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Citroën domain

Verfasst: Mo 11. Mai 2009, 21:54
von ole
hallo,

ich bin "besitzer" der domain www.citroen-ds.de.
als ich vor 5 jahren meine DS restauriert hatte, war ich noch sehr euphorisch und habe die passende domain erworben.
Seit genau dieser Zeit "dümpelt" aber diese Internetpräsenz so vor sich hin.

ich hatte es schnell aufgegeben "mich" oder "meine göttin und ich" in dieser form unnötig darzustellen.
ich nutze eigentlich nur noch die möglichkeit der schönen e-mail adresse.
(ole@Citroën-ds.de)

So: genug der vorgeschichte.
wie sicherlich jeder weiß, hat Citroën das kürzel DS wieder aufgenommen, und eine neue (im direkten vergleich zur DS zugegebenermaßen peinliche) linie entwickelt.
also sind die plötzlich scharf auf eben diese domain.
Ein anwaltsschreiben mit verweiß auf diverse namensrechte etc., einer vorgedruckter unterlassungserklärung, sowie der zahlungsaufforderung für die geschäftsgebühr (viel geld) landete heute in meinem briefkasten.

und jetzt kommt die frage bzw die bitte:
ich bin juristisch nicht versiert, und das nachlesen der betreffenden paragraphen im BGB und NamensG lassen noch meiner meinung nach noch viel entscheidungsspielraum.. klar!
also, ich bin für jeden Tipp dankbar.
bestimmt "tummeln" sich hier auch juristen.

nichts gegen die Citroën deutschland ag, und ich werde auch ein faires einsehen haben, wenn es aussichtslos ist, aber ich habe jedenfalls nicht vor, mich ohne weiteres geschlagen zu geben.

schonmal vielen dank im voraus,

gruß

ole

Re: Citroën domain

Verfasst: Mo 11. Mai 2009, 22:11
von Andreas S.
Hallo Ole,

kann Dir da nicht den ultimativen Tip geben, aber diese Art von Problemen werden des öfteren in der c't (Computer Zeitschrift von heise www.heise.de) angesprochen, oft auch mit Kommentaren von Anwälten, die sich auf Online-Recht spezialisiert haben.

viel Erfolg

Andreas

Re: Citroën domain

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 07:53
von cluster72
hallo ole,

habs mal in xing kopiert, vieleicht erweitert das die zielgruppe etwas...

Re: Citroën domain

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 08:27
von ACCM Alex
Hallo Ole,

ich bin zwar kein Jurist und kann Dir daher nicht hundertprozentig helfen. Ich schreibe mal, wie ich mich an Deiner Stelle verhalten würde.
Zuallererst würde ich den Anwalt anschreiben. Wobei da ganz wichtig wäre: handelt er überhaupt im Namen der Citroën Deutschland AG? Das muss er in seinem Schreiben ja anführen. Eventuell ist das so ein Trittbrettfahrer von einem Abmahnverein, die damit Geld machen, dass sie die Leute abmahmen dieses oder jenes Logo, einen Namen usw. nicht mehr gebrauchen zu dürfen. Das lassen sich sich dann fürstlich bezahlen. Sollte es nämlich NICHT der Fall sein, dass er für die CDAG arbeitet, würde ich ihn anschreiben und ihn auffordern, nachzuweisen, für welchen Klienten er überhaupt arbeitet. Danach kommt vermutlich nie mehr etwas.
Trifft der 2. Fall zu, dass er wirklich für die CDAG arbeitet, würde ich hin natürlich auch anschreiben. Ich würde ihn darauf hinweisen, dass Deiner Meinung nach alleine der Besitz dieser domain keine Verletzung der Namensrechte darstellt. Ich z.B. besitze eine große C I T R O E N Leuchtreklame. Solange ich die bei mir in der Halle montiere, geht das die einen Sch...ß an. Sobald ich die natürlich für die Öffentlichkeit sichtbar draußen an der Straße anbrächte, wäre das etwas anderes. Genau so sehe ich das mit der domain. Ich würde dann aber auch an Deiner Stelle die Nutzung der email-Adresse umgehend einstellen um da keinen Angriffspunkt zu bieten. Dies würde ich in dem Schreiben auch versichern, sofern der Punkt auftaucht. Dann würde ich ihnen natürlich noch großzügig anbieten, dass sie Dir die domain gerne abkaufen können, selbstverständlich für einen angemessenen Preis ;-) So etwas soll ja zum Teil unverschämt teuer sein. 10.000,-€ hören sich für mich für beide Seiten fair an :-)
So ungefähr in der Richtung würde ich mich äußern. Ansonsten, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, mit denen Kontakt aufnehmen und dann zu einem Anwalt gehen, der auf Internetrecht spezialisiert ist. Die gibt es mittlerweile.
Aber evtl. äußert sich noch der Torsten Graf hier aus dem Forum, er ist doch Anwalt.

