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Gasanlage und H-Zulassung

Verfasst: Mo 29. Mär 2004, 09:30
von Michael Klette
Hallo,
stimmt es eigentlich,das man in ein Fahrzeug,das bereits eine H-Zulassung hat keine Gasanlage nachrüsten kann? Zu mir meinte jetzt jemand,man könne nach der Erteilung einer H-Zulassung keine weiteren Einträge mehr im KFZ-Brief vornehmen lassen.Kann das sein?
Gruß Michael

Re: Gasanlage und H-Zulassung

Verfasst: Mo 29. Mär 2004, 10:28
von ID 20
Hallo Michael,

das kann ich mir nicht vorstellen. Dann könntest Du theoretisch auch keine andere Reifengrößen oder keine AHK mehr eintragen lassen.

Vielleicht rufst Du einfach mal beim TÜV an, da wirst Du gerne geholfen... ;-)

Gruß,
Christian

Re: Gasanlage und H-Zulassung

Verfasst: Mo 29. Mär 2004, 13:27
von Martin, DS Club
Hallo Michael,

nein, so pauschal gesagt ist das schlicht falsch. Es gibt beim TÜV einen Katalog, in dem aufgelistet ist, was mit H-Kennzeichen geht und was nicht. Natürlich nicht nur bei der Abnahme zur Erteilung des §21c (H-Kennzeichen-Prüfung) sondern auch hinterher. Selbstverständlich könen auch H-Kennzeichen-konforme Änderungen hinterher eingetragen werden. Die Gasanlage ist ein Grenzfall. Eine zeitgenössische Gasanlage ist gar kein Problem. Eine aktuelle Gasanlage könnte vom Prüfer abgelehnt werden als "Eingriff in die historische Erscheinung" etc. Da umweltschonende Maßnahmen aber anhand des Kats legitimiert sind, findet man in aller Regel Prüfer, die auch eine Gasanlage eintragen - zumal sie ja prinzipiell rückrüstbar ist.

Übrigens: Der komplette TÜV-Katalog ist u.a. Inhalt des DEUVET-Sonderheftes, und das ist bei uns im Club für Mitglieder umsonst zu beziehen - bitte ausreichend (1,44 € !!!) frankierten DIN A5-Umschlag beilegen.

Reifen bis zur max. Größe 205 und seinerzeit erhältliche Anhängerkupplungen sind kein Problem.

Beste Grüße
Martin

Re: Gasanlage und H-Zulassung

Verfasst: Mo 29. Mär 2004, 22:07
von Ronn
Die Antwort zum Gas ist korrekt. Habe auch eine in meiner DS (Erdgas). Bekomme damit auch die H-Zulassung, allerdings hat mir der TÜVtler die Abnahme wegen meines nicht schönen LAckes verweigert.

Bye

Ronny

Re: Gasanlage und H-Zulassung

Verfasst: Di 30. Mär 2004, 07:42
von Michael Klette
Hallo Ronn,
dann hast Du den falschen Tüv-Prüfer.Meine ID19(Erstlack) ist rundum von Parkremplern gezeichnet,aber original und das war eben ausschlaggebend für meinen Tüvmann.Übrigens eine Empfehlung.Herr Rübenhagen vom TÜV Wuppertal.
Gruß Michael

Re: Gasanlage und H-Zulassung

Verfasst: Di 17. Aug 2004, 09:15
von dietmar ;-))
Michael,

welche Pruefstelle in W ist das, bei der Herr Ruebenhagen arbeitet? Kannst Du eine Strasse oder Telefonnummer angeben? Danke!

/D

Re: Gasanlage und H-Zulassung

Verfasst: Di 17. Aug 2004, 10:35
von Stefan R.
Hallo,

wie verweigert wegen nicht schönen Lackes ?!? Ich habe vorher mit meinem Prüfer geredet. An meiner D-Super mußten einige Blecharbeiten gemacht werden. Es gibt also einige Stellen wo großflächig nur Grundierung drauf ist. Das soll gar kein Problem sein. Er fragte nur, ob und wie ich den Wagen lackieren will. Als ich ihm sagte, daß ich die Originalfarbe erneuern will, war das kein Thema mehr.
Was nicht geht, sind Durchrostungen und große Beulen oder sonstige Unfallschäden, die nicht behoben sind.
Mein Prüfer ist eigentlich auch gar nicht so tolerant, aber wegen Lack hat er noch kein "H" verweigert.
Vielleicht solltest du wirklich die TÜV-Stelle wechseln. Laut Jochen Hoch soll es in Velbert wohl auch einen D-Modell-freundlichen TÜV geben.

Viele Grüße

Stefan R.

Re: Gasanlage und H-Zulassung

Verfasst: Do 26. Aug 2004, 18:12
von Ronn
Na ja, Lack war Mattschwarz und nicht schön. Ich sagte ihm, dass das Auto diesen Herbst mit Originallack neu lackiert wird. Er wollte dennoch nicht und hat nicht mal angefangen. Die ganze Aktion hat mich fast 200 € gekostet.
Leider nimmt dioe Dekra hier im Osten mir meine DS nicht mit einer Erdgasanlage auf H-Kennzeichen ab.