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Nochmal H-Kennzeichen

Verfasst: Di 31. Aug 2004, 22:13
von dani
Servus,

wie funktioniert das eigenlich mit dem H-Kennzeichen; verlängert sich das quasi automatisch oder schauen die Prüfer beim regulären TÜV Besuch nach ob der Wagen noch die Voraussetzung erfüllt und dann ist alles in Ordnung.
Könnten die Prüfer die Plakette geben und gleichzeitig den H-Status aberkennen?

Gruß,
Daniel

Re: Nochmal H-Kennzeichen

Verfasst: Di 31. Aug 2004, 23:01
von d0
durch H aendert sich der schluessel dauerhaft(!) in H. du hast also fuerderhin immer H. solange du die normale HU bestehst, bleibt es H. mit allen einschraenkungen, die versicherung (fahrleistungen) und finanzamt (keine gewerbl. nutzung) auferlegen.

ist aber eine interessante frage: wenn ich das H-mobil so verhunze und umbaue, dass es zwar verkehrssicher ist aber kein H mehr verdient, faellt es dann allein dadurch durch die HU? aberkennen von H hiesse ja, anderen schluessel aktivieren. aber das passiert ja keinesfalls durch passives zuerkennen eines anderen schluessels. interessant...

/d

Re: Nochmal H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 1. Sep 2004, 08:50
von M. Kraut
Hallo!
Die Versicherung steht in keinem Zusammenhang mit dem H-Kennzeichen. Eine Oldtimerversicherung gibt es auch, wenn das Fahrzeug kein H-Kennzeichen hat. Sie hängt von anderen Kriterien ab. In erster Linie vom Alter des Fahrzeuges, aber auch vom Alter des Fahrers und - ganz wesentlich - von den Jahreskilometern. Das variiert aber sehr von Gesellschaft zu gesellschaft.
Die Gewerbliche Nutzung ist beim H-Kennzeichen tatsächlich ausgeschlossen - was viele aber nicht wissen.

Das H-Kennzeichen ist nur das äußere Zeichen dafür, dass das Fahrzeug umgeschlüsselt wurde - es ist jetzt ein Oldtimer. Die Fahrzeugkategorie (PKW, LKW oder Krad) wird davon trotzdem nicht berührt.

Das H-Kennzeichen fällt also von alleine nicht wieder weg, auch nicht bei Umzug, Ummeldung oder Verkauf des Fahrzeuges.

Wenn das Fahrzeug über 18 Monate stillgelegt war, ist der Brief verfallen und es muss eine sog. Neu- oder Vollabnahme gemacht werden. Will man wieder ein H-Kennzeichen bekommen, muss diese nach §21c StVZO gemacht werden, ansonsten genügt §21.

Bei einer HU werden die normalen Sicherheitskriterien geprüft. Theoretisch könnte der Prüfer auch Kriterien bemängeln, die nichts mit Sicherheit aber durchaus mit dem H-Kennzeichen zu tun haben, z.B. eine Airbrusch-Lackierung, die nachträglich aufgebracht wurde und die Plakette verweigern.
Meist jedoch gehen Veränderungen des Fahrzeuges, die H-Kennzeichen-relevant sind auch mit technischen Veränderungen einher. und die prüft der Prüfer nun nach den Kriterien für H-Kennzeichen. Besteht das Fahrzeug die Prüfung nicht, bekommt es keine Plakette. Es muss also nachgebessert werden, will man weiter damit fahren. Umbauten, die nicht H-Kennzeichen-fähig sind, fallen damit also weg bzw. müssen rückgerüstet werden. Eine 185er Reifengröße statt der serienmäßigen 155er könnte besispielsweise bei einem normal zugelassenen Fahrzeug technisch möglich und damit eintragungsfähig sein. Ist dasselbe Fahrzeug aber H-zugelassen, würde der Eintrag verweigert, da maximal 2 Größen breitere (also hier 175er) Reifen zulässig sind.
Einfach so können die Prüfer nicht einerseits die Plakette geben und andererseits den H-Status aberkennen. Er kann in einem entsprechenden Fall lediglich darauf aufmerksam machen, dass eine Eintragung möglich wäre, wenn man auf das H-Kennzeichen verzichtet und dies in ein Gutachten fassen, welches man der Zulassungsstelle vorlegt. Sie schlüsselt dann wieder um und der Eintrag kann erfolgen. Ein solcher Fall ist bisher nicht bekannt geworden.
Also: Ein, wie Dietmar sagt, "verhunztes" Fahrzeug bekommt erst mal ganz einfach keine HU. Will es der Besitzer aber so lassen, muss er es bei der Zulassungsstelle umschlüsseln lassen, woraufhin die zuerst einmal ein Gutachen nach §21 einfordern wird. Dann bekommt er seine Plakette.

