch das Urteil per E-mail nachreichen,da ich die E-mail Adresse eines Beamten bekommen habe.
Weiss jemand genaueres.Habe es nicht auf die Schnelle im Forum gefunden.
Danke und schönen Abend
Bernd
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Verfasst: Do 4. Sep 2014, 21:05
von DS20_break
WIKIPEDIA sagt:
Grundsätzlich gilt: Die Anschnallpflicht im Straßenverkehr besteht nur, wenn die vorhandenen Gurte für das Fahrzeug vorgeschrieben sind.
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Verfasst: Do 4. Sep 2014, 21:18
von DS20_break
ist der §21a STVO Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für ...(bestimmte Personenkreise etc.)
Es dreht sich also ausschließlich darum, ob für dein Fahrzeug Sicherheitsgurte vorgeschrieben waren. Eine 67er braucht keine, also lass dir die 30,00€ zurückgeben.
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Verfasst: Do 4. Sep 2014, 21:48
von Dentiste
Danke Hardy
,aber diese Aussage hat die Polizei nicht interessiert.
Gibt es kein Gerichtsurteil?
Mir geht es nicht um die Dreissig Euro,aber ich fühle mich nicht gerecht behandelt, da die Polizei auch auf Ihrem Standpunkt besteht.
Gruss Bernd
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Verfasst: Do 4. Sep 2014, 21:52
von DS20_break
Dentiste hat geschrieben:
Danke Hardy
,aber diese Aussage hat die Polizei nicht interessiert.
Gibt es kein Gerichtsurteil?
Mir geht es nicht um die Dreissig Euro,aber ich fühle mich nicht gerecht behandelt, da die Polizei auch auf Ihrem Standpunkt besteht.
Gruss Bernd
Hinweis auf §21a STVO sollte genügen, das kann er nachlesen. Ansonsten muß er dir "seinen" § benennen.
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Verfasst: Do 4. Sep 2014, 22:32
von DS20_break
Hallo Bernd,
und wenn die Rennleitung ein Urteil braucht, bitte darauf verweisen:
https://www.facebook.com/photo.php?fbid ... =1&theater
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Verfasst: Do 9. Okt 2014, 13:50
von Gerhard Trosien
Ich hatte deswegen schon öfter Schriftwechsel mit den zuständigen Behörden, die abkassieren wollten. Also:
KEINE Anschnallpflicht in Autos, bei denen keine Gurtpflicht besteht. Das sind PKW mit EZ vor Mitte 1969, WoMo über 2,8t GM vor 4/92 usw.
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Verfasst: Do 9. Okt 2014, 15:20
von Thomas Held
Gerhard Trosien hat geschrieben:
Ich hatte deswegen schon öfter Schriftwechsel mit den zuständigen Behörden, die abkassieren wollten. Also:
KEINE Anschnallpflicht in Autos, bei denen keine Gurtpflicht besteht. Das sind PKW mit EZ vor Mitte 1969, WoMo über 2,8t GM vor 4/92 usw.
Die Grenze ist April 1970.
Gruss,
Tom
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Verfasst: Fr 10. Okt 2014, 10:37
von Gerhard Trosien
Noch besser. Bei Zulassung meines vergangenen ID hieß es vor 25 Jahren: "Glück gehabt, 2 Monate jünger und er hätte ASU- und Gurtpflicht..."
Re: Gurtpflicht ja oder nein (Polizeistop)
Verfasst: Fr 10. Okt 2014, 10:41
von Thomas Held
Genau, A(S)U-Grenze ist 1969...
Gruss,
Tom