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Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtwagen/Oldtimern

Verfasst: Do 18. Jul 2013, 17:29
von Thorsten Graf
Hallo,

der BGH hat sich kürzlich mit AGB eines Gebrauchtwagenhändlers beschäftigt, die eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist von 2 auf 1 Jahr beinhalten. Gilt natürlich auc für Oldtimerhändler bzw. Oldtimerkäufer:

http://www.ra-dr-graf.de/blog/2013/07/1 ... merhandel/

Grüße
Thorsten

Re: Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtwagen/Oldtimern

Verfasst: Fr 19. Jul 2013, 19:19
von priusb78
Guter Punkt:

Dazu wieder eine "Anfängerfrage":
Welcher Art und Umfang geben Händler auf Oldtimer?
Ist das vergleichbar zum "normalen" Gebrauchtwagen?

Lohnt sich aus Eurer Sicht deshalb der Kauf eines "Oldies" von einem Händler im Vergleich zum Kauf von privat?

Danke.

Gruß
(ebenfalls) Thorsten

Re: Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtwagen/Oldtimern

Verfasst: Fr 19. Jul 2013, 19:56
von Thorsten Graf
Prinzipiell sind Oldtimer wie Gebrauchtwagen einzustufen.
Ja.
Ja.
Grüße
Thorsten

Re: Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtwagen/Oldtimern

Verfasst: Sa 20. Jul 2013, 18:33
von priusb78
Danke! Klare Antwort.

Gruß Thorsten