Grüße

Alex

Re: Citroën domain

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 09:13
von Thorsten Graf
Hallo,

in Domainangelegenheiten spielt eine große Rolle, ob die Domain nur registriert ist oder auch genutzt wird. Und wenn letzteres: ob sie privat oder geschäftlich genutzt wird. Markenrechte greifen nur bei geschäftlicher Nutzung der Domain ein, die reine Registrierung reicht dazu nicht aus. Deshalb greifen Markeninhaber sozusagen subisidiär gerne auf das Namensrecht zurück, da dort bereits die Registrierung und Blockade der Domain ausreicht, um Ansprüche aus § 12 BGB zu begründen.

Es kommt also auf den konkreten Einzelfall an. Ich rate dazu, einen Anwalt mit einer Erstberatung (190 EUR zzgl. MwSt.) zu beauftragen. Mit Markenangelegenheiten ist nicht zu spaßen, das kann sehr schnell sehr teuer werden. Die Streitwerte liegen oftmals bei 50.000 EUR und mehr. Rechtsschutzversichert sind diese Sachen leider nicht.

Gruß

Re: Citroën domain

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 09:27
von aldirosso
Hallo Ole,

Zitat: "und ich werde auch ein faires einsehen haben, wenn es aussichtslos ist"

Für die Einschätzung - ob aussichtslos oder nicht - brauchst Du m.E. wohl oder übel einen Anwalt. Auf wohlgemeinte Ratschläge hier aus dem Forum würde ich mich da nicht verlassen - vor allem wenn es um "viel Geld" geht.


Wenn dieses Schreiben in meinem Briefkasten gelandet wäre, würde ich mich jedenfalls in jedem Fall zuallererst anwaltlich (von einem Fachanwalt) beraten lassen. Ich bin sonst wirklich kein SofortZumAnwaltRenner, aber das wäre mir ohne fachlichen Rat zu heikel.

Gruss

Martin

EDIT Thorsten war schneller - Fazit: zum Anwalt gehen - DEN Rat aus dem Forum kann man natürlich annehmen :-) EDIT