Beste Grüße
Martin

Re: Nochmal H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 1. Sep 2004, 10:58
von dani
Danke an euch beide. Genau das wollte ich hören.
Jetzt habe ich wieder eine Wisenslücke gefüllt.

Güße,
Daniel

Re: Nochmal H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 1. Sep 2004, 11:28
von Marin
Hallo Martin,
ich dachte Michael Strübing hätte ein H-Kennzeichen und gleichzeitig eine Anmeldung auf seine Firma (scheint sich zu lohnen).
Weiß leider nix näheres - vielleicht meldet er sich ja hierzu?

Grüße
marin

Re: Nochmal H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 1. Sep 2004, 12:50
von Dietrich
Hallo Marin,

ich hatte bereits meinen steuerberatenden "Senf" zum Thema H und betriebliche Nutzung hinzugegeben. Wir sollten dieses Thema nicht weiter öffentlich diskutieren. Theoretisch geht es nicht mit H und gewerblich, aber praktisch kann es immer wieder Einzelfälle geben, bei denen es doch geht.

Zu breite Diskussion führt wohlmöglich bei Zulassungsstellen und Finanzämtern zu engerer Auslegung oder Prüfung (zu Lasten der Gestaltung).

Gruss
Dietrich

Re: Nochmal H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 1. Sep 2004, 13:15
von M. Kraut
Mi Marin,

auf eine Firma zulassen mit H-Kennzeichen geht grundsätzlich (z.B. alter Bus als historisches Schaufahrzeug eines Busunternehmers), nur eine gewerbliche Nutzung beispielsweise als Taxi oder als LKW zum gewerblichen Güterverkehr geht nicht.
Ansonsten siehe Dietrichs Beitrag, der richtig ist.
Grüße
Martin

Re: Nochmal H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 1. Sep 2004, 14:40
von Michael Strübing
Hallo Dietrich, na - mal kurz unter dem Break hervorgeluagt und gleich ein Spezialthema gefunden ;-)

Zum dem Thema vielleicht nochmals folgende Anmerkung: Geschäftswagen ist nicht gleich gewerbliche Nutzung! Ansonsten finde ich Dietrichs Einwand bestechend - rufe niemals Deinen Fürsten, wenn Du ihn nicht brauchst (EDITH: und mache ihn auch sonst nicht auf Dich aufmerksam!).

Grüße

Michael

Re: Nochmal H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 1. Sep 2004, 20:30
von ..........D
nun, wenn es durch regelmaessige, missbraeuchliche nutzung von H-kennzeichen zu beispielsweise verteuerung der versicherung (siehe missbrauch von PKW-Zulassung bei Kleinspediteurs-Kleinlastern) oder angepissten finanzaemtern (siehe PKW-LKW-Steuerwillkuer bei grossvolumigen Diesel-Kombis) kommt, dann ist das fuer hellpelzige schafe nicht eben von vorteil. /D

Re: Nochmal H-Kennzeichen

Verfasst: Mo 1. Mai 2006, 20:25
von solana
Hallo Martin,danke für Deine interessanten Ausführungen zur Zulassung eines Oldtimers als Firmenfahrzeug.Dank dieses Artikels werde ich meine 1972 er DS 23 ie pallas nun ins Firmenvermögen überführen.
Wer kann mir den damaligen Listen Neupreus nennen?
(September 1972)
Her"ds"lichen Dank im Voraus für Deine Bemühungen!
Dirk Mittmann