DIN-Kennzeichen
Verfasst: Sa 16. Jul 2011, 11:04
Moin, für Interessierte. Kam gestern aus dem schl.-holst. Verkehrministerium:
Sehr geehrte Herr Rahf,
für Ihr o.a. Fax, mit dem Sie um Auskunft über eine Einführung der in Bremen und Hessen zugelassenen H-Kennzeichen bitten, danke ich Ihnen.
Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass das o.a. H-Kennzeichen in Schleswig-Holstein nicht eingeführt werden wird, da es für die Schaffung eines neuen Kennzeichenmusters keine Rechtsgrundlage in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt und diese Regelung in Bremen und Hessen daher rechtswidrig evtl. sogar nichtig ist. Dieses ist auch durch einen Beschluss des zuständigen Bund-/Länderfachausschusses festgestellt worden.
Leider haben die beiden Länder diese Regelung bisher nicht wieder aufgehoben, obwohl alle anderen Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr, Bau uns Stadtentwicklung einen entsprechenden Beschluss gefasst haben. Aufgrund der föderalen Strukturen in diesem Rechtsbereich kann dieser Beschluss nicht unmittelbar durchgesetzt werden, so dass dort wohl auch weiterhin, derartige Kennzeichenschilder ausgegeben werden könnten. Ob und in welchem Umfang dieses auf Dauer von den übrigen Bundesländern toleriert werden wird, ist derzeit nicht absehbar.
Ich bedauere, Ihnen keine andere Mitteilung geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Voß
Sehr geehrte Herr Rahf,
für Ihr o.a. Fax, mit dem Sie um Auskunft über eine Einführung der in Bremen und Hessen zugelassenen H-Kennzeichen bitten, danke ich Ihnen.
Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass das o.a. H-Kennzeichen in Schleswig-Holstein nicht eingeführt werden wird, da es für die Schaffung eines neuen Kennzeichenmusters keine Rechtsgrundlage in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt und diese Regelung in Bremen und Hessen daher rechtswidrig evtl. sogar nichtig ist. Dieses ist auch durch einen Beschluss des zuständigen Bund-/Länderfachausschusses festgestellt worden.
Leider haben die beiden Länder diese Regelung bisher nicht wieder aufgehoben, obwohl alle anderen Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr, Bau uns Stadtentwicklung einen entsprechenden Beschluss gefasst haben. Aufgrund der föderalen Strukturen in diesem Rechtsbereich kann dieser Beschluss nicht unmittelbar durchgesetzt werden, so dass dort wohl auch weiterhin, derartige Kennzeichenschilder ausgegeben werden könnten. Ob und in welchem Umfang dieses auf Dauer von den übrigen Bundesländern toleriert werden wird, ist derzeit nicht absehbar.
Ich bedauere, Ihnen keine andere Mitteilung geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Voß