Martin

Re: Citroën domain

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 14:26
von Louis de Funes
Hallo ,
auch ich bin kein Anwalt, habe aber eine gewisse Erfahrung mit Marken und Patentrecht.
Wie ein Vorredner schon sagt würde ich erstmal nachsehen WER abmahnt.
So eine Abmahnung zu versenden ist ja sehr beliebt, und wenn jemand das auch noch unterschreibt obwohl eventuell nicht berechtigt: doppelt gut für den Abmahner, den nun hält er die Zügel in der Hand. Abmahnungen haben also leider auch den Zweck einzuschüchtern und die eigene Verhandlungsposition zu stärken, wenn man eine Domäne haben will. Sie sind weiterhin für den Auftraggeber sehr günstig.
Streitwerte sind auch schnell festgelegt, möglichst hoch, denn die Anwälte verdienen dann mehr. Dies muß man aber keineswegs hinnehmen, schließlich nutzt Du die Domain nicht geschäftlich, es entsteht also kein direkter Schaden. Weiterhin hast Du so ein Fahrzeug und pflegst es, also blockierst Du nicht nur den Namen, hast also ein berechtigtes Interesse an diesem Titel. Keine schlechte Ausgangsposition.
Ich (!) würde glatt den Abmahnenden, vielleicht den Anwalt oder besser gleich den höchststehenden Geschäftsmann des Auftraggebers, anrufen, nicht abwimmeln lassen, sondern fragen was das alles soll, meine Unverständlichkeit zum Ausdruck bringen und falls unfreundliche Worte erwiedert werden, mit Öffentlichkeit drohen (David gegen Goliath, da sind die Sympathien schnell verteilt!).
In der Regel erfährt man so worum es eigentlich geht und kann vernünftig verhandeln. Dazu braucht es bis dahin keine Anwälte die nur Geld kosten.
Weiß man worum es denen geht kann man sich eine Strategie zu Recht legen. Das kann auch ein höherer Verkaufspreis sein, denn schlechte Öffentlichkeit kostet auch Geld.... Und vielleicht brauchen die die Domain dringend, aber wenn Du in Aussicht stellst reich zu sein und ohne Rücksicht auf Verluste zu prozessieren kann das Jahre dauern, da vergleicht man sich gerne.
Wundere Dich also nicht, das wenn Du verhandeln willst, man versuchen wird einen Überblick über Deine wirtschaftlichen Verhältnisse zu bekommen, oder Dich Abends um halbneun der Abmahnanwalt anruft und verlangt das Du endlich unterschreiben sollst, das alles sind die Gepflogenheiten mit denen man Ziele verfolgt.

viel Glück und Erfolg!

Re: Citroën domain

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 23:55
von ole
hallo,

schonmal vielen dank an alle, die sich dieser problematik angenommen haben.

ich habe mich , wie auch hier empfohlen zunächst direkt an Citroën gewendet.
zunächst bestätigte man mir den auftrag an die kanzlei, mich zu konsultieren.
weiterhin habe ich mich bei einem auf namens,- und markenrecht spezialisierten anwalt erkundigt, der mir dringend abgeraten hat, mich auf einen rechtsstreit einzulassen.
ähnliche ausgangssituationen seien seit den anfängen über domainrechtliche entscheidungen IMMER zugunsten desjenigen gefallen, der den größeren bekanntheitsgrad hat, insbesondere, wenn der name zusätzlich markengesetzmäßig geschützt ist.
selbst wenn man beispielsweise "horst audi" heißt, hätte man mit "audi.de" schlechte karten.
auch vielgerühmte geschichten von hohen verkaufserträgen von klugen domainbunkeren beschränken sich auf einfallsreiche wortkombinationen oder kürzel, die variabel sind.

adieu www.citroen-ds.de

...jedenfalls ist man bei Citroën bereit, die schon in rechnung gestellten anwaltsgebühren zu erlassen.
..und abscheinend können sich alle anderen , die ähnliche domains nutzen beruhigt zurücklegen, denn wirklich begehrt war wohl nur meine.

ole





Re: Citroën domain

Verfasst: Mi 6. Jan 2010, 15:24
von Josef H.
Hi Ole,

dann ist das jetzt die offizielle Adresse wo man sich über das Sakrileg der tollen Namensgebung beschweren kann!?

Josef H.

Re: Citroën domain

Verfasst: Mi 6. Jan 2010, 16:36
von Dumela
Interessant
das gleiche ist hier in Südafrika auch passiert. Die Citroën.co.za domain gehörte einem DS Liebhaber. Keine Chance - seit ca zwei jahren nutzt sie Citroën. http://www.domainnews.com/en/Citroën.co ... troen.html
hier noch eine interessante Idee eines unzufriedenen Kunden, über die sich Citroën sicher nicht wirklich freut: http://www.citreon.co.za/
Gruß
Stefan