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Kurzgutachten vs. Wertgutachten

Verfasst: Do 8. Aug 2013, 16:44
von Noirmoutrin
Welches Gutachten habt ihr eigentlich für Eure Autos?
Kurzgutachten (Classic Data) oder Wertgutachten (z.B.: Dekra) sind ja im Ernstfall (Totalschaden, Diebstahl) völlig verschiedene Grundlagen, den Versicherungswert bzw. den Wiederherstellungswert der Fahrzeugs darzustellen.
Kennt jemand Vor- und Nachteile, welches GA empfielt sich machen zu lassen?

Re: Kurzgutachten vs. Wertgutachten

Verfasst: Do 8. Aug 2013, 17:23
von rsa404
Hallo Jens,

für meine 58er habe ich ein Gutachten beim TÜV-Rheinland in Düsseldorf erstellen lassen. In diesem Gutachten wird über 29 Seiten A4 auf jedes noch so kleine Detail eingegangen. Selbst auf Schrauben, Türfallen, Sitzbeschläge, etc.. Zusätzlich gibt es 35 vom Gutachter erstellte und abgestempelte Farbfotos. Das Fahrzeug wurde ausführlich Probe gefahren und war auf der Bühne. Kosten € 477, 23.

Der Versicherer hat das Gutachten als exzellent bezeichnet.

Ich habe meine DS auf Wiederherstellung versichern lassen. Das machen allerdings nur wenige Versicherer und lassen es sich auch gut vergüten.

Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungswert wird ausschließlich durch die Versicherungspolice bestimmt und ist unabhängig vom Gutachten.

Die CD-Gutachten eignen sich meiner Meinung nach für preiswertere bzw. nicht so seltene Fahrzeuge.

Viele Grüße
Ralf

Re: Kurzgutachten vs. Wertgutachten

Verfasst: Do 8. Aug 2013, 17:29
von Charles Duchemin
Hallo Ralf,
läßt Du das Gutachten dann alle 4 Jahre neu machen?
Laut Auskunft von OCC (siehe deren Homepage) und Classic Data ist ein älteres Gutachten im Ernstfall nicht mehr gerichtsfest.
Gruß, Ingo

Re: Kurzgutachten vs. Wertgutachten

Verfasst: Do 8. Aug 2013, 17:48
von rsa404
Hallo Ingo,

mein aktuelles Gutachten ist knapp 8 Jahre alt. Allerdings hat meine Versicherung mich gerade gestern angeschrieben und aufgefordert, mein Gutachten aktualisieren zu lassen.

Einen Turnuss von 4 Jahren halte ich für nicht gerechtfertigt. Ich habe mich beispielsweise verpflichtet, max. 5.000 Km jährlich zu fahren. Der Kilometerstand wird auch abgefragt.

Wiederherstellungswert heißt im Klartext: Mir fährt irgendeine Schlafmütze die Karre platt. Die Versicherung des Verursachers wird max. den Wert gemäß Gutachten erstatten. Den eventuellen Differenzbetrag übernimmt dann meine Versicherung.

Ich hoffe allerdings, der Fall wird nicht eintreten. Übrigens kommen die meisten Klassiker in Werkstätten (Brand) und bei Transporten auf Hängern bzw. LKW zu Schaden.

Viele Grüße
Ralf

Re: Kurzgutachten vs. Wertgutachten

Verfasst: Do 8. Aug 2013, 18:00
von Charles Duchemin
Und das bedeutet, dass die von Dir genannte Summe quasi vollumfänglich wieder fällig wird?
Oder wird es günstiger, weil nur eine Veränderung des Zustandes von vor 8 Jahren überprüft wird?
Mir hat man bei CD gesagt, dass alle vier Jahre die volle Summe fällig wäre, das finde ich einerseits heftig, andererseits unnötig, da ja manche Erhebungen nicht zum wiederholten Mal von Nöten sind.
Gruß, Ingo

Re: Kurzgutachten vs. Wertgutachten

Verfasst: Fr 29. Mai 2015, 09:44
von Langhuber
Mal eine Frage an die Leute, die hier schon länger fahren:
Als ich letztes Jahr die Versicherung gewechselt habe, wurde ich nach einem noch nicht zwei Jahre alten Wertgutachten gefragt. Ich habe ein CD-Gutachten des Verkäufers, das damals knapp zwei Jahre alt war, vorgelegt.
Im Versicherungsschein habe ich nichts dazu gefunden, wie lange das Gutachten üblicherweise "anerkannt" wird. Es steht bloss was drin, dass bei einer Wertsteigerung die Deckungssumme nach oben (115%) begrenzt ist.
Hat jemand Erfahrungen damit ob und wann sich Versicherungen melden, wenn sie ein neues Gutachten wollen?

Der Alptraum ist ja immer, man glaubt dass man versichert ist, und im Schadensfall lacht einen die Versicherung aus, und zahlt nicht, weil man irgendwas falsch gemacht hat. Das war früher der Klassiker bei der Hausratversicherung: Ist man überversichert zahlen sie nicht (voll), ist man unterversichert zahlen sie auch nicht (voll).
Meine Madame ist natürlich keine absolute High-End-Oldtimerin, sondern aus Sicht der Versicherung wohl mehr am unteren Ende angesiedelt. Aus Gesprächen mit dem Versicherungsfritzen meine ich entnommen zu haben, dass die so ab 50000 Euronen genauer hinschauen. Davon bin ich aber weit entfernt.


Grüße
Klemens

Re: Kurzgutachten vs. Wertgutachten

Verfasst: Fr 29. Mai 2015, 09:50
von DS20_break
Hallo Klemens,
ich habe eine Versicherungsagentur bei der ich meine Versicherung abgeschlossen habe. Dort kann ich anrufen und fragen. Müsste bei dir auch gehen. Einfach anrufen und fragen.

Re: Kurzgutachten vs. Wertgutachten

Verfasst: Fr 29. Mai 2015, 10:07
von DS20_break
Diebstahl ist ja ein Kakoschaden, wird also von der eigenen Versicherung bezahlt.
Totalschaden kann ein Kaskoschaden sein, wenn selbstverschuldet aber auch ein Haftpflichtschaden wenn der Schuldige ein anderer ist. Das sollte man bei der Frage beachten und auseinanderhalten. Wie die gegnerische Versicherung reagieren wird kann die eigene Versicherung natürlich nicht voraussehen.
Fazit: mit einem aktuellen (max 2 Jahre altem) Wertgutachten durch z.B. Dekra ist man sicherer bei Fremdschäden.

Re: Kurzgutachten vs. Wertgutachten

Verfasst: Fr 29. Mai 2015, 10:08
von Langhuber
Hardy,

das könnte ich auch tun. Aber ich will keine schlafenden Hunde wecken. Ich bin überzeugt dass ich dann eine Antwort der Art erhalte: "Ja, wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dann sollten Sie natürlich ...."
Wenn ich meine Hausärztin frage, ob ihr nicht noch ein paar Pillen einfallen, die ich noch schlucken könnte, dann fällt ihr sich noch was ein. ;-)

Klemens

Re: Kurzgutachten vs. Wertgutachten

Verfasst: Fr 29. Mai 2015, 10:10
von Langhuber
[quote=Hardy]
Fazit: mit einem aktuellen (max 2 Jahre altem) Wertgutachten durch z.B. Dekra ist man sicherer bei Fremdschäden.[/quote]
Siehste: Genau so eine Antwort ist wie der berühmte Pudding an der Wand...
Du hattest das geschrieben, während ich Dir geantwortet habe.


Klemens