Petition zur Ausnahme von Oldtimer-LKW vom Sonntagsfahrverbot
Verfasst: Do 21. Nov 2013, 17:12
Moin moin!
Ich habe heute in einem anderen Forum erfahren, daß derzeit (noch bis 19.12.2013!) eine Bundestags-Petition in der Mitzeichnung ist, die zum Ziel hat, Oldtimer-LKW vom Sonntagsfahrverbot nach §30 StVO auszunehmen.
Hier ist der Link: https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... tab.1.html
Da LKWs hier nicht nicht gerade im Vordergrund stehen, möchte ich, so kurz, wie es eben nur geht, das Problem umreißen:
Nach §30 StVO gibt es ein Fahrverbot für LKW über 7,5t zGG und für alle LKW mit Anhänger. Und das bereits seit 1956!
Historisch sollte dieses Verbot den Berufskraftfahrern zumindest einen freien Tag pro Woche garantieren. Das Thema Umweltschutz wurde erst in neuerer Zeit "angehängt".
Schon vom Grundgedanken ist dieses Verbot unsinnig, wenn dadurch LKW im privaten Einsatz, und somit auch Oldtimer, erfaßt weden. Es gibt einige mögliche Ausnahmeregelungen und ein paar Bestrebungen, Freizeit-Fahrten auszunehmen, aber das läuft etwas behäbig. Bei Interesse könnte ich da noch etwas ausholen.
Warum stelle ich das hier vor?
Betroffen von dem Verbot wäre eine privat als LKW zugelassene DS Break mit Wohnwagen genauso, wie ein 40-Tonner Sattelzug im gewerblichen Einsatz! Allein die Eigenschaft "LKW" in den Papieren und ein vorhandener, noch so kleiner Anhänger, reichen, damit das Verbot wirksam wird.
Ein Verstoß kostet für den Halter 380€ und einen Punkt in Flensburg! Der Fahrer zahlt 75€ und erhält auch einen Punkt. Und das Gespann muß stehen bleiben! Viel Geld und Ärger für einen völlig widersinnigen Verstoß.
Als LKW zugelassene D-Modelle sind - zugegeben - sicherlich sehr selten.
Ich hoffe aber auch ein wenig auf eine Solidarität unter Oldtimer-Besitzern.
Auf manchen Treffen runden Oldtimer-LKW das Fahrzeug-Spektrum angenehm nach oben ab.
Dazu repräsentieren sie ihre Epoche genauso, wie PKWs und Motorräder.
Und von Vielfalt leben solche Veranstaltungen.
Es ist ärgerlich, wenn LKW-Besitzer, neben den meist schon größeren Kraftstoffkosten, auch noch mit Gebühren für Ausnahmegenehmigungen belastet werden oder von Treffen Abstand nehmen müssen.
Ich und natürlich vor Allem die betroffenen LKW-Oldie-Besitzer würden sich sicherlich sehr über eine breite Unterstützung freuen, diese unsinnige Vorschrift zu kippen.
Bitte erwägt doch die Mitzeichnung. Alle Oldtimer-Freunde sollten zusammen halten.
Gruß Til
Ich habe heute in einem anderen Forum erfahren, daß derzeit (noch bis 19.12.2013!) eine Bundestags-Petition in der Mitzeichnung ist, die zum Ziel hat, Oldtimer-LKW vom Sonntagsfahrverbot nach §30 StVO auszunehmen.
Hier ist der Link: https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... tab.1.html
Da LKWs hier nicht nicht gerade im Vordergrund stehen, möchte ich, so kurz, wie es eben nur geht, das Problem umreißen:
Nach §30 StVO gibt es ein Fahrverbot für LKW über 7,5t zGG und für alle LKW mit Anhänger. Und das bereits seit 1956!
Historisch sollte dieses Verbot den Berufskraftfahrern zumindest einen freien Tag pro Woche garantieren. Das Thema Umweltschutz wurde erst in neuerer Zeit "angehängt".
Schon vom Grundgedanken ist dieses Verbot unsinnig, wenn dadurch LKW im privaten Einsatz, und somit auch Oldtimer, erfaßt weden. Es gibt einige mögliche Ausnahmeregelungen und ein paar Bestrebungen, Freizeit-Fahrten auszunehmen, aber das läuft etwas behäbig. Bei Interesse könnte ich da noch etwas ausholen.
Warum stelle ich das hier vor?
Betroffen von dem Verbot wäre eine privat als LKW zugelassene DS Break mit Wohnwagen genauso, wie ein 40-Tonner Sattelzug im gewerblichen Einsatz! Allein die Eigenschaft "LKW" in den Papieren und ein vorhandener, noch so kleiner Anhänger, reichen, damit das Verbot wirksam wird.
Ein Verstoß kostet für den Halter 380€ und einen Punkt in Flensburg! Der Fahrer zahlt 75€ und erhält auch einen Punkt. Und das Gespann muß stehen bleiben! Viel Geld und Ärger für einen völlig widersinnigen Verstoß.
Als LKW zugelassene D-Modelle sind - zugegeben - sicherlich sehr selten.
Ich hoffe aber auch ein wenig auf eine Solidarität unter Oldtimer-Besitzern.
Auf manchen Treffen runden Oldtimer-LKW das Fahrzeug-Spektrum angenehm nach oben ab.
Dazu repräsentieren sie ihre Epoche genauso, wie PKWs und Motorräder.
Und von Vielfalt leben solche Veranstaltungen.
Es ist ärgerlich, wenn LKW-Besitzer, neben den meist schon größeren Kraftstoffkosten, auch noch mit Gebühren für Ausnahmegenehmigungen belastet werden oder von Treffen Abstand nehmen müssen.
Ich und natürlich vor Allem die betroffenen LKW-Oldie-Besitzer würden sich sicherlich sehr über eine breite Unterstützung freuen, diese unsinnige Vorschrift zu kippen.
Bitte erwägt doch die Mitzeichnung. Alle Oldtimer-Freunde sollten zusammen halten.
Gruß Til